Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 01.04.2019)

1.    9. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Für den festgelegten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ geändert (Aufstellungsbeschluss).

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


2. Spendenbericht bzw. Annahme von Spenden im Jahr 2018

1. Der Gemeinderat nahm die im Spendenbericht 2018 angeführten Sachspenden dankend an.

2. Der Gemeinderat nahm die Geldspende bzgl. der Museumssaison des Oberrheinischen Tabakmuseums 2018 mit 659,70 € dankend an.


3. Betrieb der Kindertagesstätten in Mahlberg und Orschweier
    hier: Zustimmung zum Ferienplan 2020

Dem Ferienplan 2020 der Kindertagesstätten St. Anna in Mahlberg und St. Josef in Orschweier wurde zugestimmt.


4. Feststellung und Anerkennung der Endabrechnung der Feierlichkeiten zum Jubiläum 800 Jahre Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss den Tagesordnungspunkt zu vertagen und nichtöffentlich zu behandeln.


5. Annahme einer zweckgebundenen Geldspende über 5.000 € vom Förderkreis Oberrheinisches Tabakmuseum

Der Gemeinderat nahm die zweckgebundene Geldspende in Höhe von 5.000,00 € vom Förderkreis Oberrheinisches Tabakmuseum Mahlberg e.V. für das Oberrheinische Tabakmuseum, die im Rahmen der Mitgliederversammlung am 08.03.2019 überreicht wurde, dankend an.


6.     Behandlung von Bauangelegenheiten
a)    Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmungserteilung/Erteilung von Befreiungen
•    Abbruch eines Carports und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Vollgeschossen, unterkellert mit Doppelgarage in Massivbauweise auf dem Grundstück Flst.Nr. 2024, Im Hopfenfeld 10, Mahlberg–Orschweier
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kirchenfeld I“ hinsichtlich der Firstrichtung und der Überschreitung des nordwestlichen Baufensters auf einer Länge von 9 m mit 2,50 m für die Terrasse und auf einer Länge von 7,50 m mit rund 1,20 m für die Terrassenüberdachung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.