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Stadt Mahlberg (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 25.07.2016

1. 6. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Anlass zur Änderung des Bebauungsplans war ein konkretes Bauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 4872, 4873, 4874 und 4875 (Römerstraße 40-44) zum Neubau von drei 3-Familienwohnhäusern mit Garagen, wofür keine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Zufahrtsbreite seitens des Baurechtsamtes erteilt werden konnte, trotz eines gleich gelagerten Falles etwas weiter nördlich auf der Westseite des Neubaugebietes.

Als Grund für die erforderliche Änderung des Bebauungsplans kann angeführt werden, dass die auf der Westseite des Bebauungsplangebietes erforderliche massive Bebauung aufgrund des Schienenverkehrslärms (Riegelbebauung) dazu führt, dass in Häusern mehrere Wohneinheiten geplant sind und gleichzeitig der Nachweis von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit gefordert wird. Dies stellt gleichzeitig ein Zielkonflikt dar, der sich auch auf die Zufahrtsbreitenbeschränkung dahingehend auswirkt, dass diese in manchen Fällen nicht eingehalten werden kann.

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ sollen deshalb die Voraussetzungen geschaffen werden, dass gem. Nr. 1.5.3 des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ die Einfahrten bzw. Zufahrten zu den Grundstücken (Garagen- , Carportzufahrten und Stellplätze) auf eine maximal zulässige Breite von insgesamt 6,0 m pro Baugrundstück nur noch für die Nutzungsschablonen 1, 2, 3 und 5 gelten sollen. Die Festlegung der Zufahrtsbreite soll für die Nutzungsschablonen 6 a und 6 b komplett entfallen.

Die Bekanntmachung mit Lageplan finden Sie auch auf S. XY dieses Amtsblattes.

2. 4. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Der Bebauungsplan „Obere Matten II“ wurde am 09.05.1983 als Satzung beschlossen und ist am 13.06.1983 in Kraft getreten. In den Jahren 1991, 1997, 2015 wurden drei Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen.

Im Baugebiet „Obere Matten II“ ist für das Grundstück Flst.-Nr. 2505/9 ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Die Eigentümer haben die Änderung des Bebauungsplans für das Grundstück Flst. Nr. 2505/9, Brunnenstraße 19 in Mahlberg in ein Mischgebiet (MI) beantragt.

Nach Abschluss der Kostenübernahmeerklärung in Form eines städtebaulichen Vertrages, beschloss der Gemeinderat den Beginn des Änderungsverfahrens in Form des Aufstellungsbeschlusses. Die Bekanntmachung mit Lageplan finden Sie auch auf S. XY dieses Amtsblattes.

3. Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum für das Schuljahr 2016/2017

Bereits seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wird für die Werkrealschülerinnen und –schüler für die Zeit zwischen dem Schulunterricht morgens und dem Nachmittagsunterricht von 12.40 – 14.00 Uhr eine Betreuungs- und Aufenthaltsmöglichkeit im Jugendzentrum angeboten.

Nachdem zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 mitgeteilt wurde, dass diese Betreuung nicht mehr notwendig ist, wurde die Betreuung eingestellt. Daraufhin wurde seitens der Schule eine Unterschriftenaktion durchgeführt, auf Grund derer die Betreuung ab dem 01.01.2016 dienstags und donnerstags wieder aufgenommen wurde.

Leider musste jedoch ab April festgestellt werden, dass keine Werkrealschülerinnen und –schüler das Jugendzentrum Dienstag- und Donnerstagmittag aufsuchten, sodass über das Betreuungsangebot für das kommenden Schuljahr 2016/2017 im Gemeinderat neu beraten und diskutiert werden musste.

Die Personalkosten für die Mittagsbetreuung wurden im Haushaltsplan in Höhe von 6.600,00 € veranschlagt.
Im Rahmen der Beratung und Diskussion legte der Gemeinderat fest, dass über die Herbst- und Wintermonate, von September bis Ende März, das Betreuungsangebot auch im Schuljahr 2016/2017 dienstags und donnerstags in der Zeit von 12.40 Uhr – 14.00 Uhr angeboten werden soll. Eine Entscheidung für die Zeit ab April 2017 ist noch nicht getroffen worden.

4. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren:
1. Zur Einvernehmenserteilung
Der erteilte sein Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau von drei 3-Familienwohnhäusen mit Garage auf den Grundstücken Flst. Nrn. 4872, 4873, 4874 und 4875, Römerstraße 40-44, Mahlberg unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze je Wohnhaus um je 2m auf 4 m Länge.

2. Zur Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nahm von folgendem Bauvorhaben Kenntnis:
• Neubau eines 2-Familienwohnhauses mit einem Doppelcarport auf den Grundstücken Flst. Nrn. 4777 und 4778, Sternenstraße, Mahlberg

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