Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 15.07.2019)

1.    Haushaltszwischenbericht 2019

Der Haushaltzwischenbericht 2019 –Stand 04.07.2019– wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen ist unzufriedenstellend; aktuell ist von ca. 1.000.000 € (netto) weniger Gewerbesteuer auszugehen.

2. Einbau einer Kühl-Heizkombination in der „Staufer-Apotheke“
hier: Auftragserteilung

1.) Der Gemeinderat erteilte der Firma Kälte-Müller, Freiburg den Auftrag für die Ausführung der Gewerke Heizung/Kälte/Sanitär/Elektro mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 30.670,11 €.

2.) Der Gemeinderat erteilte der Firma Hasenkampf, Neuried den Auftrag für die Ausführung der Gewerke Trockenbau/Maler- und Lackiererarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 4.985,86 €.

3. Dachsanierung am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus, Kirchstr. 6
hier: Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten

1.) Der Gemeinderat erteilte der Firma Gießler Bedachungen GmbH, Lahr den Auftrag für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 12.094,43 €.

2.) Der Gemeinderat nahm von den überplanmäßigen Ausgaben Kenntnis und erkannte diese an. Die überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.344,43 € kann bedeckt werden durch die nicht benötigten und bereit gestellten Mittel aus den Abdichtungsarbeiten/Sanierungsarbeiten des Wächterhauses in Höhe von 38.808,81 €.

4. Stadtsanierung „Kernstadt Mahlberg“
hier: Aufhebung der Sanierungssatzung

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

5. Anlegung und Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes am nördlichen Ortseingang von Mahlberg im Zuge der K 5345
hier: Vereinbarung über die Kostenaufteilung mit der Gemeinde Kippenheim

Der Gemeinderat beschloss:

1.) Der Gemeinderat nahm von den 2 Bepflanzungsvorschlägen Kenntnis.

2.) Der Gemeinderat stimmte dem Wunsch der Gemeinde Kippenheim zu, den Bepflanzungsvorschlag Nr. 1 umzusetzen.

3.) Der Gemeinderat stimmte der Kostenaufteilung der Material- und Personalkosten 75 % Stadt Mahlberg und 25 % Gemeinde Kippenheim für die Anlegung des Kreisverkehrsplatzes zu.

4.) a) Für den Pflegeaufwand im 1. Jahr hat sich die Gemeinde Kippenheim mit pauschal 750 € zu beteiligen.

b) Die Stadt Mahlberg übernimmt zu 100 % die Kosten für die Durchführung des     zukünftigen jährlichen Pflegeaufwand des Kreisverkehrsplatzes ab dem 2. Jahr.

6.    Behandlung von Bauangelegenheiten
a)    Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmungserteilung
•    Sanierung und Anbau bestehender Lebensmittel- und Getränkemarkt auf den Grundstücken Flst.Nr. 2838/3 und 2837/1, Industriestraße 30-42, Mahlberg
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Speckenfeld-Nord“ hinsichtlich der Überschreitung des nordwestlichen Baufensters um 3,5 x 4 m.
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abbruch einer Scheune auf dem Grundstück Flst.Nr. 2479/1, Sportplatzstraße 2, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss:
1.    Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und das gemeindliche Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung.
2.    Der Gemeinderat beschloss, dass der Bauherr die notwendigen Veränderungen an den Erschließungsanlagen (öffentliche Stellplätze) zu bezahlen hat.
3.    Das Flachdach der Garage sollte begrünt werden.
•    Wohnhausneubau auf dem Grundstück Flst.Nr. 2739/1, Schmiedeweg 10a, Mahlberg
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schmiedeweg-Nord“ hinsichtlich:
a)    Firstrichtung Nord-Süd anstatt Ost-West
b)    Dachneigung 20 ° 
c)    Überschreitung des nordwestlichen Baufensters um 3 m x 1,30 m mit der Terrassenüberdachung

2.    Zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgendem Bauvorhaben Kenntnis:
•    Erweiterung eines Firmengebäudes – Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf den Grundstücken Flst.Nr. 2630/2 und 2630/5, Industriestraße 9, Mahlberg
b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

7.    Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019

Entsprechend dem Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts Ortenaukreis, Kommunalamt, vom 17.06.2019 wurde das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 für die Stadt Mahlberg festgestellt.


8. Feststellung eventueller Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 1 bis 4 GemO bei den neu- bzw. wiedergewählten Stadträten und Stadträtinnen

Der Gemeinderat stellte keine Hinderungsgründe bei den neu- bzw. wiedergewählten Stadträten und Stadträtinnen fest, die einem Amtsanritt entgegenstehen.

9. Ehrung langjähriger Gemeinderäte

Folgende Gemeinderäte wurden mit der Ehrennadel und Stehle des Gemeindetags geehrt bzw. ausgezeichnet:
•    Maria Frey (25 Jahre Gemeinderätin)
•    Markus Kromer (25 Jahre Gemeinderat)
•    Andreas Ruder (20 Jahre Gemeinde- und Ortschaftsrat)
•    Jochen Baum (20 Jahre Gemeinderat)
•    Nikolaj Blasi (10 Jahre Gemeinderat)
•    Klaus Deutschkämer (10 Jahre Gemeinde- und Ortschaftsrat)
•    Bernd Dosch (10 Jahre Gemeinde- und Ortschaftsrat)

10. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

Es erfolgte die Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und –räte Maria Frey, Markus Kromer, Jochen Baum und Annette Hilß.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.