Stadt Mahlberg

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Parken von Anhängern auf öffentlichen Stellplätzen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abgestellt werden dürfen. Gleiches gilt auch, wenn der Anhänger auf der Straße geparkt wird.

Wir bitten um Beachtung.

Stadtverwaltung