Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung am 09.09.2019)

1. Amtseinführung und Verpflichtung des wiedergewählten Stadtrats Nikolaj Blasi

Der wiedergewählte Stadtrat Nikolaj Blasi wurde vom Bürgermeister auf die Treue zur Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere auch darauf die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern, verpflichtet.

2. Errichtung und Installation einer Zählstelle an der K5345 in Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss:
1.    Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung und Wiederinstallation einer Zählstelle am nördlichen Ortseingang von Mahlberg im Zuge der K 5345 zu.
2.    Die Stadt Mahlberg ist bereit, die anfallenden Kosten in Höhe von rund 5.100,00 € zu übernehmen.
3.    Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch die im Haushalt 2019 veranschlagten Planungskosten in Höhe von 50.000 € für das Bauvorhaben „Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier“.

3. Betrieb der Kindertagesstätten und Kindergartenbetreuung
hier: Bedarfsplanung

Der Gemeinderat beschloss:
1.    Der Gemeinderat beschloss die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020 wie folgt:
a)    Katholischer Kindergarten St. Anna, Mahlberg
Insgesamt acht Gruppen mit 140 Plätzen entsprechend der Betriebserlaubnis der KVJS vom 07.04.2015.
b)    Katholischer Kindergarten St. Josef, Orschweier
Insgesamt vier Gruppen mit 88 Plätzen entsprechend der Betriebserlaubnis der KVJS vom 31.05.2010.
2.    Als weiterer Bedarf wird für die Gesamtgemeinde Mahlberg die Einrichtung von zwei Kleinkindgruppen (eine Ganztagsgruppe und Ganztagsgruppe/Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit) und eine Gruppe für Kinder über drei Jahren (ggf. anfangs als Kleinkindgruppe bis zehn Kinder) festgelegt.
3.    In die Bedarfsplanung werden die von Tagesmüttern angebotenen Betreuungsplätze (Kindertagespflege) mitaufgenommen.

4.    Straßen- und Tiefbauarbeiten „Hauptstraße“/“Feldstraße“
hier:     Festlegung der Wiederherstellung der Straßenoberfläche und der Gestaltung der „Feldstraße“

Der Gemeinderat beschloss:
a)    Die Straßenoberfläche soll nach Abschluss der Kanal- und Tiefbauarbeiten entsprechend der Variante 1 (Ausbau gemäß Bestand) ausgeführt werden; hiernach wird die Straße ohne Verschwenkung oder Einengung und ohne quer verlaufende Pflasterbänder wieder asphaltiert und die seitlichen öffentlichen Flächen gepflastert. An der Ein- und Ausfahrt in der ,,Feldstraße" soll die Aufpflasterung bleiben.
b)    Die Pflasterung der geplanten und bisherigen Pflasterfläche soll mit Rasenfugenpflaster bzw. wassergestrahlten Steinen hergestellt werden.
c)    Die historische Straßenbeleuchtung wird beibehalten und nach der Demontage der historischen Leuchten sind diese nach Abschluss der Straßenbauarbeiten wieder zu installieren, wobei alle Leuchten (sofern noch nicht geschehen) mit LED-Beleuchtung auszustatten sind.
d)    Die Bushaltestellen werden behindertengerecht, wie vom Büro Zink vorgeschlagen, mit angelegt bzw. hergestellt; die Buswartehäuschen verbleiben bis auf Weiteres an den bisherigen Standorten.
e)    Bedingt durch die Demontage der Stromfreileitung ist es notwendig, eine kleine Trafostation/Umspannstation zu setzen. Der Gemeinderat billigt die Aufstellung der Umspannstation auf dem ,,Lindenhofplatz" westlich des Backshops.
f)    Das Leistungsverzeichnis ist nunmehr zu erstellen und die Ausschreibung ist durchzufuhren.
g)    Mit den Bauarbeiten soll erst zum 01.03.2020 begonnen werden.
h)    Da die Straßenwiederherstellung erst im Jahr 2020 erfolgen wird, sind die Mittel hierfür im Haushaltsplan 2020 erneut bereitzustellen.
    
5.    Behandlung von Bauangelegenheiten
a)    Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmungserteilung
•    Errichtung einer Lagerhalle als Kaltlager (ohne Heizung) und eines Bürogebäudes mit Überdachung anstatt eines Lagergebäudes (Nachtrag) auf den Grundstücken Flst. Nrn. 2649/2 und 2650, Kreuzweg 13, Mahlberg
            Der Gemeinderat beschloss:
1.    Dem vorgelegten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schmiedeweg-Nord“ hinsichtlich der Überschreitung des nördlichen Baufensters um bis zu 0,30 m auf einer Länge von rund 3,30 m, erteilt.
2.    Der Gemeinderat missbilligt die Vorgehensweise des Bauherrn, den Bauantrag erst im Nachgang zum Errichteten Bau einzureichen.
3.    Der Bauherr wird aufgefordert, auf dem Grundstück, Kreuzweg 13, Ordnung zu schaffen.
2.    zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
•    Errichtung/Anbringung Werbeanlagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 8742/27, Rudolf-Hell-Straße, Mahlberg-Orschweier
b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c)    Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.