Stadt Mahlberg

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Wohnraum für flüchtende Menschen

Die Stadt Mahlberg ist in der Pflicht, flüchtende Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung aufzunehmen; diese Regelung gilt seit 2013 und neben den rd. 50 ukrainischen Kriegsflüchtlingen hat die Stadt Mahlberg auch aktuell 60 sonstige Flüchtlinge bzw. flüchtende Personen teils in städtischen Wohnungen, teils in angemieteten Wohnungen oder Wohncontainern untergebracht.

In regelmäßigen Abständen werden die Aufnahmequoten überprüft und dem Flüchtlingszustrom angepasst, was sowohl für die Aufnahme der sonstigen flüchtenden Personen, als auch für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge gilt.

Die Stadt Mahlberg muss im Jahr 2023 24 weitere flüchtende Personen (nicht ukrainische Kriegsflüchtlinge) aufnehmen. Der städtische Wohnraum ist vollends belegt und die Aufnahme weiterer Flüchtlinge stellt die Stadt Mahlberg vor große Herausforderungen und eine fast nicht zu bewältigende Aufgabe.

Die Stadt Mahlberg sucht deshalb Wohnraum für flüchtende Personen, der evtl. recht kurzfristig durch die Stadt angemietet werden kann.

Sofern Sie leerstehenden Wohnraum oder eine leerstehende Wohnung haben, bekunden wir hiermit unser Interesse an der Anmietung.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihren leerstehenden Wohnraum mitteilen und zur Miete anbieten könnten.

Für Rückfragen steht Ihnen die

Stadtverwaltung Mahlberg
Frau Justine Obergföll
Tel. 07825/8438-22
E-Mail:
obergfoell.stadt@mahlberg.de

gerne zur Verfügung.

Es wäre schön, wenn unser Aufruf erfolgreich wäre und wir den zu uns kommenden flüchtenden Personen eine Unterkunft anbieten und ein angemessenes Obdach zur Verfügung stellen könnten.

Stadtverwaltung