Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 28.10.2019)

1. Haltungs- und Schachtsanierung am öffentlichen Kanal auf den Grundstücken Flst.Nr. 2545/10 und 2545/11 der Gemarkung Mahlberg
hier: Auftragserteilung

Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Diringer & Scheidel GmbH & Co. KG, Pforzheim den Auftrag zur Durchführung der Sanierungsarbeiten an den Halterungen und den Schächten auf den privaten Grundstücken Flst.Nr. 2545/10 und 2545/11 zum Angebotspreis von 82.057,12 € zu erteilen.

2. Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen an der Rheintalbahn im Stadtteil Orschweier
hier: neue Lärmsanierungsrichtlinie und Rückerstattung der gewährten Zuschüsse an das EBA (den Bund)

Der Gemeinderat beschloss:
Die Stadt Mahlberg ist bereit, die vom Zuschussgeber (EBA/Bund) gewährten Zuschüsse für den Austausch von Fenstern bzw. für die Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der alten Lärmsanierungsrichtlinie im Stadtteil Orschweier an den Zuschussgeber zurückerstatten, wenn im Gegenzug der Bewilligungsbescheid für die Durchführung der Lärmsanierung mit passiven Schallschutzmaßnahmen im Stadtteil Orschweier aufgehoben wird.

3. Neubau der Güterzugstrasse und Ausbau der A5 hier: Antragstellung auf Verlegung der Tank- und Rastanlage Mahlberg-Ost

Der Gemeinderat beschloss:

1.    Der Gemeinderat bekräftigte nochmals die Forderung des Ausbaus der Güterzugstrasse (3. + 4. Gleis) auf Gemarkung Mahlberg zwischen der A5 und der Tank- und Rastanlage „Mahlberg-Ost“ in Tieferlage oder in gedeckelter Lage.

2.    Die Stadt Mahlberg fordert und setzt sich dafür ein, dass die Tank- und Rastanlage „Mahlberg-Ost“ nach Osten verlegt wird.

3.    Sollte der Bund bzw. die Autobahn Tank- und Rast Gruppe GmbH & Co. KG diesem Anliegen entsprechen, wäre die Stadt Mahlberg bereit, Flächen aus dem Gemeindewald (Flst. Nr. 3458 der Gemarkung Mahlberg) an den Baulastträger zu veräußern bzw. abzugeben.

4.    Behandlung von Bauangelegenheiten
a)    Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen

-    Neubau Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 4961/4, Römerstraße 24/1, Mahlberg
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße von 280 m² um 5 m².

-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 2050, Amselweg 4, Mahlberg-Orschweier
1.    Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ hinsichtlich der südlichen Terrasse mit einer Überschreitung des südlichen Baufensters um nur 5 m x 1,50 m. Es ist diesbezüglich eine Umplanung vorzunehmen.

2.    Der Gemeinderat wies darauf hin, dass je angefangene 500 m² Grundstücksfläche 1 standortheimischer, mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. In den Lageplänen sind die notwendigen 2 Bäume nicht dargestellt, was nachzuholen ist. Bei der Baumpflanzung ist das Nachbarrecht nach Nachbarrechtsgesetz (NRG BW) zu beachten.

2.    zur Kenntnisnahme

b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis.
-    Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 2079, Wiesenstraße 16, Mahlberg-Orschweier
-    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Einliegerwohnungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2061, Wiesenstraße 6, Mahlberg-Orschweier
-    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 2078, Wiesenstraße 14, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat wies ergänzend darauf hin, dass die Zufahrt im Kurvenbereich nicht gut gelöst ist.

c)    Bauvoranfragen


Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.