Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung am 12.10.2020)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 12. Oktober 2020

1. Ausbau des Glasfasernetzes in den Gewerbegebieten Mahlberg und Orschweier durch die Fa. Vodafone/ Glasfaser Deutschland

Der Gemeinderat nahm vom beabsichtigten Ausbauvorhaben der Vodafone Kenntnis und begrüßt diese und die Stadt ist bereit einen „Letter of Intent“ zu unterzeichnen.

2.    Billigung des Wirtschaftsplans 2020 für den Eigenbetrieb Wasserwerk

1.    Der Gemeinderat billigt und beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 des Eigenbetriebs Wasserwerk.
2.    Die Investitionsmaßnahmen für den Zeitraum 2020 – 2023 werden entsprechend der Anlage 5 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
3.    Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Wirtschaftsplan 2020 mit seinen Inhalten wird in einem der nächsten Mitteilungsblätter veröffentlicht.


3. Bau eines neuen Hochbehälters für das Wasserwerk
hier: Vergabe der Erd-, Tief-, Straßen- und Rohrleitungsarbeiten

1. Die Firma Pontiggia, Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG in 79183 Waldkirch, wird auf der Grundlage des Angebots vom 22.09.2020 und des vom Ingenieurbetrieb Zink eingerichteten Vergabevorschlags mit der Ausführung der Straßenbau, Kanalbau und Wasserversorgung für die Baumaßnahme „Neubau Hochbehälter I. BA“ beauftragt.

2.    Die Brutto-Auftragssumme beträgt 594.483,87 €.

3.    In den Wirtschaftsplänen 2020/2021 sind die Finanzmittel für die Baumaßnahme einzuplanen bzw. zu berücksichtigen.


4. Planung und Bau einer Ortsumfahrung B3
hier: Sachstandbericht

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nahm von der Variantenuntersuchung einschließlich der Verkehrsuntersuchung des Büros Rapp und deren Ergebnissen Kenntnis.

2. Der Gemeinderat stimmte den Trassenvarianten 2 und 2a zu.

3. Die Zustimmung zu den Varianten 2 und 2a erfolgt unter der Voraussetzung, dass im Zuge der Realisierung des 1. Bauabschnitts auch die Anbindung der geplanten neuen Umfahrung bis ans „Sulzer Kreuz“ erfolgt.

4. Mit dem Landratsamt ist hinsichtlich der Verkehrszunahme auf der „Carl-Benz-Straße“ nochmals ein Gespräch zu führen um abzuklären, ob durch die Mehrbelastung der jetzigen Gemeindestraße und der zukünftigen Ortsumfahrung („Carl-Benz-Straße“) eine finanzielle Kompensation erfolgt, zumal die Verkehrsverhältnisse sich dann in den Gewerbegebieten westlich der Rheintalbahn im Vergleich zu heute verschlechtern werden bzw. es zu einer Zunahme des Verkehrs in der „Carl-Benz-Straße“ kommen wird.

5. Die Anbindung der Ortsumfahrung an den „Schmiedeweg“ (Mahlberg) und die “ Feldstraße“ (Orschweier) hat über einen Kreisverkehrsplatz zu erfolgen. Veränderungen an der Erschließung bzw. der Erschließungszufahrt zum Sportgelände SCO sind vom Veranlasser, dem Kreis kostenmäßig zu tragen.

6. Die Zunahme des Verkehrs auf der „Carl-Benz-Straße“ und der „Nicola-Tesla-Straße“ (ZV-Gebiet DYNA 5) ist näher zu untersuchen im Hinblick auf den störungsfreien und reibungslosen Verkehrsfluss des Ziel- und Quellverkehrs in und aus den GE-Gebieten westlich der Bahnlinie. Die derzeitigen Verkehrszahlen bzw. Verkehrsbelastungen sind zu ermitteln.

7. Es ist zu untersuchen, ob durch die Anbindung der Ortsumfahrung an die L103 es zu Rückstau in den Gemeindestraßen („Alte Landstraße“, „Im Bengst“, „Gottlieb-Daimler-Straße“) kommt; ein solcher sollte vermieden werden.

8. Bezüglich der geforderten Kostenbeteiligung der Stadt Mahlberg an der Baumaßnahme ist zu prüfen, ob dies aufgrund der abschnittsweisen Realisierung zu Veränderungen führt.

9. Der Ortschaftsrat wird gebeten eine Stellungnahme zu den Trassenvarianten abzugeben.

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
Der Gemeinderat beschloss, dem nachfolgenden Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und das sanierungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen und beschloss eine Befreiung hinsichtlich der Installation der Solaranlage auf der Dachfläche im Geltungsbereich der Stadtgestaltungssatzung zu erteilen:
•    Nutzungsänderung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen mit max. 10 Betten und Antrag auf Befreiung zur Montage einer Solaranlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 165, Schmiedeweg 4, Mahlberg
2.    zur Kenntnisnahme
b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c)    Bauvoranfragen


Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen  und Beschlüsse hinterlegt.