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Dienstleistungen A-ZBildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragenKinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
Generelle Zuständigkeit:der zuständige Ansprechpartner wird genannt von
Voraussetzungen:Voraussetzungen sind:
Hinweis: Kinder von Flüchtlingen sowie von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erhalten die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen. Unterlagen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Ablauf:Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Zuschuss für Lernmaterial erhalten Sie ohne einen speziellen Antrag. Der Zuschuss zum Schulbedarf und die Fahrkosten werden direkt an Sie ausbezahlt. Für alle anderen Leistungen erhalten Sie einen Gutschein, den Sie bei einer entsprechenden Einrichtung einreichen können. Die Leistungen können auch direkt mit dem Anbieter abgerechnet werden. Für die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten können Sie auch rückwirkend eine Kostenerstattung erhalten. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kind in einem Verein war oder an einem Kurs teilgenommen hat. Kosten:keine Rechtsgrundlage:
Verwandte Lebenslagen:HINWEIS HINWEISBitte beachten Sie, das bei manchen Formularen das persönliche Erscheinen auf dem Rathaus notwendig ist. |