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Stadt Mahlberg (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 22.08.2016)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 22. August 2016

1. Umsetzung der Maßnahme des „besonders überwachten Gleises“ auf der Grundlage des Lärmaktionsplans der Stadt Mahlberg
a) Bericht über das Berufungsurteil des VGH (Verwaltungsgerichtshof) Mannheim
b) Entscheidung über die Einlegung der Revision

Die Stadt Mahlberg stand in der Pflicht, sowohl aufgrund der Lärmbetroffenheit durch die A 5 als auch durch die Rheintalbahn einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Mahlberg mit großem Engagement und auch mit großen Kostenaufwand nachgekommen. Im sich daraus ergebenden Maßnahmenplan wurden Forderungen formuliert, so u.a. die Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt der K 5345 auf 30 km/h und die Umsetzung des „besonders überwachten Gleises“ (büG – Schleifen der Gleise) durch die Bahn.

Die DB Netz AG hat jedoch die Umsetzung des büG bzw. das Gleisschleifen abgelehnt. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2013 beschlossen, die DB Netz AG auf die Umsetzung dieser Forderung zu verklagen.

Die eingereichte Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg im Juli 2014 mündlich verhandelt; die Klage wurde allerdings abgewiesen. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, gegen das klageabweisende Urteil Berufung beim VGH Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.

Der VGH Mannheim hat am Montag, den 25.07.2016 nach mündlicher Verhandlung über die Berufung bzw. Klage gegen die DB Netz AG entschieden. Leider hat sich der VGH in seiner Entscheidung und Urteilsbegründung ausschließlich mit der Frage beschäftigt, ob die DB Netz AG „Träger öffentlicher Verwaltung“ ist, was Voraussetzung dafür ist, um die Maßnahme durchsetzen zu können. Zu den beiden anderen wichtigen Fragen, hinsichtlich der Bindungswirkung des Lärmaktionsplans gegenüber Dritten und die Klagebefugnis der Stadt wurden keine Aussagen getroffen bzw. Bewertungen vorgenommen.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hat der VGH Mannheim aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Gemeinderat hat nunmehr in seiner Sitzung über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen, keine Revision beim Bundeswaltungsgericht einzulegen.

2. 6. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
a) Billigung des Entwurfs zur Offenlage
b) Beschluss über die Offenlage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 25.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“.

Anlass zur Änderung des Bebauungsplans war ein geplantes Bauvorhaben auf den Grundstücken Flst.-Nr. 4872, 4873, 4874 und 4875 (Römerstraße 40-44) zum Neubau von drei 3-Familienwohnhäusern mit Garagen, für dessen Planungen keine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Zufahrtsbreite seitens des Baurechtsamtes erteilt werden konnte.

In der Sitzung billigte der Gemeinderat nun den Entwurf und beschloss die Offenlage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Die Bekanntmachung mit Lageplan finden Sie auch auf Seite 7 des Mitteilungsblattes (KW 34/2016).

3. 800-Jahr-Feier
hier: Bereitstellung von Finanzmitteln in den Jahren 2017 und 2018

Im Jahr 2018 feiert die Stadt Mahlberg „800 Jahre Stadt Mahlberg“. Die Vorbereitungen für dieses Fest „von Bürgern für Bürger“ laufen bereits jetzt schon in verschiedenen Fachgruppen unter Einsatz großen ehrenamtlichen Engagements, nachdem der Gemeinderat bereits im Jahr 2012 den Grundsatzbeschluss getroffen hat das Stadtjubiläum gebührend zu feiern.

Der Stand der Vorbereitungen ist folgender:

• Es soll am Samstag, den 21. und Sonntag, den 22.07.2018 eine zentrale Festveranstaltung in Verbindung mit einem historischen Markt und verschiedenen Themenhöfen stattfinden. Die Themenhöfe sollen einen Streifzug durch die Geschichte von Mahlberg zeigen.
• Die Fachgruppe 4 hat sich intensiv mit der Öffentlichkeitsarbeit und den Marketingmaßnahmen beschäftigt. Es ist an einen Internetauftritt gedacht und ein Logo für die Festlichkeiten.
• Die Fachgruppe 4 hat die Durchführung und Abwicklung eines historischen Marktes mit altem Handwerk und mittelalterlichen Spiele und Musik thematisiert. Dies ist jedoch nur mit professioneller Hilfe zu leisten, weshalb Aufwendungen in einer Größenordnung von rd. 30.000,00 € anfallen.
• Der offizielle Festakt bzw. das Festbankett soll am Freitag, den 23.11.2018 in der Stadthalle über die Bühne gehen. An diesem Tag jährt sich das Jubiläum (800 Jahre erste gesicherte urkundliche Erwähnung Mahlbergs) dann tatsächlich zum 800. Mal. In der Fachgruppe 5 laufen die Vorarbeiten als auch die Vorbereitung eines Theaterstücks.
• Ebenfalls wurde angeregt ein Jubiläumswein auszubauen und ein Jubiläumsbier zu brauen, das an der 2-tägigen Veranstaltung im Juli zum Ausschank kommen soll.

Nachdem es bereits zu Irritationen kam, hat man sich ebenfalls dafür ausgesprochen im Jahr 2018 das Stadtfest dennoch durchzuführen. Ein abschließendes Gespräch hierzu mit den Vereinen die Großlauben betreiben, steht jedoch noch aus. Die Intensität der Feierlichkeiten wird auch von der Leistungsfähigkeit der Vereine abhängig sein. Daher soll dies besprochen werden.

Für anfallende Kosten hinsichtlich der Vorbereitungen auf das Jubiläum, hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2016 bereits Mittel in Höhe von 2.500,00 € bereitgestellt. Die Stadtverwaltung rechnet jedoch zwischenzeitlich mit einem Gesamtaufwand von rund 70.000,00 €, was bedeutet, dass sowohl 2017 als auch für das Jahr 2018 Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.

Da bereits jetzt schon Anfragen von den Vereinen gestellt wurden, die sich historisch kleiden möchten, hinsichtlich der Kostenübernahme der Stoffe, ist fraglich, ob der Betrag von 2.500,00 € für das Jahr 2016 ausreichend ist. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung beschlossen, den Betrag auf 10.000,00 € zu erhöhen. Es wurde gleichzeitig beschlossen für das Haushaltsjahr 2017 20.000 € und für das Jahr 2018 40.000,00 € bereitzustellen. Gleichzeitig soll ein Antrag bei der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau auf Zuschussmittel gestellt werden und Sponsoren geworben werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich an den Fachgruppen bei der Organisation des Jubiläums zu beteiligen. Die Fachgruppen veröffentlichen regelmäßig im Amtsblatt ihre nächsten Treffen. Gerne können Sie sich auch an Frau Huber, Tel. 8438-15 oder per E-Mail: huber.stadt@mahlberg.de wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse & Engagement!


4. Sanierung der Betonstützmauer „Sonnhalde“/“Lindenstraße“
hier: zusätzliche Sanierung des Gehwegs

Im Zuge der konkreten Sanierungsplanungen und der Festlegung des Sanierungsumfangs der Betonstützmauer „Sonnhalde“/“Lindenstraße“, hat das Ingenieurbüro angemerkt, dass es im Zuge der Sanierungsarbeiten sinnvoll wäre, ebenfalls die sich in schlechtem Zustand befindlichen Gehwege (Risse im Asphaltbelag) zu sanieren. Eine Sanierung des Gehwegs in der „Sonnhalde“ wurde jedoch vom Gemeinderat für nicht notwendig befunden. Die Sanierung des Gehwegs in der „Lindenstraße“ ist aber dringend geboten.

Der Gemeinderat stimmte deshalb der zusätzlichen Sanierung des Gehwegs im Bereich der Lindenstraße zu. Die außerplanmäßigen Ausgaben können durch die sich derzeit abzeichnenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (ca. 20.000 €) gedeckt werden.


5. Ausbau bzw. Sanierung des „Seeweg“
hier: Billigung der Straßenbauplanung mit Parkplatzanlegung

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 konnten Mittel für die Straßenbaumaßnahme „Seeweg“ inkl. der Parkplatzgestaltung (städtisches Grundstück Ecke „Seeweg/“Sportplatzstraße“) in Höhe von 220.000 € bereitgestellt werden. Zudem soll nach den Vorgaben des Generalentwässerungsplans eine Vermaschung der Regenwasserleitung im „Seeweg“ mit der k 5345 („Eisenbahnstraße“ zum „Seeweg“) vorgenommen werden. Hierfür stehen nochmals 30.000,00 € zur Verfügung.

Für die Herstellung bzw. Sanierung der Straße sowie die Parkplatzanlegung gibt es Zuschüsse aus dem Stadtsanierungsprogramm.

Der jetzt vorgesehene Ausbau bzw. die Sanierungsarbeiten beschränken sich lediglich auf den Abschnitt von der K 5345 („Eisenbahnstraße“) bis zum Kreuzungsbereich mit der „Sportplatzstraße“. Wann und wie das Reststück vom „Seeweg“ bis zur „Meiergartenstraße“ ausgebaut wird, ist noch offen.

Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung den Sanierungsarbeiten, der Ausbauplanung der Straße und des öffentlichen Parkplatzes anhand der nachfolgend dargestellten „Variante 2“ zu.

http://www.mahlberg.de//de/rathaus-service/kommunalpolitik/gemeinderat-aktuell