Stadt Mahlberg

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11. Änderung des Bebauungsplans "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" der Gemarkung Mahlberg im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in der öffentlichen Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Von der Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes kann damit abgesehen werden.

Anlass und Ziel der Planaufstellung:

Das Flurstück Flst. Nr. 710/2 in der „Darsbachstaße“, sowie der anschließende Teilbereich des Flurstücks 710/3 (öffentlicher Parkplatz in der „Darsbachstraße“) sind im momentan rechtskräftigen Bebauungsplan „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ als Grünfläche bzw. als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung eines Parkplatzes ausgewiesen. Im Sinne einer Nachverdichtung und Innenentwicklung dieses Bereichs, soll dieses Flurstück 710/2 und der als Verkehrsfläche ausgewiesene Teilbereich des Flurstücks 710/3 als Wohnbaufläche umgewidmet werden. So kann auf dieser Fläche ein weiteres Wohnbaugrundstück zur Errichtung eines Wohngebäudes entstehen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen:

zeichnerischer Teil zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg

Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie der Umweltbeitrag und das Ergebnis der artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und das Kampfmittelgutachten liegen gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg, im Erdgeschoss (Empfang) während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8.15 - 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr und Freitag 8.15 – 13.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg (Zimmer 102) abgegeben werden. Weil das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme den einwendenden Personen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, dass die Verfasser von Stellungnahmen ihre Anschrift angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gerne können Sie die Planunterlagen nachfolgend herunterladen.

zeichnerischer Teil zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg
schriftlicher Teil zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg
Begründung zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Relevanzprüfung zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg
Kampfmittelgutachten zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg
Satzung zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg
Umweltbeitrag mit gründordnerischen Festsetzungen zur 11. Änderung des Bebauungsplans Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg

Mahlberg, den 16.09.2022

Benz, Bürgermeister