Stadt Mahlberg

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1. Änderung des Bebauungsplans "Lückenmatt-West" der Gemarkung Orschweier im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in der öffentlichen Sitzung am 13.03.2023 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Lückenmatt-West" gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Von der Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes kann damit abgesehen werden.

Anlass und Ziel der Planaufstellung:

Der Bebauungsplan soll punktuell dahingehend geändert werden, dass eine Betriebserweiterung einer ansässigen Firma möglich wird. 

Der bisherige Bebauungsplan sah vor, dass die Straße „Im Bengst“, die von der „Carl-Benz-Straße“abzweigt, in einem Ring durch die beiden Bebauungsplangebiete „Bengst-Norderweiterung“ und „Lückenmatt-West“ hindurchgeführt wird und dann wieder in Höhe der Fa. BFIAS in die „Carl-Benz-
Straße“ einmündet.
Um dieses Vorhaben jedoch realisieren zu können müssen Änderungen an der Erschließungsanlagen und in dessen Folge eine Änderung des Bebauungsplans „Lückenmatt-West“ vorgenommen werden. So wird die bisher durchgängig gestaltete Verkehrsfläche durch zwei Stichstraßen im Westen und
Süden (mit Wendehammer) des Plangebiets ersetzt. Im Süden erhält die neue Stichstraße in Verlängerung der Straße „Im Bengst“ einen Wendehammer.
Im Westen wird eine Stichstraße mit einer Breite von 5,0 m von der Carl-Benz-Straße in das Gebiet hineingeführt. Diese besitzt jedoch keine Wendemöglichkeit am Ende der Stichstraße. Die Stichstraße grenzt südlich direkt an das Grundstück Flst. Nr. 1103/3 an. 

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen: Bebauungsplan Lückenmatt-West 1. Änderung zeichnerischer Teil

Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegt gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg, im Erdgeschoss (Empfang) während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 Uhr – 18:00 Uhr und Freitag 8:30 Uhr – 13:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg (Zimmer 102) abgegeben werden. Weil das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme den einwendenden Personen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, dass der Verfasser von Stellungnahmen ihre Anschrift angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gerne können Sie nachfolgend die Unterlagen herunterladen:
Bebauungsplan Lückenmatt-West 1. Änderung zeichnerischer Teil
Bebauungsplan Lückenmatt-West 1. Änderung Begründung
Bebauungsplan Lückenmatt-West 1. Änderung Satzung

 

Mahlberg, den 17.03.2023

 

Benz, Bürgermeister