Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 23.01.2017)

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 23.01.2017

1. Ersatzbeschaffung Rolltor für die Tiefgarage in der „Stauferstraße 1“

    hier: Auftragserteilung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Auf der Grundlage der vorliegenden Angebote wurde der Auftrag für die Ersatzbeschaffung und den Einbau eines neuen Rolltores für die Tiefgarage im städt. Objekt „Stauferstraße 1“ an die preisgünstigste Firma vergeben.
2. Es werden von der Stadt Mahlberg Handsender für eine automatische Öffnung erworben; diese werden an die Mieter von Stellplätzen gegen eine Kaution ausgeliehen.

2. Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Mahlberg   
hier: Beschlussfassung über das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen und Festlegung in einem Redaktionsstatut

Der Gemeinderat beschloss vom Veröffentlichungsrecht der Fraktionen Gebrauch zu machen und legte folgende Rahmenbedingungen fest:
• Karenzzeit zur Veröffentlichung von Texten vor den Wahlen: 6 Wochen
• Häufigkeit der Veröffentlichung: einmal monatlich am ersten Freitag im Monat
• Verortung im Mitteilungsblatt: vor den Berichten und Informationen anderer Behörden und nach den städtischen Mitteilungen
• Titel: „Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen“
• Reihenfolge der Veröffentlichung: nach Stärke der Fraktionen und anhand der erreichten Gesamtstimmenzahl bei der Kommunalwahl
• Umfang: eine Spalte je Fraktion mit Logo. Logo und Bilder gehen zu Lasten des eingeräumten Gesamtumfangs von einer Spalte.

Gleichzeitig wurde beschlossen den Ortschaftsrat hinsichtlich des Veröffentlichungsrechtes der Fraktionen des Ortschaftsrates noch anzuhören.

3. Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeindetags Gt-Service
    a) Strombezug 2018/2019
    b) Gasbezug 2018/2019

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg nimmt an der Bündelausschreibung des Gemeindetags (Gt-Service) für die Stromlieferung zur Versorgung der städt. Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung für die Jahre 2018/2019 teil.

2. Die Stadt Mahlberg nimmt an der Bündelausschreibung des Gemeindetags (Gt-Service) für die Gaslieferung zur Heizungsversorgung der städt. Liegenschaften für die Jahre 2018/2019 teil.

4. Entwicklung des Neubaugebiets „Industriestraße-Nord“ (Gewerbegebiet)
  hier: Bodenordnung
a) Anordnung der gesetzlichen Umlegung
b) Bildung des Umlegungsausschusses
c) Übertragung der technischen Abwicklung und Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsingenieurbüro Günther & Schmidt GbR, Freiburg

1. Der Gemeinderat ordnete gem. § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Bebauungsplans „Industriestraße-Nord“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 – 79 BauGB) an. Sie trägt die Bezeichnung „Industriestraße-Nord“.

2. Das Umlegungsgebiet wurde wie folgt begrenzt:
• im Norden durch den landwirtschaftlichen Weg Flst. Nr. 2908
• im Osten durch das Flst. Nr. 2846/1 als angrenzendes Grundstück an die Kreisstraße und des Bewirtschaftungsweges
• im Süden durch die Industriestraße (Flst. Nr. 2837)
• im Westen durch die westliche Grenze des Grundstücks Flst. Nr. 2848

3. Zur Durchführung dieser Umlegung wurde ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 ff. der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches, in der jeweils gültigen Fassung, gebildet.

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates. Vorsitzender ist kraft Gesetzes der Bürgermeister.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende 4 ordentlichen Mitglieder und 4 Stellvertreter gewählt:
Ordentliche Mitglieder            Stellvertreter
Markus Kromer                     Annette Hilß
Nikolaj Blasi                           Ulrike Kesselring
Jochen Baum                       Thomas Schwarz
Maria Frey                             Barbara Frieden

4. Als beratende Sachverständige gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung wurden die öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Anne Schmidt aus Freiburg i.Br. als vermessungstechnische Sachverständige, und Frau Katrin Moser (bautechn. Amtsleiterin der Stadt Mahlberg) als bautechnische Sachverständige vorgeschlagen.

5. Die Befugnis zur technischen Durchführung der Umlegung „Industriestraße Nord“ wurde gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Vermessungsingenieurbüro Günther & Schmidt GbR übertragen.

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
   a) Genehmigungsverfahren
    1. zur Einvernehmenserteilung
    1.1.    Neubau von drei 3-Familienhäusern auf den Grundstücken Flst. Nrn. 4957 – 4960, Römerstraße 18 – 22, Mahlberg
              Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter
              dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die Balkone bzw. Terrassen.
    2. zur Kenntnisnahme
    b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
        1. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 4870/1, Ritterweg 2/1, Mahlberg
        Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
    c) Bauvoranfragen