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Informationen zur Wasserhärte

Seit dem 17. Juli 2013 ist in Deutschland eine geänderte Fassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in Kraft, das unter anderem die Einteilung und Bezeichnung der Härtebereiche beim Trinkwasser neu regelt. Damit wurden die bisher geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Die Wasserhärte wird in Millimol Calciumcarbonat je Liter gemessen (früher Grad deutscher Härte). Daraus ergeben sich die Härtebereiche weich, mittel und hart.

Wasserhärte, Härtebereich, Härtegrad, Enthärtung – viele interessieren sich für die Härte ihres Trinkwassers und das nicht nur wegen der Dosierung des Waschmittels in der Waschmaschine. Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Mineralstoffe sind natürliche Bestandteile des Wassers. Die Härte des Trinkwassers hat keinen Einfluss auf seine Qualität. Sie gibt lediglich Auskunft über den Gehalt an Calcium und Magnesium.

Die drei Härtebereiche sind wie folgt definiert:

  • Zum Härtebereich "weich" gehören die Wässer, die weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat pro Liter enthalten, d.h. die einen Härtegrad kleiner als 8,4 Grad deutscher Härte (°dH) aufweisen.
  • Zum Härtebereich "mittel" gehören die Wässer, deren Calciumcarbonatgehalt zwischen 1,5 bis 2,5 mmol pro Liter entspricht, d.h. der Härtegrad bewegt sich zwischen 8,4 und 14 Grad deutscher Härte (°dH).
  • Zum Härtebereich "hart" gehören die Wässer, die mehr als 2,5 mmol Calciumcarbonat pro Liter enthalten, d.h. deren Härte liegt über 14 Grad deutscher Härte (°dH).

Die Stadt Mahlberg gibt nachfolgend die Härtegrade bezugnehmend auf das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und den Nitratgehalt des Trinkwassers, Stand 28.09.2023 entsprechend der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20.6.2023 bekannt:

Gerne können Sie hier den Trinkwasser-Prüfbericht herunterladen.

Trinkwasser                                     Härtegrad (°dH)    Nitratgehalt (mg/l)

Mahlberg
Härtebereich mittel >8,4 °dH               8,6                                                8,3

Gemäß § 21 (1) der Trinkwasserverordnung ist der Versorgungsbetrieb gehalten, alle Zusatzstoffe, welche zur Trinkwasseraufbereitung zum Einsatz kommen, bekannt zu geben.

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