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Stadt Mahlberg (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 11.07.2016

Gemeinderatssitzung vom 11.07.2016

1. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserwerk
a) Stellenplan
b) Erfolgsplan
c) Vermögensplan
d) Mittelfristige Finanzplanung
e) Beschluss des Wirtschaftsplans 2016

Zu a)
Nachdem die technische Betriebsführung der Wasserversorgung mittels Kooperationsvereinbarung am 24.06.2015 an die Stadt Ettenheim übertragen wurde, hat der Eigenbetrieb Wasserwerk Mahlberg kein eigenes Personal mehr, weshalb der Stellenplan keine Planstellen enthält.

Zu b)
Einnahmen:
Die Einnahmen und Ausgaben des Erfolgsplans sind mit 391.800,00 € veranschlagt.
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf sind mit insgesamt 376.000 € kalkuliert.

Im Tiefbrunnen des Eigenbetriebs wurden im Jahr 2015 insgesamt 11.361 m³ gefördert (2014: 10.929 m³). Unter Berücksichtigung der vom Wasserversorgungsverband „Südliche Ortenau“ im Jahr 2015 bezogenen Wassermenge mit 213.368 m³ (2014: 205.106 m³) ergibt sich eine Gesamtbezugs-/Fördermenge von 224.729 m³ (2014: 216.035 m³).

Ausgaben:
- Strombezug: 2.800 €
- Sonstiger Betriebsaufwand, Miete: 5.000 €
- Gebäudeunterhaltung: 5.000 €
- Tiefbau, Rohre, Geräte: 30.000 €
- Bauhofleistungen: 8.500 €
- Zinsausgaben: 13.000 €
- Abschreibungen: 51.000 €
- Versicherungen: 3.500 €
- Geschäftsausgaben: 79.000
- Prüfungs- und Beratungskosten: 52.000 €
- Verwaltungskostenbeitrag: 25.000 €
- Umlage Wasserversorgungsverband (WVV) „Südliche Ortenau“: 116.000 €
- Wasserpfennig: 1.000 €

Zu c)
Einnahmen:
Die Einnahmen sind mit insgesamt 184.500 € veranschlagt und unterteilen sich wie folgt:
- Abschreibungen: 51.000 €
- Kreditaufnahmen: 100.000 €
- Beitragseinnahmen: 33.500 €

Ausgaben:
Die veranschlagten Gesamtausgaben in Höhe von 184.500 € teilen sich wie folgt auf:
- Tilgungsleistungen: 10.300 €
- Anlagenerweiterungen: 174.200 €

Dieser Ansatz unterteilt sich wie folgt:
Neubau Hochbehälter – Planungskosten:     50.000 €
Seeweg, Bauabschnitt I (Einmündung Eisenbahnstraße bis Kreuzung Seeweg/Sportplatzstraße): 40.000 €
Anlagenerweiterung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gewerbeflächen: 20.000 €
Anlagenerweiterungen im Rahmen der Erschließung einzelner Wohnbaugrundstücke: 14.000 €
Allg. Anlagenerweiterungen (ggf. Neubau Wasserleitung Raststätte (Bauabschnitt I), Verlängerung Wasserleitung Kreuzweg: 50.200 €

Zu d)
Mittelfristige Investitionsplanung:
Summe der Ausgaben im Vermögensplan:

2017    477.000 €
2018    665.000 €
2019    929.000 €

Die nach derzeitigem Kenntnisstand anstehende Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung bzw. Austausch der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Eisenbahn-, Unterburg- und Kirchstraße“ im Jahr 2017 und der Neubau des Hochbehälters im Zeitraum 2018/2019 erfordert die Finanzierung eines beträchtlichen Investitionsvolumens über Kreditaufnahmen. Nach erfolgter Ausarbeitung der erforderlichen hydraulischen Rohrnetzberechnung und der Fortführung der Planung für das Objekt „Neubau Hochbehälter“ ist die Kostensituation fortzuschreiben.

Der Wirtschaftsplan wurde als Satzung beschlossen.


2. Herstellung der Straße bzw. Erneuerung der Fahrbahndecke vor dem Jugendzentrum im Zuge der Baumaßnahme „Entwässerung Mahlberg-Nord“
hier: Auftragserteilung der Straßenbauarbeiten zur Sanierung

Die Straße vor dem Jugendzentrum wurde im ersten Halbjahr 2014 im Zuge der Baumaßnahme „Entwässerung Mahlberg-Nord“ saniert bzw. mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Unmittelbar nach der Fertigstellung haben sich bereits Mängel abgezeichnet durch Absenkungen und Problemen mit der Straßenoberfläche (wir berichteten). Die ausführende Firma wurde wegen des Mangels zweimal VOB-gerecht in Verzug gesetzt und hat bis heute leider nicht darauf reagiert, weshalb nun eine Ersatzvornahme erfolgen kann.

In einer beschränkten Ausschreibung wurden 6 Straßen- und Tiefbaufirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Trenkle, Kippenheim eingereicht mit einem Angebotspreis von brutto 24.485,77 €.
Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Sanierung bzw. Erneuerung der Fahrbahndecke an die Fa. Trenkle aus Kippenheim zum Angebotspreis von 24.485,77 € (brutto) zu vergeben.

3. Erneuerung der Fahrbahndecke der Autobahn A5 im Abschnitt Offenburg-Mahlberg
hier: Zustimmung zur Planung als Träger öffentlicher Belange

Für die BAB 5 zwischen Offenburg und Freiburg muss in den nächsten Jahren die Erneuerung der Fahrbahndecke durchgeführt werden. Eine aktuelle Zustandserfassung aus dem Jahr 2013 belegt, dass dringender Sanierungsbedarf besteht.

Mit Schreiben vom 10.06.2016 hat das Regierungspräsidium mitgeteilt, dass sie planen im Erhaltungsabschnitt Offenburg-Mahlberg über eine Gesamtlänge von rund 13 km eine Fahrbahndeckenerneuerung (FDE) durchzuführen.

Der gesamt Erhaltungsabschnitt Offenburg-Mahlberg gliedert sich in vier Abschnitte (FDE-Lose) Höfen, Unditz, Lahr und Nonnenweier, wobei die FDE Unditz (Hohberg bis Lahr) zeitlich vorgezogen wurde, sodass mit diesen Arbeiten bereits im Sommer letzten Jahres begonnen werden konnte. Als Ausführungszeitraum für die FDE Nonnenweier und Höfen (bis Gemarkung Mahlberg nördlich Tank- und Rastanlage) ist das Jahr 2017 vorgesehen. Die FDE Lahr soll im Jahr 2018 durchgeführt werden.

Im Rahmen der Fahrbahndeckenerneuerung ist geplant in den Abschnitten
- Nonnenweier über eine Länge von rd. 4,3 km
- Lahr über eine Länge von rd. 4,1 km und
- Höfen über eine Länge von rd. 4,9 km

die Ost- und Westfahrbahn (vier Fahrstreifen und zwei Standspuren) zu sanieren. Parallel zu den Erneuerungsarbeiten erfolgt, analog zum Abschnitt Unditz, eine Fahrbahnverbreiterung auf 12,00 m (Ost) bzw. 12,25 m (West). Mit einher geht daraus auch eine Verbreiterung der jeweiligen Standstreifen. Des Weiteren werden im Zuge der Erneuerung die vorhandenen Parkplätze saniert.

Für die weiteren Folgeabschnitt im Erhaltungsabschnitt Mahlberg–Riegel sollen sukzessiv analoge Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Einteilung der einzelnen Abschnitte wird sich dabei wie im vorherigen Erhaltungsabschnitt Offenburg-Mahlberg an den zuletzt durchgeführten Fahrbahndeckenerneuerungen (Zeitraum von 1997 – 2000) orientieren.

Die Stadt Mahlberg ist nicht nur als Gemarkungsgemeinde für Teilbereiche im Abschnitt FDE Nonnenweier betroffen, sondern auch vom Bau von zwei Rettungswegen.

Im Abschnitt Lahr kann die Anschlussstelle Lahr als Rettungsweg dienen. Für die Abschnitte Nonnenweier und Höfen müssen je zwei zusätzliche Rettungswege für den Zeitraum der Erneuerungsarbeiten geschaffen werden. Es ist hierbei vorgesehen, heute bereits als Wirtschaftsweg genutzte Flächen zu ertüchtigen. Die Rettungswege werden vor Beginn der Sanierung mit einer bituminös befestigten Fahrbahn (Breite = 3 m) ausgestattet und nach Abschluss der Arbeiten an der A 5 wieder rückgebaut. Zudem erhalten die Rettungswege beidseitig ein schmales Bankett in einer Breite von 0,5 m. Der vorhandene Oberboden wird im Vorfeld abgetragen und seitlich der Rettungswege gelagert.

Deshalb werden auch im Abschnitt Nonnenweier zwei Rettungswege (West und Ost) angelegt werden müssen. Die Planunterlagen sehen hierfür eine vorübergehende Inanspruchnahme von ca. 1.844 m³ des Flst. Nr. 345/1 und ca. 20 m² des Grundstücks Flst Nr. 3458 der Gemarkung Mahlberg vor. Deshalb bittet das Regierungspräsidium zusätzlich um Erteilung der Bauerlaubnis und um Zustimmung zum geplanten Vorhaben. Anschließend werden den Ministerien die Planunterlagen zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Nach erfolgter Freigabe kann somit die FDE für diese drei Abschnitte in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt werden.

Der Gemeinderat nahm von der Planung zur Fahrbahndeckenerneuerung Kenntnis und beschloss, folgendes zu fordern:

- Während der Bauzeit bzw. der Bauphase wird es zu Umleitungs- und Umfahrungsverkehr kommen. Es ist mit den vom Umfahrungsverkehr der Baustelle betroffenen Gemeinden östlich (B 3) und westlich der A 5 rechtzeitig ein Konzept für evtl. Umleitungs- bzw. Umfahrungsverkehr abzustimmen bzw. zu erarbeiten. Dabei ist auf die Ferienzeit und die damit evtl. verbundenen Einschränkungen und Belastungen der vom Umleitungs- bzw. Umfahrungsverkehr betroffenen Gemeinden und Gewerbebetrieben Rücksicht zu nehmen. Beeinträchtigungen hierdurch sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

- Es wird darauf hingewiesen, dass im Abstand von ca. 200 m zur Anschlussstelle Ettenheim im Jahr 2017/2018 an der L 103 ein Kreisverkehrsplatz gebaut wird, was ebenfalls zu Beeinträchtigungen führen könnte. Die Baumaßnahme zur Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes darf durch die vom Bund geplante Maßnahme keine Einschränkung oder Verzögerung erfahren.

- Die auf Gemarkung Mahlberg angrenzenden Waldgebiete sind jagdverpachtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die geplante Baumaßnahme und dem lärmintensiven Baustellenverkehr die Jagdpächter eine Reduzierung der Jagdpacht einfordern. Sollte dem so sein, hat der Bund als Veranlasser die geringeren Pachteinnahmen den Waldbesitzern/der Jagdgenossenschaft bzw. der Stadt zu ersetzen.

- Der Anlegung der Rettungswege wird wie geplant zugestimmt. Die Zustimmung wird auch als Grundstückseigentümer der Waldgrundstücke Flst. Nrn. 3457/1 und 3458 erteilt. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Rettungsweg wieder rückzubauen. Die Bauausführung des Rückbaus ist mit der Stadt Mahlberg bzw. unserem Revierleiter und der Naturschutzbehörde abzustimmen. Für evtl. dauerhaft verbleibende und nicht zurückzubauende Wege- und Zufahrtsflächen, leistet die Stadt Mahlberg keine Kostenerstattung.

- Kosten für Aufforstungen bzw. Nachpflanzungen als Ersatz für den vor Baubeginn vorhandenen Bestand, der im Zuge der Baumaßnahme entfernt wurde, trägt der Antragsteller. Sollten Holzbestände dauerhaft entfernt und nicht wieder ersetzt werden können, fordern wir die Zahlung einer Entschädigung ein, dessen Höhe von einem Sachverständigen zu ermitteln ist.

- Vor Baubeginn ist die Betroffenheit der Stadt Mahlberg vor Ort im Rahmen einer Ortsbegehung zu erläutern.

- Die Bauzeit sollte so kurz wie möglich sein um die Belastungen der vom Umfahrungsverkehr betroffenen Gemeinden so gering wie möglich zu halten bzw. zu minimieren.

4. Annahme von Spenden

Nach den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes und den hierzu ergangenen Verhaltensrichtlinien bedarf die Annahme von Spenden der Genehmigung durch den Gemeinderat. Die Höhe der Geld- oder Sachspende ist dabei unerheblich.

a) Sachspende (12 Beamer) vom Förderverein der Schulen Mahlberg
Der Förderverein der Schulen Mahlberg hat sich bereit erklärt, die Anschaffung von 12 fest installierten Beamern in der Schule Mahlberg zu übernehmen bzw. zu finanzieren.

Die Stadt Mahlberg hat auf Wunsch der Schulleitung ein Gesamtpaket zur Verbesserung der Medienausstattung in Höhe von rund 14.000 € geschnürt. In diesem Paket sind neben 12 fest installierten Beamern noch Apple-TVs und weitere 7 iPads enthalten. Bereits im Jahr 2015 wurden für die Grundschule Mahlberg 5 iPads angeschafft.

Der Förderverein hat für seinen Finanzierungsbeitrag eine Spende der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau beantragt und diese auch in Höhe von 10.000 € bewilligt bekommen.

Der Förderverein hat der Grundschule nunmehr die 12 fest installierten Beamer für ca. 10.000 € als Sachspende überlassen.
Der Gemeinderat nahm daher die Sachspende des Fördervereins der Schulen Mahlberg in Form von 12 fest installierten Beamern (Kosten ca. 10.000,00 €) dankend an.

b) Zweckgebundene Geldspende des Fördervereins Hansjakob-Schule Orschweier
Für die Beschaffung von Spielgeräten wie Bälle, Tischkicker, Tischtennisschläger hat der Förderverein der Hansjakob-Schule Orschweier eine zweckgebundene Geldspende in Höhe von 1.000,00 € geleistet.

Der Gemeinderat nahm diese zweckgebundene Geldspende des Fördervereins Hansjakob-Schule Orschweier in Höhe von 1.000,00 € für die Beschaffung von Spielgeräten ebenfalls dankend an.


5. Betrieb der Straßenbeleuchtung
hier: Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrags

Bereits im Oktober 2015 wurde darüber informiert, dass die Teilnahme an der Bündelausschreibung der GT-Service für die Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung zu keinem Ergebnis geführt hat. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, die damalige beschränkte Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit der Angebote aufzuheben und den bestehenden Vertrag mit der Netze BW um 6 Monate bis zum 30.06.2016 zu verlängern.

Diese Vertragsverlängerung lief nun aus, weshalb eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt wurde, im Rahmen derer 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. 2 davon haben fristgerecht ein Angebot abgegeben.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde dabei von der Netze BW aus Rheinhausen eingereicht, weshalb der Gemeinderat in der Sitzung beschloss, die Netze BW GmbH, Rheinhausen, mit der Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Mahlberg für die kommenden vier Jahre zu beauftragen und einen entsprechenden Vertrag mit der Netze BW abzuschließen.


6. Mitgliedschaft in der WRO
Hier: Umlageerhöhung zur Realisierung der Überführung des Technologieparks Offenburg (TPO) in ein regionales Existenzgründungs- und Innovationszentrum unter der WRO

Die WRO (Wirtschaftsregion Ortenau) wurde im Jahr 1998 gegründet. Gegenwärtig gehören der WRO 53 Städte und Gemeinden sowie rund 150 Unternehmen an. Die Stadt Mahlberg ist im Jahr 2002 der WRO beigetreten.

Für die Mitgliedschaft und die Aktivitäten und Aufgaben, die die WRO für die Mitgliedsgemeinden und Partner übernimmt wird eine jährliche Umlage erhoben, die sich derzeit auf 5.186,85 € für die Stadt Mahlberg beläuft.

Die Gesellschafterversammlung der WRO hat sich am 16.06.2016 für das Projekt „Überfügung des Technologieparks Offenburg (TPO) in ein regionales Existenzgründungs- und Innovationszentrum unter der WRO“ ausgesprochen. Zur Finanzierung dieses Projekts wurde eine Umlageerhöhung um 0,20 €/Einwohner zzgl. MwSt. ab dem 01.01.2017 vorgeschlagen. Der derzeitige Beitragssatz pro Einwohner liegt bei 0,90 €/Einwohner zzgl. MwSt.

Die Mitgliedschaft der Stadt Mahlberg in der WRO hat sich bewährt und der rege Austausch aber auch die ständigen Informationen über Investoranfragen sind für die Stadt Mahlberg sehr wertvoll.

Der Gemeinderat beschloss, der Umlageerhöhung um 0,20 €/Einwohner zur Überführung des Technologieparks Offenburg (TPO) in ein regionales Existenzgründungs- und Innoationszentrum unter der WRO ab dem 01.01.2017 zuzustimmen.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten
Kenntnisgabeverfahren:
Der Gemeinderat erteilte nahm Kenntnis von folgenden Bauvorhaben im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens:
Neubau eines 1-Familienwohnhauses mit Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 4867/21, Ritterweg 1, Mahlberg

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