Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 08.05.2017)

1. Feststellung und Anerkennung der Schlussabrechnung der Baumaßnahme „Umnutzung und Umbau der Räumlichkeiten im EG des Anwesens „Stauferstr. 1“ zur Arztpraxis“

Der Gemeinderat stellte die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme „Umnutzung und Umbau der Räumlichkeiten im EG des Anwesens Stauferstr. 1 zur Arztpraxis“ mit einem Abrechnungsgesamtbetrag von 454.002,04 € (davon Bau- und Planungskosten 446.639,81 € und Nebenkosten 7.362,23 €) fest und erkannte diese an.

2. Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
    hier: Beibehaltung der Ausweisung des Standorts „Eulenkopf“ der Gemarkung Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss, dass die Konzentrationszone „Eulenkopf“ im Flächennutzungsplan bleibt bzw. ihn als möglichen Standort zu erhalten. Ob die Fläche zukünftig der Windkraftnutzung überlassen wird, entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit bzw. diese Entscheidung bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.

3.    Schulsozialarbeit an der Grundschule Mahlberg
       hier: Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Werkrealschule Kippenheim/Mahberg

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg bietet ab dem Schuljahr 2017/2018 an der Grundschule Mahlberg Schulsozialarbeit an.

2. Die Stadt Mahlberg beteiligt sich mit 50 % an den Kosten der Schulsozialarbeit, deren Träger die Gemeinde Kippenheim über die gemeinsame Werkrealschule ist und die um Zuschüsse reduziert sind, unter der Bedingung dass 50 % der Stunden der Grundschule Mahlberg zur Verfügung stehen.

3. Die Änderungen bzw. Ergänzungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in § 1 (9) und 2 (6) werden gebilligt. Eine separate Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in schriftlicher Form ist vorzunehmen.

4. Änderungen des Vertrages zwischen der Gemeinde Kippenheim und der AWO, die Auswirkungen haben auf die Kosten und die Stundenzahl der Beschäftigung/Beauftragung, bedürfen der Zustimmung der Stadt Mahlberg.

5. Sofern keine Zuschüsse von Kreis und Land mehr für die Schulsozialarbeit gewährt werden bzw. fließen, ist über die Fortführung des Projekts „Schulsozialarbeit“ neu zu verhandeln.

4. 4. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“
   a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
   b) Satzungsbeschluss

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt bzw. vertagt.

5. Annahme einer zweckgebundenen Geldspende für das Oberrheinische Tabakmuseum von Herrn René Naudascher aus dem Nachlass bzw. von der Erbengemeinschaft Josef Naudascher

Der Gemeinderat beschloss:   

1. Der Gemeinderat nahm die zweckgebundene Geldspende für das Oberrheinische Tabakmuseum dankend an.

2. Die gewünschte Spendenbescheinigung im Wert von 2.500 € ist von der Stadtkasse auszufertigen.


6. Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten für kommunale Baumaßnahmen im Zuge der Jahresausschreibung

Aufgrund des vom Büro Zink Ingenieure GmbH, Lauf eingereichten Vergabevorschlags wurden die Unterhaltungsarbeiten für Straßen- und Kanalbauarbeiten, sowie für die Maßnahme der Wasserversorgung für die Zeit vom 02.05.2017 - 31.12.2018 an die preisgünstigste Bieterin, die Firma Trenkle, Kippenheim zum Bruttogesamtangebotspreis von 90.933,85 € vergeben.


7. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a) Genehmigungsverfahren
       1. zur Einvernehmenserteilung

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB und das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung für folgendes Bauvorhaben:
Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 173/2, Sportplatzstr. 5, Mahlberg
        2. zur Kenntnisnahme
    b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c)    Bauvoranfragen

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Mahlberg abrufbar. Unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem) sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.