Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 22.06.2020)

1. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeister Benz gab folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Aus der Sitzung vom 27.01.2020:

Verbesserung ÖPNV bzw. der Buslinie 113
hier: Beteiligung an den Kosten für zusätzliche Halte und eine verbesserte Anbindung bzw. eine verbessertes Angebot

Der Gemeinderat beschloss, sich an den Kosten der Verbesserung der Buslinie 113 im Rahmen des ÖPNVs in den Jahren 2020 und 2021 zu beteiligen.

Aus der Sitzung vom 17.02.2020:

Nutzung bzw. zukünftige Verwendung der ehem. Kanzleiräume Riegler im 2. OG des Anwesens „Stauferstr. 1“
Der Gemeinderat hat sich vom Zustand der städtischen Räumlichkeiten der ehemaligen Kanzlei Riegler in der Stauferstr. 1 einen Eindruck verschafft und beschloss, das Büro Schlager zu beauftragen, die Kosten für die Sanierung und Modernisierung sowie die Renovierung der Räumlichkeiten zu ermitteln und eine Planung anzustellen bzw. fertigen zu lassen.

2. Anlegung von PKW-Abstellplätzen und Veränderung der Erschließungsanlagen in der „Sportplatzstraße“
hier: Vergabe bzw. Auftragserteilung der Straßen- und Tiefbauarbeiten

Der Gemeinderat beschloss:
a. Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma Christian Pontiggia, Waldkirch den Auftrag für die Straßen- / Kanalbauarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 34.108,85 €.
b. Im Haushaltsplan 2020 sind die Finanzmittel bereitzustellen.

3. Stadtsanierung „Orschweier I“
hier: Auftragserteilung für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an die STEG

Der Gemeinderat beschloss:
1.    Die Stadt Mahlberg erteilte der STEG Stadtentwicklung GmbH im Zuge der „Städtebaulichen Erneuerung Orschweier I“ folgende Aufträge:
a)    Durchführung der vorbereitenden Untersuchung gemäß Honorarangebot vom 04.05.2018
b)    Erstellung der historischen Kurzanalyse gemäß Honorarangebot vom 08.06.2020
2.    Im Haushaltsplan 2020 sind die Finanzmittel hierfür bereitzustellen.

4. Mitgliedschaft der Stadt Mahlberg im Anruf-Sammel-Taxi System der Stadt Lahr
Der Gemeinderat beschloss, sich ein weiteres Jahr am Anruf-Sammel-Taxi System zu beteiligen bzw. die Mitgliedschaft nicht zu beendigen, die Beteiligung 2021 aber wieder erneut zu beraten und auf den Prüfstand zu stellen.

5. Annahme von Sachspenden (u.a. Getränke) von Herrn Ingo Müller, EDEKA Mahlberg für die Verpflegung Feuerwehr und andere Einsatzkräfte beim Großbrand Gasthaus „Löwen“ am 31.05.2020

Der Gemeinderat nahm die Sachspende bezüglich der Verpflegung der Feuerwehr beim Brand im Gasthaus „Löwen“ am 31.05.2020 in Höhe von 189,15 € dankend an.

6. Auszahlung für Soforthilfen aus dem Hilfsfonds der Stadt Mahlberg „Hilfe für Menschen“ aufgrund des Großbrands am Objekt „Karl-Kromer-Str. 8“
Der Gemeinderat billigte die Verwendung der Soforthilfe aus dem städtischen Hilfsfonds, in Höhe von insgesamt 9.500 €, für die direkt vom Großbrand betroffenen Personen.

7. Behindertengerechter Umbau der Bushaltestellen in Mahlberg und Orschweier
hier: Feststellung und Auftragserteilung zur Planung an das Büro Zink Ingenieure, Lauf

Der Gemeinderat beschloss:
a. Die Stadt Mahlberg erteilte dem Büro Zink, Lauf den Auftrag zur Planung und Ermittlung der Kosten für die Umgestaltung der in der städtischen Straßenbaulast befindlichen Bushaltestellen bzw. zur Planung des barrierefreien Umbaus auf der Grundlage des HOAI.
b. Die Planung sowie die Kostenschätzung sind dem Gemeinderat zur abschließenden Billigung vorzulegen.
c. Im Haushaltsentwurf im Jahr 2021 sollen die dementsprechenden Finanzmittel inklusive eventueller Zuschussmittel bereitgestellt bzw. einkalkuliert werden.
d. Im Haushaltsplan 2020 sind die Planungskosten zu berücksichtigen.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten
a)    Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen

-    Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst.Nr. 4801, Uranusweg 8, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des südlichen Baufensters von max. 4,40 m x 1 m mit der Terrasse/Balkon.
2.  zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
-    Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Flst.Nr. 2064, Wiesenstr. 12, Mahlberg-Orschweier
-    Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Flst.Nr. 2064/1, Wiesenstr. 12/1, Mahlberg-Orschweier
-    Neubau eines eingeschossigen Bürogebäudes mit angrenzender Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1081/10, Im Bengst 36, Mahlberg-Orschweier
b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 52 LBO
Der Gemeinderat nahm von folgendem Bauvorhaben Kenntnis:
-    Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Flst.Nr. 2064, Wiesenstr. 12, Mahlberg-Orschweier
 

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Mahlberg abrufbar.

Unter www.mahlberg.de (Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem) sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.