Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 20.03.2017)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 20. März 2017

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
       
Aus der Sitzung vom 07.11.2016

Der Gemeinderat beschloss, dass im Jahr 2016 außerplanmäßig ein Spendenbetrag als freiwillige Leistung für die Glückspielsuchtberatung bzw. Präventionsarbeit bei pathologischem Glücksspiel ausbezahlt wird.

Spendenbetrag und Spendenempfänger wurden wie folgt festgelegt:
a) AGJ Lahr, Fachverband                            2.000,00 €
b) Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation    2.000,00 €

Die Deckung eines außerplanmäßigen Spendenbetrages erfolgt aus den sich abzeichnenden Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer 2016.

Aus der Sitzung vom 15.12.2016

Der Gemeinderat beschloss eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 2296 mit ca. 2.500 qm (ehem. Minigolfplatz) an Frau Ursula Trenkle zu verpachten und legte einen Pachtpreis von monatlich 20,00 € fest. Frau Trenkle nutzt das Gelände als Hundeschule.

Aus der Sitzung vom 23.01.2017

Der Gemeinderat beschloss eine Entscheidung zur Festlegung der Erschließung (Zuwegung) für den Neubau des Hochbehälters für die Wasserversorgung des Wasserwerks Mahlberg zu vertagen und am Samstag, 4. März 2017 um 10 Uhr eine Ortsbesichtigung durchzuführen und in einer der darauffolgenden Gemeinderatssitzungen die abschließende Entscheidung zu treffen.

Aus der Sitzung vom 06.03.2017

Der Gemeinderat sprach sich –vorbehaltlich einer evtl. notwendig werdenden Zustimmung der Jagdgenossenschaft- dafür aus, das Jagdrevier IV ab dem 01.04.2017 zu einem jährlichen Pachtzins von 2.300,00 € bzw. ab dem 01.01.2021 zu einem Pachtzins von 2.737,00 € (inkl. 437,00 € MwSt.) auf 9 Jahre bis zum 31.03.2026 an Herrn Frank Krause neu zu verpachten und einen dementsprechenden Jagdpachtvertrag abzuschließen.

2. Neubau Hochbehälter für die Wasserversorgung des Wasserwerks Mahlberg
    hier: Billigung der Planung zur Erschließung (Zuwegung des Baugrundstücks)

Der Gemeinderat sprach sich für die Umsetzung und Realisierung der Erschließungsvariante 4 (Zuwegung) zum geplanten Neubau des Hochbehälters, wie vom Büro Zink Ingenieure geplant, aus.


3. Verbesserung der Oberflächenentwässerung bzw. Umsetzung von Tiefbaumaßnahmen aus dem Generalentwässerungsplan im
    Stadtteil Orschweier

    hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten bzw. Herstellung von Vermaschungen

Der Firma Knobel Bau GmbH, Hartheim, wurde auf der Grundlage des Angebots vom 20.02.2017 und des vom Ingenieurbüro Zink eingereichten Vergabevermerks über die Wertung der Angebote und des Vergabevorschlags, der Auftrag zur Durchführung der Tiefbauarbeiten bzw. Herstellung von Vermaschungen im Mischwasserkanal in der „Gartenstraße“ (zur „Hauptstraße“), „Brandensteinweg“ und „Im Grün“ im Stadtteil Orschweier, mit der Brutto Auftragssumme von 114.574,12 € erteilt.

4. Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Mahlberg
    hier: Beschlussfassung über das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen und Festlegung in einem Redaktionsstatut

1. Der Gemeinderat beschloss eine Karenzzeit zur Veröffentlichung von Texten im Mitteilungsblatt von 3 Monaten vor allen Wahlen.
2. Der Gemeinderat beschloss dem Ortschaftsrat ein Veröffentlichungsrecht entsprechend den Rahmenbedingungen des Gemeinderats einzuräumen:

2.1 Der Gemeinderat beschloss die entsprechend unter Ziff. 1 beschlossene Karenzzeit vor allen Wahlen.
2.2 Der Gemeinderat beschloss das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen des Ortschaftsrates einmal monatlich und zwar am ersten Freitag im Monat einzuräumen.
2.3 Der Gemeinderat beschloss die Veröffentlichungen der Fraktionen des Ortschaftsrates vor den Berichten und Informationen anderer Behörden und nach den städtischen Mitteilungen und nach den „Mitteilungen aus den Gemeinderatsfraktionen“ (Platz 5) zu verorten.
2.4 Der Gemeinderat beschloss den Titel „Mitteilungen der „Ortschaftsratsfraktionen“.
2.5 Der Gemeinderat beschloss die Reihenfolge der Veröffentlichung anhand der Stärke der Fraktionen und anhand der erreichten Gesamtstimmenzahl bei der Kommunalwahl festzulegen (derzeit: BMFO, CDU, SPD).
2.6 Der Gemeinderat beschloss den Umfang der Veröffentlichung je Fraktion auf eine Spalte inkl. eines eventuellen Logos festzulegen. Logo und Bilder gehen zu Lasten des eingeräumten Gesamtumfangs von einer Spalte.

3. Der Gemeinderat beschloss das Redaktionsstatut unter Berücksichtigung der Beschlussfassung unter Ziffern 1-2.

4. Die Vereine und Institutionen, die regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlichen, sind über die endgültige Fassung des Redaktionsstatuts und dessen Einhaltung zu informieren.

5. 1. Änderung des Bebauungsplans „Mittel-Lachenfeld/Aldi“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
a) Billigung des Entwurfs zur erneuten Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
b) Beschluss über die erneute Offenlage und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauG

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mittel-Lachenfeld/Aldi“ zur erneuten Offenlage wurde in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2. Für den Entwurf zum Bebauungsplan „Mittel-Lachenfeld/Aldi, 1. Änderung“ mit Begründung hat eine erneute öffentliche Auslegung zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB. (Offenlagebeschluss).
3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6. 3. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ der Gemarkung Orschweier im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung.
2. Der Satzungsentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ wurde entsprechend der Anlage als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

7. Breitbandausbau des Ortenaukreises
   hier: Beitritt zur Breitband Ortenau GmbH

1. Die Stadt Mahlberg tritt der „Breitband Ortenau GmbH & Co.KG bei.
2. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Konsortialvertrages zwischen dem Ortenaukreis und den kreisangehörigen Gemeinden sowie der Gründung der „Breitband Ortenau GmbH & Co. KG“ zu.
3. Der Gemeinderat beschloss den Betrauungsakt.
4. Die Verwaltung wurde ermächtigt, in den Vertragsentwürfen sowie in dem Betrauungsakt gegebenenfalls noch auftretende Unstimmigkeiten vor Abschluss der Verträge und vor Erlass des Betrauungsaktes in Abstimmung mit den anderen Beteiligten zu beseitigen. Soweit es sich hierbei um ausschließlich redaktionelle oder inhaltliche Veränderungen ohne erhebliche Bedeutung oder Modifikationen infolge steuerrechtlicher Erwägungen handelt, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Gemeinderates.

8. Haushaltsplan 2017
   a) Stellenplan
   b) Verwaltungshaushalt
   c) Vermögenshaushalt
   d) mittelfristige Finanzplanung
   e) Beschluss der Haushaltssatzung 2017

1. Der Stellenplan 2017 wurde beschlossen.
2. Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 2017 wurde in Einnahmen und Ausgaben mit je 12.740.700 € beschlossen.
3. Der Entwurf des Vermögenshaushalts 2017 wurde in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.155.600 € beschlossen.
4. Die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2016 – 2020 wurde beschlossen.
5. Die Haushaltssatzung der Stadt Mahlberg für das Haushaltsjahr 2017 wurde als Satzung beschlossen.
6. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

9. Erneuerung Dachaufbau bzw. Sanierung des Daches am Foyer der Stadthalle
   hier: Auftragserteilung der Bauarbeiten

Der Firma FAT Flachdachbau GmbH, Lahr, wurde auf der Grundlage des Angebots vom 23.02.2017 und des vom Architekturbüro Schlager & Partner eingereichten Vergabevermerks über die Wertung der Angebote und des Vergabevorschlags, der Auftrag zur Durchführung der Dachabdichtungsarbeiten am Foyer der Stadthalle mit der Brutto Auftragssumme von 30.789,30 € (inkl. 2 % Nachlass) erteilt.

10. Annahme einer Geldspende über 5.000 € vom Förderverein OTM

Der Gemeinderat nahm die zweckgebundene Geldspende in Höhe von 5.000,00 € vom Förderkreis Oberrheinisches Tabakmuseum Mahlberg e.V. für das Oberrheinische Tabakmuseum dankend an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus & Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.