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Stadt Mahlberg (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 13.06.2016)

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gemeinderatssitzung vom 25.04.2016
In der Sitzung am 25.04.2016 hat der Gemeinderat den Pachtvertrag für die Überlassung einer Teilfläche eines städtischen Grundstücks im Gewerbegebiet „Im Bengst“ für die Errichtung einer Wohnmodulanlage gebilligt. Die angepachtete Fläche hat eine Größe von ca. 1.500 qm und das Pachtverhältnis begann am 01.05.2016 und hat eine 4-jährige Laufzeit. Die Stadt Mahlberg als Verpächterin des Grundstücks beteiligt sich mit 50 % an den Kosten der Einfriedung bis zu einem max. Betrag von 2.500 €. Die Kosten für die Be-/Eingrünung der Pachtfläche, die der Pächter (LRA) in Auftrag gibt, trägt die Stadt Mahlberg als Verpächter zu 100 %. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses gehen die Erschließungseinrichtungen inkl. der Einzäunung kostenfrei auf die Stadt Mahlberg als Grundstückseigentümer über.
Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, dem Antrag der Schulleitung auf Einzäunung des Schulhofs nicht stattzugeben. Den Problemen mit freilaufenden und kotenden Hunden soll mit Verbots- und Hinweisschildern begegnet werden.

Gemeinderatssitzung vom 09.05.2016
Der Gemeinderat beschloss, die zum 31.03.2017 auslaufende Berg- und Feldjagd, Jagdrevier 4 im Mitteilungsblatt zur Neuverpachtung auszuschreiben. Die Jagden, an denen die bisherigen Jagdpächter Interesse an der Wiederanpachtung bekundet haben, ist das Revier an den bisherigen Verpächter zu den bisherigen Pachtpreisen zu vergeben.
• Gemeinderatssitzung vom 30.05.2016
Der Gemeinderat hat beschlossen, die ehemals von der Post genutzten Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens „Stauferstraße 1“ zu einer Arztpraxis umzubauen bzw. umzunutzen. Die Umsetzung der Variante 3, die neue Fenster mit Innenjalousien, den Einbau von Klimageräten und eine Gaszentralheizung in den umgenutzten Räumen vorsieht, ist mit Kosten in Höhe von rd. 374.000 € verbunden.


2. Bildung von Haushaltsresten im Rechnungsjahr 2015

Der Gemeinderat beschloss für folgende Einzelsachverhalte Haushaltsausgabereste vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen:
1. 50.000 € als Planungsrate für die Sanierung bzw. Modernisierung der Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier.
Ursprünglich war im Haushaltsjahr 2015 ein Planansatz von 750.000 € für den I. Bauabschnitt eingestellt. Aufgrund der ELR-Programmentscheidung und der damit verbundenen Nichtberücksichtigung bzw. Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel hat der Gemeinderat beschlossen, für das Haushaltsjahr 2016 eine Planungsrate zu veranschlagen und vom Baubeginn im Jahr 2016 abzusehen.

2. 276.000 € nicht in Anspruch genommene Mittel im Rahmen der Stadtsanierung „Kernstadt“
Der Betrag beinhaltet den Anteil von Ordnungsmaßnahmen mit 180.000 €. Aufgrund des Planungsstands steht der Abschluss entsprechender Vereinbarungen noch aus und einen Anteil privater Sanierer von 96.000 €, da Abrechnungen von privaten Sanierern teilweise noch nicht vorliegen.

3. 20.000 € Allgemeiner Grunderwerb


3. Haushaltsplan 2016
hier: Beratung des 3. Entwurfs

Nachdem dem Gemeinderat am 30.05.2016 der 2. Entwurf vorgestellt wurde, hat die Verwaltung auf Basis der beschlossenen Einzelsachverhalte einen 3. Entwurf erarbeitet, welcher dem Gemeinderat vorgestellt wurde.

Verwaltungshaushalt:
Nach Berücksichtigung folgender Einzelsachverhalte ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen um 213.400 €:
• Erhöhung Planansatz Kindergarten-Zuweisung vom Land aufgrund der Mitteilung einer Teilzahlung (+11.100 €)
• Gewerbesteuererhöhung (+200.000 €)
• Erhöhung des Planansatzes zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+700 €)
• Erhöhung des Ansatzes zum Familienleistungsausgleich (+1.600 €)

Unter Berücksichtigung folgender Einzelsachverhalte ergeben sich Minderausgaben/Mehrausgaben in gleicher Gesamthöhe:
• Streichung Fortbildungskosten (-1.000 €)
• Streichung Teilplanansatz Schulsozialarbeit (-7.000 €)
• Erhöhung Ansatz Kindergärten Kath. Kirche (+84.600 €)
• Sportförderung (+4.000 €)
• Gemeindestraßen (+22.000 €)
• Zuschüsse an Vereine bzw. Streichung Beteiligung Breisgau-Wein-Tourismusprojekt (-2.500 €)
• Gewerbesteuerumlage (+39.400 €)
• Zinsen da keine Kreditaufnahme mehr geplant ist (-4.500 €)
• Zuführung Vermögenshaushalt (+78.400)

Damit ergibt sich insgesamt eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 714.300 €. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts belaufen sich nun auf 12.500.600 €

Vermögenshaushalt:
Die Gesamteinnahmen des Vermögenshaushalts belaufen sich auf 2.146.800 €. In diesem Gesamtbetrag ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 714.300 € enthalten. Nicht enthalten bzw. geplant sind Darlehensaufnahmen und eine Rücklagenentnahme.

Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt im 3. Entwurf belaufen sich auf 2.156.700 €. Folgende Maßnahmen wurden hierfür gestrichen:
• Endausbau Apfelweg (66.000 €)
• Endausbau „Im Speckenfeld“ (68.000 €)
• Beleuchtung Feldstraße (20.000 €)
• Lautsprecheranlage Friedhofsgebäude (6.000 €)
• Ton-Audioanlage Stadthalle (9.000 €)
• Bauhof (Radlader und Schüttmulden (99.000 €)
• Reduzierung Planansatz Umbau in Arztpraxis, Stauferstraße 1 um 193.000 €
• Reduzierung Planansatz für Tilgungsleistungen da keine Darlehensaufnahme erfolgt um 9.800 €

Für folgende Maßnahmen erfolgte eine Mittelbereitstellung:
• Umsetzung Maßnahmen aus dem Generalentwässerungsplan Mahlberg im „Seeweg“ (30.000 €)
• Herstellung Abwasserkontrollschächte Wohnmodulanlage (3.800 €)

Im Rahmen der Beratung und Diskussion wurde beschlossen ein Ansatz von 15.000 € für eine Klimaanlage für das Bürgerbüro aufzunehmen. Zur Deckung dieser Ausgaben und der noch geringen Deckungslücke wurde beschlossen, den Ausbau des Fußweges Finkenweg/Gartenstraße zu streichen und den Einnahmeansatz der Vergnügungssteuer geringfügig zu erhöhen.

In der Sitzung vom 27.06.2016 wird der endgültige Beschluss des Haushalts bzw. der Haushaltssatzung erfolgen.

4. Bebauungsplan „Industriestraße-Nord“ der Gemarkung Mahlberg
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Bereits in den Jahren 2010 – 2012 wollte die Stadt Mahlberg mit dem Bebauungsplan eine 6 ha große Fläche zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters entwickeln. Das frühere Bebauungsplanverfahren wurde dann allerdings 2012 gestoppt, weil die beabsichtigte Ansiedlung des Lebensmitteldiscoutmarktes nicht realisierbar war, aufgrund der Einwendungen und Bedenken die der Regionalverband erhoben hat. Nunmehr gibt es allerdings drei konkrete Ansiedelungswünsche von Gewerbebetrieben in diesem Bereich, weshalb eine kleinere Fläche von 2 ha an der Industriestraße entwickelt werden soll. Das Bebauungsplanverfahren wird aufgrund der geänderten Flächengröße und aufgrund der Tatsache, dass die Planungsabsichten zwischenzeitlich andere sind, mit dem Aufstellungs-beschluss neu begonnen.
Der Flächennutzungsplan sieht derzeit die gesamte Fläche der ursprünglichen Planung (ca. 6 ha) vor, weshalb zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Weiterentwicklung der bisherigen GE-Fläche nach Westen möglich wäre (siehe Anhang, am Ende des Textes).
 
Der Gemeinderat beschloss daher für den festgelegten Geltungsbereich (ca. 2 ha) den Bebauungsplan „Industriestraße-Nord“ aufzustellen. Den Geltungsbereich finden Sie auch in der Bekanntmachung auf Seite 4 des Mitteilungsblattes vom 17.06.2016.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gleichzeitig mit beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer 4-wöchigen Auslegung des Vorentwurfs im Rathaus stattfinden. Hierzu werden Sie nochmals separat über das Mitteilungsblatt informiert. Während dieser Auslegungszeit habe Sie die Möglichkeit Bedenken und Anregungen vorzubringen.


6. Herstellung der Straße bzw. der Fahrbahndecke vor dem Jugendzentrum im Zuge der Baumaßnahme „Entwässerung Mahlberg-Nord“
hier: Komplettsanierung der Fahrbahndecke durch die Stadt
a) Ersatzvornahme der Schadensbehebung
b) Bereitstellung der Finanzmittel
c) Ausschreibung

Die Straße vor dem Jugendzentrum wurde im ersten Halbjahr 2014 saniert. Direkt nach der Fertigstellung haben sich bereits Mängel abgezeichnet durch Absenkungen und Problemen mit der Straßenoberfläche. Daher erfolgte die Abnahme unter dem Vorbehalt der Ergebnisse einer noch fehlenden Druckprüfung. Zwischenzeitlich konnte die Ursache gefunden werden. Der „Steg“, der zwischen dem neu verlegten Regenwasserkanal und der neuen Wasserleitung verblieben ist wurde nicht fachgerecht nachverdichtet, sodass es zu Absenkungen kam.

Die bauausführende Firma Baldinger, Merdingen, wurde aufgrund dieses Mangels zweimal VOB-gerecht in Verzug gesetzt und hat bis heute leider nicht darauf reagiert, weshalb nun eine Ersatzvornahme erfolgt. Aufgrund einer noch vorliegenden Gewährleistungsbürgschaft (ca. 10.000 €) und eines Einbehalts an der Schlussabrechnung (ca. 14.000 €) fehlen für eine Komplettsanierung noch 6.000 €, welche in den Haushalt 2016 eingestellt werden müssen.   
Die Kosten für die Sanierung bzw. Erneuerung der Fahrbahndecke belaufen sich auf ca. 30.000 €.

Der Gemeinderat stimmte der Ersatzvornahme der Schadensbehebung durch die Stadt zu und stellte die fehlenden Mittel zur Komplettsanierung der Straße im Haushaltsplan 2016 in Höhe von 6.000 € bereit. Gleichzeitig wurde das Ing.-Büro Zink, Lauf, mit der Ausschreibung (beschränktes Ausschreibungsverfahren) der Komplettsanierung der Straße beauftragt.


7. Neufassung der Stadtgestaltungssatzung
hier: Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Am 25.11.1976 hat der Gemeinderat der Stadt Mahlberg die „Allgemeine Stadtgestaltungssatzung für die Altstadt Mahlberg“ beschlossen. Diese Stadtgestal-tungssatzung hat heute nach wie vor Gültigkeit und erfährt aufgrund der aktuellen Stadtsanierung auch regelmäßig Bedeutung bei den Bauvorhaben in dessen Geltungsbereich. Unabhängig von der derzeitigen Stadtsanierung gilt sie jedoch für alle Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.

Bereits im Jahre 2007 hat der Gemeinderat aufgrund der Tatsache, dass erneuerbare Energien in den letzten Jahren immer mehr an Relevanz bekommen haben, eine Regelung bzw. Auflagen für Solarmodule auf Dachflächen im Historischen Ortskern beschlossen.

Durch ein aktuelles Bauvorhaben wurde 2014 die Frage der Neufassung der Stadtgestaltungssatzung erneut aufgeworfen und einen Entwurf gefertigt. Bislang wurde dieser jedoch nicht weiter beraten bzw. diskutiert, sodass die Verwaltung in der Sitzung das grundsätzliche weitere Vorgehen zur Stadtgestaltungssatzung angesprochen hat.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung beschlossen, als nächsten Schritt zunächst eine Ortsbegehung durchzuführen, um sich ein Bild vom derzeitigen Stadtbild und dessen eventueller Chancen und Potenziale zu machen. Erst danach soll darüber beraten werden, ob und wie die Entwicklung des Stadtbildes über eine Neufassung der Stadtgestaltungssatzung künftig geregelt bzw. gesteuert werden soll.


8. Behandlung von Bauangelegenheiten
Genehmigungsverfahren
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
1. Nutzungsänderung Aussiedlerhof – Neu: gewerbliche Nutzung „Forstunternehmen und Landschaftspflege“
Nachtrag: Überdachung des best. Fahrsilos – Neue Nutzung: Holzscheitlager
Nachtrag: Neubau überdachter Holzlagerplatz
Nachtrag: Erweiterung best. Ökonomiegebäude – neue Nutzung: Unterstellfläche Geräte/Lagerfläche
auf dem Grundstück Flst. Nr. 4464/1, Allmendhöfe 2, Mahlberg
2. Umnutzung und Umbau der Räume für eine Arztpraxis im EG auf dem Grundstück Flst. Nr. 30, Stauferstr. 1, Mahlberg

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
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