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Stadt Mahlberg (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 27.06.2016

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2016 wurden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

1. Dem „Agility-Dogs Ortenau e.V.“ wird das Gelände des Minigolfplatzes in der Möselegass als künftiges Vereinsgelände zur Verfügung gestellt.

Es ist ein Pachtvertrag abzuschließen, der die wesentlichen Inhalte zum Pachtpreis und zur Unterhaltung und Pflege des Grundstücks bzw. des Vereinsgeländes regelt. Die Jahrespacht wird auf 120,00 € festgelegt. Zudem ist festgelegt:

- Auf dem verpachteten Grundstück ist keine Hundehaltung oder Hundezucht zulässig. Zudem darf keine Bebauung ohne Zustimmung der Stadt vorgenommen werden.

- Das Pachtgelände wird ausschließlich für Trainings- und Übungszwecke überlassen.

- Der „Agility-Dogs Ortenau e.V.“ mit Sitz in Mahlberg erhält einen Jahresregelzuschuss in Höhe von 165,00 €.

- Die Stadt trägt die Kosten der Demontage und der Entsorgung der Minigolfbahnen bzw. –einrichtung.

- Alles Weitere wird in einem Gespräch mit den Verantwortlichen des Vereins erörtert und diskutiert.

2. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Termin für den Herbstnachmittag vom 16.10. auf Sonntag, den 23.10.2016 zu verlegen. Der Rahmen des Herbstnachmittags wird ein anderer sein. So wird bereits ein Mittagessen gereicht und gegen 16:00 Uhr wird die Veranstaltung zu Ende sein.

Die Firma Gruninger wurde mit der Essensbelieferung (Sauerbraten mit Nudeln und Knödel) beauftragt.

2. Haushaltsplan 2016
a) Stellenplan
b) Verwaltungshaushalt
c) Vermögenshaushalt
d) Mittelfristige Finanzplanung
e) Beschluss der Haushaltssatzung 2016

Der Gemeinderat beschloss abschließend den Stellenplan, die nach Beratung des 3. Entwurfs angepassten Planzahlen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, die mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2015 bis 2019 und die Haushaltssatzung des Haushaltsplans 2016.

Stellenplan
Der Stellenplan wurde der Öffentlichkeit bereits im Februar 2016 vorgestellt. Seither vom Gemeinderat beschlossene Höhergruppierungen und eine Arbeitszeiterhöhung wurden in die abschließende Fassung eingearbeitet.

Der Stellenplan enthält 4,61 Stellenanteile im Bereich der Beamte. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich hier insbesondere Verschiebungen innerhalb der Besoldungsgruppen aufgrund von Höhergruppierungen und Neueinstellungen.

Im Bereich der Beschäftigten beträgt die Summe der Stellen 32,74 Stellenanteile. Im Vergleich zum Vorjahr (32,15) ergibt sich hier eine geringe Erhöhung durch eine geplante Neuschaffung einer 50%-Stelle im Bereich Sekretariat Bautechnisches Amt und eine geringfügige Arbeitszeiterhöhung.

Insgesamt (Beamte und Beschäftigte) enthält der Stellenplan 37,35 Stellenanteile. Ab September 2016 – Februar 2017 wird eine Einführungspraktikantin für den gehobenen Verwaltungsdienst im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts – Public Management in der Verwaltung beschäftigt.

Der Personalkostenaufwand 2016 ist mit 1.959.000 € (Vorjahr: 1.851.800 €) veranschlagt.

Verwaltungshaushalt 2016
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich unter Berücksichtigung der Beratungen zum 3. Entwurf auf Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.510.500 €. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 724.200 €.

Vermögenshaushalt 2016
Nach den im Rahmen der Beratungen zum 3. Entwurf eingearbeiteten Planansätze, beläuft sich das Volumen des Vermögenshaushalts auf Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.156.700 €.

Mittelfristige Finanzplanung
Bestandteil des Haushalts ist eine fünfjährige Finanzplanung, in der Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und der Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Dem Haushaltsplan 2016 ist daher eine fünfjährige Finanzplanung beigefügt, welche den Planungszeitraum 2015 – 2019 enthält.

Im Haushaltserlass 2016 des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sind die Orientierungsdaten für die Finanzplanung 2017 – 2019 enthalten. Diese Durchschnittswerte dienen als Anhaltspunkte für die örtliche Planung und müssen den örtlichen Verhältnissen angepasst werden.

Auf der Grundlage der auf den Haushaltserlass nachfolgenden Mai-Steuerschätzung wurden die Orientierungswerte für den Finanzausgleich 2017 und 2018 sowie bzgl. der Gewerbesteuerumlage geändert.

Nachfolgend können Sie die aktuellen Orientierungsdaten entnehmen

Einnahmen 2017 2018 2019
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 6,0 Mrd. 6,2 Mrd. 6,38 Mrd.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 883 Mio. 654 Mio. 662 Mio.
Familienleistungsausgleich 478 Mio. 467 Mio. 502 Mio.
Gewerbesteuerumlage (v. H.) 68 68 68

Im Rahmen der Finanzplanung sind im kompletten Planungszeitraum keine Darlehensneuaufnahmen vorgesehen.

Insbesondere durch die nachfolgenden Baumaßnahmen bzw. Einzelsachverhalte, steht in den kommenden Jahren ein beträchtliches Investitionsvolumen zur Umsetzung an:
-    Energetische Sanierung, Modernisierung sowie Erweiterung der Mehrzweckhalle Orschweier
-    Generalentwässerungsplan (Realisierung prioritärer Einzelmaßnahmen)
-    Erweiterung der Verbandskläranlage
-    Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich der L103/“Nicola-Tesla-Straße“ und der „Carl-Benz-Straße“.

Haushaltssatzung 2016
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 20165 beinhaltet erfreulicherweise keine
-    Darlehensneuaufnahme
-    Darlehensumschuldung
-    Verpflichtungsermächtigung
-    Erhöhungen der Hebesätze für Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer


3. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein
hier: Stellungnahme zum 2. Offenlageentwurf im Rahmen der Anhörung (Offenlage) gem. § 12 Landesplanungsgesetz und § 10 Raumordnungsgesetz

Der derzeit noch geltende Regionalplan des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein datiert aus dem Jahre 1995 und wird derzeit fortgeschrieben. Im Rahmen der Offenlage des 1. Entwurfs haben Fachbehörden und die Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. So wurde u.a. von den Fachministerien des Landes Baden-Württemberg die im 1. Offenlageentwurf enthaltene Streichung bzw. der Wegfall des Grünzugs zwischen Mahlberg (angrenzend an die Wohnbebauung „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ und dem Neubaugebiet „Orschweier-Nord“ der Gemarkung Orschweier) beanstandet. Die Bedenken des Ministeriums wurden von der Verbandsverwaltung des Regionalverbands als fachliche Weisung verstanden, sodass im 2. Offenlageentwurf der Grünzug nun wieder aufgenommen worden ist. Die Grünzugsausweisung ist gleichbedeutend mit einem generellen Bebauungsverbot.

Mit Schreiben des Regionalverbands werden nun erneut alle Gemeinden im Regionalverbandsgebiet am 2. Offenlageverfahren beteiligt.

Die Ausweisung eines Grünzuges bedeutet, dass dort als Ziel der Raumordnung eine Besiedlung ausgeschlossen ist. Im Einzelfall sind dann nur noch bestimmte Vorhaben ausnahmsweise zulässig. Eine weitere wohnbauliche Entwicklung zwischen Mahlberg und Orschweier wäre damit ausgeschlossen.

Insbesondere aufgrund der Frage, ob der wieder aufgenommene Grünzug fachlich überhaupt begründet ist, wurde das Büro faktorgrün mit einer fachlichen Prüfung beauftragt. Das Büro kommt zum Ergebnis, dass die Argumente für die Beibehaltung des regionalen Grünzugs zum Teil stichhaltig, aber zum Teil auch nur eingeschränkt plausibel sind.

Gegenüber dem Regionalverband und einzelnen Mitgliedern wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die einzig sinnvolle Siedlungsentwicklung in der Kernstadt nur in Richtung Süden erfolgen kann. Eine bauliche Erweiterung Richtung Westen hin zur Rheintalbahn ist nicht erstrebenswert (Lärmproblematik), eine wohnbauliche Entwicklung Richtung Norden lässt sich aufgrund der Gemarkungsgrenze zur Nachbargemeinde Kippenheim nicht realisieren und eine bauliche Entwicklung über B 3 nach Osten wurde bis dato vom Regierungspräsidium als Raumordnungsbehörde abgelehnt. Nachdem der Grünzug nun jedoch wieder aufgenommen wurde, hat das Regierungspräsidium auf Anfrage mitgeteilt, dass eine wohnbauliche Entwicklung Richtung Osten eingeräumt werden kann, sofern es sonst keine weiteren Siedlungs-Entwicklungsmöglichkeiten gibt und der Bedarf nachgewiesen werden kann.

Gegenüber dem 1. Offenlageentwurf ist die Stadt Mahlberg im 2. Entwurf im Bereich „Siedlungsentwicklung – Gewerbe“ nicht mehr als Eigenentwickler, sondern erfreulicherweise mit einer verstärkten Siedlungsentwicklung Gewerbe (Kategorie C) mit einem Orientierungswert bis 10 ha ausgewiesen.

Zum 2. Offenlageentwurf nahm der Gemeinderat daher wie folgt Stellung:

Der Gemeinderat beschloss, die Ablehnung zur Wiederaufnahme des Grünzugs zwischen der Kernstadt Mahlberg und dem Stadtteil Orschweier vorzutragen. Die Begründung der fachlichen Notwendigkeit des Grünzugs wird angezweifelt und als Kompensation für den Wegfall bzw. die Herausnahme oder ggf. Reduzierung des Grünzugs angeboten, dass am östlichen Ortsrand von Orschweier der Grünzug bis an die Ortsrandbebauung geführt werden kann und der Grünzug zwischen den beiden Stadtteilen ggf. nur noch eine Breite an der K 5345 von 250 m haben kann.
Die Einstufung zur Siedlungsentwicklung Gewerbe mit dem Orientierungswert von 10 ha wurde akzeptiert. Ebenso hält der Gemeinderat eine Einstufung bei der Siedlungsentwicklung Wohnen über den Eigenbedarf hinaus für gerechtfertigt, insbesondere im Hinblick auf den Wachstum der Bevölkerung und der verkehrsgünstigen Lage der Stadt Mahlberg; im 2. Offenlagenentwurf ist dieser Forderung erneut nicht Rechnung getragen worden.
Diese Stellungnahme zum 2. Offenlageentwurf erfolgte noch vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates, der in seiner Sitzung am 12.07.2016 hierüber beraten wird.

4.    Behandlung von Bauangelegenheiten
Genehmigungsverfahren
1.  Zur Einvernehmenserteilung:
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage – Nachtrag veränderte Kniestockhöhe – auf dem Grundstück Flst. Nr. 2545/67, Sportplatzstraße 9a, Mahlberg

2. Zur Kenntnisnahme:
Neubau einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. 18/3, Hinter den Gärten 12, Mahlberg-Orschweier

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