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Sammlungen von Altpapier, Alttextilien und Schrott sind beim Landratsamt anzuzeigen

Bei gemeinnützigen Sammlungen von Altpapier, Alttextilien, Schrott und sonstigen nicht gefährlichen Abfällen besteht ebenso wie bei gewerblichen Sammlungen die gesetzliche Pflicht, die Sammlung spätestens drei Monate zuvor beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, Badstraße 20, 77652 Offenburg, zu melden. Das Formular für die Anzeige ist auf der Homepage des Landratsamts www.ortenaukreis.de unter Bürgerservice/Formulare und auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft  www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de unter Formulare bereitgestellt. Sammlungen, die unmittelbar bevorstehen, sollten umgehend dem Landratsamt gemeldet werden, auch wenn die Frist nicht mehr einzuhalten ist. Das Sammeln ohne vorherige Anzeige ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Vereine erhalten für ihre Altpapiersammlungen vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft einen Zuschuss von zehn Euro pro Tonne Altpapier (www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de unter Service/Zuschuss Altpapiersammlung). Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis gewährt solche Zuschüsse nur noch bei angezeigten und genehmigten Altpapiersammlungen.

Wer gewerblich Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt und seinen Hauptsitz im Ortenaukreis hat, muss dies ebenfalls beim Landratsamt Ortenaukreis anzeigen. Außerdem muss an jedem gewerblichen Sammelfahrzeug das Kennzeichen für Abfalltransporte, das A-Schild, angebracht sein.

Fragen zur Sammlung beantworten Carmen Börsig unter Telefon 0781 805 1358 oder Martin Knosp unter Telefon 0781 805 1317. Anfragen können auch unter der E-Mail-Adresse gewerbeaufsicht(@)ortenaukreis.de gestellt werden.