Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 23.12.2019)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 23. Dezember 2019

1. Bekanntgaben und Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

 Bürgermeister Benz gab folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt:

 
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.09.2019:
 
Neubau Hochbehälter für die Wasserversorgung der Stadt Mahlberg
hier:   öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim wegen der Schmutzwasserableitung und der Herstellung eines Notwasserversorgungsanschlusses
 
Der Gemeinderat beschloss: 

1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kippenheim – Stand 24.09.2019 wird gebilligt.
2. Die Stadt Mahlberg gewährt der Gemeinde Kippenheim ausschließlich im Notfall zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Kippenheim das Recht, am neuzubauenden Hochbehälter der Stadt Mahlberg auf Flurstück Nr. 1895, Gemarkung Mahlberg, eine Notwasserversorgungsanschluss herzustellen und diesen begrenzt auf den Notfall in Betrieb zu nehmen.
3. Die Gemeinde Kippenheim übernimmt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das auf Gemarkung Mahlberg liegende Grundstück Flst.Nr. 1895 – Neubau Hochbehälter – für die Stadt Mahlberg.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Kippenheim zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Kippenheim diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung bereits gebilligt.
 
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.12.2019:
 
Neubesetzung der Stelle des Rechnungsamtsleiters/der Rechnungs-amtsleiterin (Finanzverwaltung/Kämmerei)
hier: Billigung der Stellenausschreibung
 
Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung der Stelle der Leitung der Finanzverwaltung bzw. Kämmerin/Kämmerer (m/w/d).


2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmiedeweg/Kreuzweg-West“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB
 
Der Gemeinderat beschloss:
1. Für den festgelegten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan „Schmiedeweg/Kreuzweg-West“ aufgestellt (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens inkl. aller Gutachtenkosten trägt die Stadt Mahlberg im Rahmen der Wirtschaftsförderung.
3. Antrag des Angelvereins Mahlberg-Orschweier auf Gewährung eines jährlichen Pflegezuschuss für die Unterhaltung der Naherholungsfläche am Angelsee
Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg gewährt dem Angelverein Mahlberg-Orschweier ab dem Jahr 2020 einen jährlichen Pflege- und Unterhaltungszuschuss in Anerkennung des großen ehrenamtlichen Engagements für die Landschafts- und Naturpflege sowie den Erhalt der Artenvielfalt in Höhe von 500 €.

2. Die städtischen Vereinsförderrichtlinien sind auf der Grundlage des Beschlusses zu ändern.

3. Im Haushaltsplan 2020 ist der Pflege- und Unterhaltungszuschuss zu berücksichtigen.
4. Durchführung einer Einwohnerversammlung im Jahr 2020
a)   Termin
b)   Themen
 
Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat beschloss im Jahr 2020 wieder eine Einwohnerversammlung gemäß § 20a (GemO) durchzuführen.

2. Die Einwohnerversammlung soll im 3. Quartal 2020, vor den Sommerferien in der Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier stattfinden.

3. Die Themen werden aus aktuellen Anlässen mit der Einladung und der Festlegung der Tagesordnung fixiert. Dabei sind die wesentlichen großen Investitionen und der Infrastrukturmaßnahmen mit der Einwohnerschaft zu diskutieren.

5. Vergnügungssteuer 2019
a)   Bericht über den aktuellen Stand der Einnahmen
b)   evtl. Spende an Vereine und Einrichtungen zur Bekämpfung der Spielsucht
 
Der Gemeinderat beschloss:
 
a) Der Bericht über den aktuellen Stand der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer 2019 – Stichtag 04.12.2019 – wird entsprechend der Beschlussvorlage und dem Sachvortrag zur Kenntnis genommen.

b) Der Gemeinderat beschloss, dass im Jahr 2019 außerplanmäßig ein Spendenbetrag in Höhe von insgesamt 4.400 € als freiwillige Leistung für die Glückspielsuchtberatung bzw. Präventionsarbeit bei pathologischem Glücksspiel wie folgt ausbezahlt wird:
- 2.200,00 € an AGJ Lahr, Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der
  Erzdiözese Freiburg e.V.
- 2.200,00 € an den Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und
  Rehabilitation gGbmH, Fachstelle Sucht in Offenburg
 
Behandlung von Bauangelegenheiten

a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen

Nutzungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 54, Stauferstr. 6, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das Einvernehmen nach § 36 BauGB und das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zu erteilen.
 
2. zur Kenntnisnahme

b) Kenntnisgabeverfahren nach § 52 LBO

Weitere Informationen sind unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.