Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 15.04.2019)

1. Billigung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk 2019

Der Gemeinderat beschloss:

1. Im Rahmen der Beratung erfolgten die Festlegungen für den Erfolgs- und Vermögensplans 2019.
Der Erfolgsplan sieht Einnahmen und Ausgaben von je 414.000 €
und der Vermögensplan    von 255.000 € vor.

2. Die Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2018 und 2022 wurde zur Kenntnis genommen und beschlossen.

3. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk 2019 wurde zur Kenntnis genommen und wie folgt beschlossen. Gesamteinnahmen und –ausgaben von 669.000 und einer Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 175.000 €.

4. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.


2. Ersatzbeschaffung eines Spielgeräts für den „Piratenspielplatz“ im Neubaugebiet „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“

Der Gemeinderat beschloss:

1.) Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb eines Spielgeräts für den „Piratenspielplatz“ im Neubaugebiet „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ von der Firma Spielart GmbH, Hörsel zum Angebotspreis von 7.639,80 € brutto zu und erteilte dieser den Liefer- und Montageauftrag.

2.) Die außerplanmäßige Ausgabe wird gedeckt durch einen Rücklagenentnahme.


3. Neuregelung der Vergütung für die VHS-Außenstellenleitung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Vergütung der VHS-Außenstellenleitung Mahlberg erfolgt ab dem 1. und 2. Semester 2019 nach dem „Modell 2“.

2. Im Haushalt 2020 sind die sich durch die Änderung der Vergütung der VHS-Außenstellenleitung in Mahlberg abzeichnenden Mehrausgaben in Höhe von rund 2.600 € zusätzlich einzuplanen.

4. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmungserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Umbau eines Dachgeschosses sowie Anbau einer Stahltreppenanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 170, Karl-Kromer-Str. 26, Mahlberg:
 Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen nach § 36 und das sanierungsrechtliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
2. Zur Kenntnisnahme
• Neubau einer Eingangsüberdachung und Versetzung der vorhandenen als Fahrradabstellplatzüberwachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1539, Gartenstraße 30, (SBBZ Orschweier):
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.