Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 14.10.2019)

1. Sanierung und Modernisierung der Förderschule (SBBZ)
   
hier: Auftragserteilung bzw. Vergabe weiterer Gewerke
            a)
Sanitärinstallationsarbeiten
            b) Heizungsarbeiten
            c) Stark-/Schwachstrom

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma Volz GmbH, Achern den Auftrag für die Ausführung der Sanitärinstallationsarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 27.382,40 €.

2. Die Stadt Mahlberg erteilt der Firma Volz GmbH, Achern den Auftrag für die Ausführung der Heizungsarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 100.310,48 €.

3. Die Stadt Mahlberg erteilt der Firma Froese Elektrotechnik, Kappel-Grafenhausen den Auftrag die Ausführung der Arbeiten Stark-Schwachstrom mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 20.397,94 €.

 2. Anschaffung eines Notstromaggregats für den Tiefbrunnen des Wasserwerks

1. Sowohl der Sachstandsbericht als auch die Studie des Ingenieurbüros Ernst vom 08.10.2019 wurden zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung eines Notstromaggregats entsprechend der vorgestellten Variante 3 (stationäres Notstromaggregat, automatisch) mit Kosten in Höhe von ca. 270.000 € (brutto).

3. Im Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 sind auf der Grundlage der Studie des Ingenieurbüros Ernst und der Festlegung des Gemeinderats die Finanzmittel einzuplanen.

3. Weitere Umrüstungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik hier: Auftragserteilung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Straßenbeleuchtung in der Stadt Mahlberg wird entsprechend dem Zuschussantrag der Stadt Mahlberg und dem Zuwendungsbescheid vom 04.06.2019 auf LED-Technik umgerüstet und zwar in folgenden Straßen:

    - Im Gehren
    - Bergstraße
    - Lindenstraße
    - Im Stiegele
    - Erlenweg
    - Ahornstraße
    - Birkenweg
    - Akazienweg
    - Sonnhalde
    - Hinter den Höfen
    - Wassergartenstraße

2. Der Netze BW GmbH wird auf der Grundlage des Angebots vom 26.02.2019 der Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, mit der Brutto-Auftragssumme von 49.313,60 € erteilt.

4. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Stadt Lahr und den Nachbargemeinden
    hier: Billigung des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Der Gemeinderat beschloss folgendes:

1. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses und zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Stadt Lahr zu.

2. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, den Antrag zu stellen, alsbald in den gemeinsamen Gutachterausschuss aufgenommen zu werden bzw. die öffentlich-rechtliche Vereinbarung baldigst abzuschließen.

5. Sanierung der 100-m-Laufbahn auf der Sportanlage in Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg saniert die derzeitig 100 m Aschenlaufbahn mit Gesamtkosten in Höhe von rund 40.000 – 50.000 €.

2. Fristgerecht sind im Jahr 2019 noch die Zuschussanträge für das Jahr 2020 vorzubereiten und einzureichen und zwar beim Regierungspräsidium und bei der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau.

3. Im Haushaltsplan 2020 sind die dementsprechenden Ausgabe- und Einnahmemittel bereitzustellen.

6. Anschaffung von Lastenräder durch Dritte
hier: Zuschussgewährung – Kaufprämie für privat genutzte (E-) Lastenräder

1. Die Stadt Mahlberg gewährt für privat genutzte (E-) Lastenräder ein Zuschuss bzw. einen Kaufprämie.

2. Die Zuschussbewilligung bzw. Gewährung der Kaufprämie erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien.

3. Die Förderung erfolgt für die Jahre 2020/2021 und ist auf die in diesen 2 Jahren zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel beschränkt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Mahlberg, auf die kein Rechtsanspruch besteht und durch welche auch kein solcher gegründet wird.

4. Im Haushaltsentwurf 2020 sind Zuschussmittel in Höhe von 2.500 € einzuplanen.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a) Genehmigungsverfahren
        
zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen

         - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 2083, Wiesenstraße 24, Mahlberg-Orschweier
           
Der Gemeinderat beschloss:

Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ hinsichtlich der südlichen Terrasse mit einer Überschreitung des südlichen Baufensters um 4 m x 1 m.
Eine Befreiung hinsichtlich der Eingangsüberdachung wurde nicht erteilt.
Der Gemeinderat wies darauf hin, dass je angefangene 500 m² Grundstücksfläche 1 standortheimischer, mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. In den Lageplänen sind die notwendigen 2 Bäume nicht dargestellt, was nachzuholen ist. Bei der Baumpflanzung ist das Nachbarrecht nach Nachbarrechtsgesetz (NRG BW) zu beachten.
Der Gemeinderat wies darauf hin, dass das Flachdach der östlichsten Garage und des westlichen Carports extensiv begrünt werden muss.

-  Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 4950, Römerstraße 2, Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss:
         
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des nördlichen Baufensters um nur 2,50 m x 4,50 m.
Der Gemeinderat erklärte sich mit der Anlegung der Böschung auf dem nördlich angrenzenden, städtischen Grundstück nicht einverstanden.
Es ist eine  andere Befestigungsart zu verwenden oder alternativ die Böschung auf dem Privatgrundstück anzulegen.
Der Gemeinderat wies darauf hin, dass das Pflanzgebot nur dort nachzuweisen ist, wo Garagen an dieser Stelle geplant sind.

- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst-Nr. 2087,Im Grün 28, Mahlberg-Orschweier

Der Gemeinderat beschloss:

Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ hinsichtlich der östlichen Terrasse mit einer Überschreitung des östlichen Baufensters um 5 m x 1,5 m und der Befreiung vom festgesetzten Bereich ohne Ein- und Ausfahrt am nördlichen Grundstücksrand.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass je angefangene 500 m² Grundstücksfläche 1 standortheimischer, mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen ist.
In den Lageplänen sind die notwendigen 2 Bäume nicht dargestellt, was nachzuholen ist. Bei der Baumpflanzung ist das Nachbarrecht nach Nachbarrechtsgesetz (NRG BW) zu beachten.
Der Gemeinderat wies darauf hin, dass die Flachdächer östlich und nördlich extensiv begrünt werden müssen.
Der Gemeinderat wies darauf hin, dass der an östlichen Grundstücksrand festgesetzten Pflanzfestsetzung einer zweireihigen Hecke nachzukommen ist.

- Neubau je einer Doppelhaushälfte auf den Grundstücken Flst.Nrn. 2064 und 2064/1, Wiesenstraße 12 und 12/1, Mahlberg-Orschweier

Der Gemeinderat beschloss den Bauvorhaben (2 Doppelhaushälften) das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ hinsichtlich der südlichen Terrasse mit einer Überschreitung des südlichen Baufensters um 4 m x 1,50 m.

2. zur Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nahm von folgendem Bauvorhaben Kenntnis:
- Erweiterung Treppenhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 4606, Im Stiegele 12, Mahlberg

b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

c) Bauvorhaben

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.