Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 06.07.2020)

1. Neubau Hochbehälter für das Wasserwerk
a) Aktueller Sachstand
b) Neuverlegung Steuerkabel sowie ggfls. Mitverlegung Förder- und Entnahmeleitungen

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Sachstandbericht wurde entsprechend den Anlagen und des Sachvortrags von Herrn Michael Hölzle und Reiner Ernst, Zink Ingenieure, zur Kenntnis genommen.

2. Im Rahmen der Beratung erfolgte die Beschlussfassung bezüglich der Neuverlegung des Steuerkabels sowie der Mitverlegung der Förder- und Entnahmeleitungen gem. Variante 1. (Die Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf 3,2 Mio €)

3. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt entsprechend der dargestellten Zeitschiene.

4. In den Wirtschaftsplan 2020/2021/2022 sind die Finanzmittel bereitzustellen.

2. Betrieb der katholischen Kindertagesstätten und Kindergartenbetreuung
hier: Bedarfsplanung

1. Der Gemeinderat beschloss die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 wie folgt:
a) Katholischer Kindergarten St. Anna, Mahlberg
Insgesamt acht Gruppen mit 140 Plätzen entsprechend der Betriebserlaubnis der KVJS vom 07.04.2015
b) Katholischer Kindergarten St. Josef, Orschweier
Insgesamt vier Gruppen mit 85 Plätzen. Die Änderung der Betriebserlaubnis KVJS vom 31.05.2010 wird vom Träger beantragt.

2. In die Bedarfsplanung werden die von Tagesmüttern angebotenen Betreuungsplätze (Kindertagespflege) mit aufgenommen.
Hiernach stehen in Orschweier zukünftig 3 Plätze weniger zur Verfügung, dafür wird aber das Betreuungsangebot ausgebaut. Die Umsiedlung einer Gruppe in Mahlberg, bei gleichbleibender Platzzahl, wird zu Mehrkosten von jährlich ca. 31.500 € führen weil das zusätzliche Betreuungsangebot einen höheren Personalschlüssel zur Folge hat.

3. Jahresbericht über den Betrieb der Straßenbeleuchtung

Der von der Netze BW erstellte Jahresbericht 2019 – Straßenbeleuchtung – wurde entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage und dem Sachvortrag von Herrn Daniel Kalt, Netze BW, vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

4. Neubaugebiet „Orschweier-Nord“
hier: Billigung der Planung und Auftragserteilung zur Lieferung und Montage des Spielplatzmobiliars

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat griff den Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats auf und spricht sich dafür aus, den Kinderspielplatz im Neubaugebiet „Orschweier-Nord“ im Bereich des „Schwalbenweges“ von der Fa. eibe gestalten zu lassen.

2. Der Auftragserteilung durch die LBBW an die Fa. eibe zum Bruttoangebotspreis von 51.490,60 € (43.647,56 € netto) für die Herstellung und Lieferung der Spielplatzgeräte und 10.501,62 € (8.824,89 € netto) für die Montage wurde zugestimmt; die LBBW hat die Auftragserteilung an die Fa. eibe unverzüglich vorzunehmen.

5. Aussetzung bzw. Verzicht der Entgelte für das Betreuungsangebot an der Grundschule Mahlberg für den Monat Juni aufgrund der Coronapandemie

Der Gemeinderat beschloss, dass für den Monat Juni die Entgelte für das Betreuungsangebot an der Grundschule Mahlberg ausgesetzt bzw. auf deren Erhebung verzichtet wird.

6. Druck und Verteilung des Mahlberger Mitteilungsblatt
hier: Änderung des Vertrags mit der ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie. GmbH

Der Gemeinderat beschloss den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da noch offene Fragen zu klären sind.

7. 5. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Speckenfeld-Nord“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Für den in der Anlage festgelegten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan „Speckenfeld-Nord“ geändert und erweitert (Aufstellungsbeschluss).

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens inkl. aller Gutachtenkosten trägt die Stadt Mahlberg im Rahmen der Wirtschaftsförderung.

8. Erneuerung der Fahrbahndecke der Autobahn A 5 im Abschnitt Offenburg-Riegel-Teilabschnitt Ettenheim
Hier: Zustimmung zur Planung als Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Gemeinderat nimmt wie folgt Stellung:
1.1. Die Fahrbahndeckenerneuerung darf nicht dazu führen, dass der Ausbau der A 5 mit der 5. und 6. Fahrspur im Bundesverkehrswegeplan 2030 nicht in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Die Aufnahme des Ausbaus der A 5 in den vordringlichen Bedarf wurde von Seiten der Stadt Mahlberg bereits gefordert. Begründet wird dies mit den aktuellen Verkehrszahlen und dem Ziel der zeitgleichen Planung mit dem Ausbau der Rheintalbahn mit dem 3. und 4. Gleis.
1.2. Während der Bauzeit bzw. der Bauphase wird es zu Umleitungs- und Umfahrungsverkehr kommen. Es ist mit den vom umfahrungsverkehr der Baustelle betroffenen Gemeinden östlich (B 3) und westlich der A 5 rechtzeitig ein Konzept für evtl. Umleitungs- bzw. Umfahrungsverkehr abzustimmen bzw. zu erarbeiten. Dabei ist auf die Ferienzeit und die damit evtl. verbundenen Einschränkungen und Belastungen der vom Umleitungs- bzw. Umfahrungsverkehr betroffenen Gemeinden und Gewerbebetrieben Rücksicht zu nehmen. Beeinträchtigungen hierdurch sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
1.3. Die Bauzeit sollte so kurz wie möglich sein, um die Belastungen der vom Umfahrungsverkehr betroffenen Gemeinden so gering wie möglich halten bzw. zu minimieren.
1.4. Die Stadt Mahlberg ist der Ansicht, dass es sich um keine Unterhaltungsmaßnahme handelt, sondern um einen Ausbau im Vorgriff zur 6-spurigen Erweiterung, für welche originär ein Planfeststellungsverfahren mit Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge erforderlich wäre.

2. Darüber hinaus stimmt der Gemeinderat dem Vorhaben nur unter folgenden Bedingungen zu:
2.1 Für die Fahrbahndecke ist ausschließlich aus Lärmschutzgründen lärmmindernder Asphalt zu verwenden.
2.2 Am östlichen Fahrbahnrand der A 5 ist zum Schutz vor schädlichem Lärm eine Lärmschutzwand zu errichten.

3. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist gewünscht. Wir bitten um Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme

9. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
2. zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück, Flst. Nr. 341/2, Keltenstr. 15, Mahlberg
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück, Flst. Nr. 341/4, Keltenstr. 19, Mahlberg
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Mahlberg abrufbar.
Unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.