Stadt Mahlberg

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2. Änderung Bebauungsplan "Seeweg I" der Gemarkung Mahlberg im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) hier: Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2023 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans "Seeweg I" gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Von der Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes kann damit abgesehen werden.

Anlass und Ziel der Planaufstellung:

Der Bebauungsplan soll punktuell dahingehend geändert werden, dass  auf den Grundstücken Flst. Nrn. 4723 und 4724, der 5 m breite Grünstreifen am nördlichen Grundstücksrand herausgenommen wird um damit die dort von den Eigentümern errichteten Freisitze und Geräteschuppen/Gewächshäuser zu legalisieren.

Der ausgewiesene Grünstreifen hätte frei von jeglichen Befestigungen und Bebauung aufgrund des nördlich angrenzenden offenen Entwässerungsgrabens bleiben müssen. Hinter den beiden Grundstücken ist der offene Entwässerungsgraben verdolt und somit ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit als offener Graben nicht mehr erforderlich.

Für das Spielplatz-Grundstück Flst. Nr. 4725 sollen nur die Einfriedungsregelungen  an die derzeitige Ist-Situation  angepasst werden, da die Einhaltung der Vorgabe aus dem Bebauungsplan dazu führen würde, dass die Vorgaben für Spielplätze nicht eingehalten werden können. Laut Spielplatzkontrolleur der ias health & safety (ehem. TÜV) sollte die bestehende Einfriedung beibehalten werden.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen: Lageplan

Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegen gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg, im Erdgeschoss (Empfang) während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 Uhr – 18:00 Uhr und Freitag 8:30 Uhr – 13:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mahlberg, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg (Zimmer 102) abgegeben werden. Weil das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme den einwendenden Personen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, dass der Verfasser von Stellungnahmen ihre Anschrift angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gerne können Sie nachfolgend die Unterlagen herunterladen:

Mahlberg 2. Änderung des Bebauungsplans Seeweg I zeichnerischer Teil
Mahlberg 2. Änderung des Bebauungsplans Seeweg I Begründung
Mahlberg 2. Änderung des Bebauungsplans Seeweg I Satzung
Mahlberg 2. Änderung des Bebauungsplans Seeweg I Ergänzungsblatt
Mahlberg 2. Änderung des Bebauungsplans Seeweg I Umweltbeitrag

Mahlberg, den 03.03.2023

 

Benz, Bürgermeister