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StichworteVereineNicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Den Verein macht aus, dass sich in ihm mehrere Personen auf eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck unter einem gemeinsamen Namen verbinden, der Verein durch einen Vorstand vertreten wird und der Fortbestand des Vereins vom Wechsel der Mitglieder unabhängig sein soll. Lebenslagen:HINWEIS HINWEISBitte beachten Sie, das bei manchen Formularen das persönliche Erscheinen auf dem Rathaus notwendig ist. |