Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 18.05.2020)

1.  9. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ der Gemarkung Mahlberg im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

1. Der Gemeinderat entschied über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der erneuten Offenlage nach Abwägung der Interessen untereinander und gegeneinander entsprechend dem Entscheidungsvorschlägen.

2. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg, 9. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich nach § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

2. Aussetzung bzw. Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge/Kitagebühren für die Schließung der Kindertagesstätten im April und Mai aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschloss:

1. Auf die Erhebung der Elternbeiträge/Kitagebühren für die Monate April und Mai 2020 wird aufgrund der durch die Corona-Pandemie begründeten Schließung der Kindertagesstätten St. Anna und St. Josef verzichtet.

2. Die Finanzierung der durch den Verzicht entstandenen Mindereinnahmen für die Monate April und Mai 2020 in Höhe rd. 60.300 € erfolgt die Einnahmen vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Soforthilfe.

3. Aussetzung bzw. Verzicht der Entgelte für das Betreuungsangebot an der Grundschule Mahlberg für die Monate April und Mai aufgrund der Coronapandemie

Der Gemeinderat beschloss:

1. Für die Monate April und Mai werden die Entgelte für das Betreuungsangebot an der Grundschule Mahlberg ausgesetzt bzw. auf deren Erhebung verzichtet.

2. Die Stadt Mahlberg erhebt für die Inanspruchnahme der Notbetreuung seit Schließung der Schulen aufgrund Corona-Pandemie ein Entgelt von vorläufig 10 €/Woche unabhängig von der Zahl der in der Woche in Anspruch genommenen Rage der Notbetreuung.


4. Annahme von Spenden
a) Zweckgebundene Geldspende des Förderkreises Oberrheinisches Tabakmuseum

Der Gemeinderat nahm die zweckgebundene Geldspende in Höhe von 5.000,00 € vom Förderkreis Oberrheinisches Tabakmuseum Mahlberg e.V. für das Oberrheinische Tabakmuseum, die im Rahmen der Mitgliederversammlung am 28.02.2020 überreicht wurde, dankend an.

b) Sachspenden (u.a. Streichholzschachteln) von Herrn Gerhard Hug, Zell a. H.
c) Sachspenden (u.a. Zigarrenkisten) von Herrn Eberhard Kleineidam, Kissleg

Der Gemeinderat nahm die Sachspenden für das Oberrheinische Tabakmuseum wie folgt dankend an:

04 b) 1 Figürlicher Aschenbecher, 944 Streichholzschachteln und Streichholzbriefchen und 2 Aufbewahrungsboxen aus Kunststoff von Herrn Gerhard Hug, Zell a.H. im Wert von 502 €.

04 c) 40 Zigarrenkisten- und schachteln sowie acht Dosen mit Pfeifentabak von Herrn Eberhard Kleineidam, Kissleg im Wert von 416,00 €.

04 d) Sachspende (u.a. Backwaren) von Herrn Ingo Müller, EDEKA Mahlberg für die Ortenauer Kreisputzete

Der Gemeinderat nahm die Sachspenden bezüglich der Verpflegung der Teilnehmer (u.a. Backwaren) an der Ortenauer Kreisputzete in Höhe von 223,80 € dankend an.

5. Sanierung des Regenüberlaufhaltebeckens (RÜB) in der „Feldstraße“, Stadtteil Orschweier hier: Vergabe der Elektro-/Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie der Maschinentechnik

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma MeiTec, Bahlingen den Auftrag für das Elektro-/Mess-, Steuer- und Regeltechnik mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 53.350,29 €.

2. Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma Keller, Durmersheim den Auftrag für die Maschinentechnik mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 85.929,54 €.

3. Im Haushaltsplan 2020 sind die Finanzmittel bereitzustellen.

6. Installation und Montage einer Heiz-/ Kühlkombination in den Räumlichkeiten der „Karls-Apotheke“ im städtischen Objekt „Stauferstraße 1“
hier: Feststellung und Anerkennung der Schlussabrechnung

Der Gemeinderat stellte die Schlussabrechnung für das Bauvorhaben „Installation und Montage einer Heiz-/Kühlkombination in den Räumlichkeiten der Karls-Apotheke“ mit einem Gesamtabrechnungsbetrag i.H.v. 31.894,33 € fest und erkennt diese an.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 2089, Im Grün 24, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat beschloss:
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters mit der süd-/südöstlichen Terrasse um nur 5 m x 0,70 m.
2. Es sind vier Stellplätze nachzuweisen und die Garage ist auch als solche zu nutzen.
-  Abbruch Schuppen, Anbau eines Einfamilienhauses mit Umbau DG Wohnhaus Bestand auf dem Grundstück Flst.Nr. 73, Schlossstr. 29/1, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

2. zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
-    Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 2071, Schwalbenweg 6, Mahlberg-Orschweier
-    Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 842/21, Rudolf-Hell-Str. 46, Mahlberg-Orschweier
-    Neubau einer Halle mit Bürobereich und Überdachung als Maschinenunterstellplatz sowie Errichtung einer Kalthalle mit offenem Bereich auf dem Grundstück Flst.Nr. 393, Feldstraße, Mahlberg-Orschweier
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.