Stadt Mahlberg

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Ruhestörung durch Lärm

Bei der Stadtverwaltung Mahlberg gehen immer wieder Beschwerden wegen Lärm durch Bautätigkeiten und Haus- und Gartenarbeiten ein. Deshalb weisen wir auf die Rechtslage hin:

1. An Sonn- und Feiertagen sind mit Lärm verbundenen Bau- sowie Haus- und Garten-arbeiten grundsätzlich verboten.

2. Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind die Ruhe anderer zu stören, dürfen werktags in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und bis auf samstags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht durchgeführt werden. An Samstagen dürfen solche Arbeiten in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, Laubsaugern, Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen und ähnliches.

3. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen folgende Geräte oder Maschinen an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 und ab 17.00 Uhr nicht betrieben werden:
• Freischneider
• Grastrimmer / Graskantenschneider
• Laubbläser
• Laubsammler

Wir bitten um Beachtung.