Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 29.05.2017

1.    Öffentliche Abwasserbeseitigung
    a) Vorstellung und Billigung der Gebührenkalkulation 2017
    b) Beschlussfassung über die Abwassergebührensätze

    Der Gemeinderat beschloss:
   
1. Der dem Gemeinderat und dem Ortschaftsrat vorgelegten Gebührenkalkulation (Stand: Februar 2017) wurde zugestimmt.
2. Die Stadt Mahlberg beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Stadt Mahlberg wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse im Jahr 2017 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Haushaltsplanansätze des Jahres 2017 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 S. 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und die angemessenen Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 5 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
Laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB        18,0 %
Laufende Kosten Kläranlage                1,2 %
Kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung    27,0 %
Kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung    0,0 %
Kalkulatorische Kosten Regenwasserbeseitigung    50,0 %
Kalkulatorische Kosten Kläranlage            5,0 %
7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wurde zugestimmt.
8. Die Betriebsergebnisse der Vorjahre werden wie folgt ausgeglichen:
Schmutzwasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckung 2012 mit einem Teilbetrag von 11.169,77 €.
Die Kostenüberdeckung 2013 mit einem Teilbetrag von 70.000,00 €.
Die Kostenunterdeckung 2015 in Höhe von 32.471,52 €
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckung 2013 mit dem Restbetrag von 10.196,58 €.
Die Kostenunterdeckung 2014 mit einem Teilbetrag von 32.471,52 €.

9. Der Gebührensatz für das Schmutzwasser beträgt bzw. wird rückwirkend zum 01.01.2017 festgelegt mit 1,15 €/m³ und für das Niederschlagswasser 0,38 €/qm der überbauten und befestigten Grundstücksfläche, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen ist.

    c) Vorstellung und Billigung der Globalberechnung
    d) Neufestlegung der Abwasserbeiträge bzw. des Beitragssatzes
   
Der Gemeinderat beschloss:

1. Der dem Gemeinderat vorgelegten Globalberechnung Stand Februar 2017 wurde zugestimmt.
2. Die Stadt Mahlberg erhebt weiterhin gemäß § 20 Abs. 1 KAG Beiträge für Ihre öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung.
3. Die Stadt Mahlberg wählt als Beitragsbemessungsmaßstab für die Abwasserbeseitigung den Maßstab Nutzungsfläche (Vollgeschossmaßstab) in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg.
4. Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, jeweils einen einheitlichen Kanal- und Klärbeitrag für die Gesamtstadt zu erheben.
5. Die Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung wurde sowohl auf der Flächen- als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2015 ausgerichtet.
6. Die Festsetzungen bereits bebauter Flächen, für die kein Bebauungsplan vorhanden ist (unbeplanter Innenbereich) wurden anhand der vorhandenen Bebauung für jedes Grundstück und dann durch Bildung größerer Quartiere von Grundstücken mit gleicher Nutzung ermittelt.
7. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen lt. Bebauungsplan in die Globalberechnung wird festgestellt.
Die Flächen wurden getrennt als Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und künftige Baugebiete erfasst.
Das Kartenmaterial zu dieser Flächenzusammenstellung wird von der Entscheidung mit umfasst und zum Bestandteil der Globalberechnung erklärt.
8. Die Zukunftsflächen, für die noch keine rechtskräftigen Bebauungspläne vorliegen, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Globalberechnung mit prognostischen Anhaben über die zu erwartende Größe, Ausdehnung, Bebauungscharakter und der Geschosszahlen enthalten. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bruttoflächen der künftigen Baugebiete wurden um die Erschließungsflächen (Straßen, Wege, Grünflächen u.a.) gekürzt. Es wurde dabei für Wohn- und Mischgebiete ein Anteil von 17,5 % und für Gewerbe- und Sondergebiete ein Anteil von 20 % abgesetzt Es wird den in der Globalberechnung berücksichtigten Prognosen zugestimmt.
9. Die Kapazitätsuntersuchung der Kläranlage des AZV Südliche Ortenau (Anteil der Stadt Mahlberg) wird vollinhaltlich beschlossen. Die Auslastbarkeitsuntersuchung der Kläranlage (vgl. Anlage II.3) hat gezeigt, dass keine Überkapazität besteht.
10. Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan und Allgemeiner Entwässerungsplan etc. ergaben sich für die öffentliche Einrichtung Konsequenzen in Form von Zukunftskosten.
11. Die in die Globalberechnung eingestellten Zukunftskosten wurden mit einer Preissteigerungsrate von 1,5 % p.a. hochgerechnet. (siehe Anlage B der Gobalberechnung).
12. Die Regenüberlaufbecken wurden, wie bisher, dem Kanalbereich, die Zuleitungssammler dem Klärbereich zugeordnet.
13. Seit Inkrafttreten des KAG 1978 können Beiträge nur noch zur teilweisen Deckung der Herstellungskosten erhoben werden (§ 20 Abs. 1 KAG). Der andere Teil ist über Gebühren zu finanzieren. Der Gebührenfinanzierungsanteil muss mindestens 5 % betragen. Dieser Mindestanteil wurde in der Gebührenkalkulation der Stadt Mahlberg berücksichtigt.
14. § 23 Abs. 1 KAG fordert, dass die Stadt Mahlberg mindestens 5 % der beitragsfähigen Kosten selbst zu tragen hat (öffentliches Interesse). Das öffentliche Interesse wird deshalb mit 5 % festgelegt.
15. Der nicht beitragsfähige Straßenentwässerungsanteil für das Mischwasserkanalnetz wird gemäß den hierzu angestellten gesonderten kostenorientierten Berechnungen für die Stadt Mahlberg nach dem Dreikanalsystem auf 27 % festgelegt.
16. Für den Straßenentwässerungsanteil der Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken wurde kein separater Straßenentwässerungsanteil berechnet. Er wurde nach der kostenorientierten Berechnungsmethode in der selben Höhe wie der Straßenentwässerungsanteil für das Mischwasserkanalnetz festgelegt.
17. Für die Kläranlage wurde ein pauschaler Satz in Höhe von 5 % für die Kosten der Straßenentwässerung in Abzug gebracht (gemäß Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg).
18. Der Straßenentwässerungskostenanteil für das Trennsystem beträgt 50 % der Kosten der Niederschlagswasserkanäle (gemäß Urteil des BVErG vom 09.12.1983)
19. Zu den beitragsfähigen Kosten gehört gemäß § 30 Abs. 1 Ziff. 3 KAG auch eine angemessene Verzinsung bis zur Inbetriebnahme der Anlage. Die Bauzeitzinsen wurden für eine durchschnittliche Bauzeit von 180 Tagen in Höhe von 3 % p.a. festgelegt.
20. Die Beitragssätze betragen rückwirkend zum 01.01.2017 für den Kanalbeitrag 3,05 €/m² und für den Klärbeitrag 0,99 €/m².

    e) Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der  
     Stadt Mahlberg (Abwassersatzung – AbwS)

    Der Gemeinderat beschloss:

1.    Der Entwurf für die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mahlberg (Abwassersatzung – AbwS) wurde als Satzung beschlossen bzw. gebilligt.

2.    Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen und die Satzung ist in Kraft zu setzen.

2.    Betrieb der kath. Kindertagesstätten
    a) Bericht über die Belegungssituation

Der Gemeinderat nahm den Bericht über die aktuelle Belegungssituation und die Wartelisten zur Kenntnis.

    b) Kita-Bedarfsplanung
1.    Der Gemeinderat beschloss die vorläufige Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 wie folgt:
a)    Katholischer Kindergarten St. Anna, Mahlberg
Insgesamt acht Gruppen mit 140 Plätzen entsprechend der Betriebserlaubnis der KVJS vom 07.04.2015
b)    Katholischer Kindergarten St. Josef, Orschweier
Insgesamt vier Gruppen mit 88 Plätzen entsprechend der Betriebserlaubnis der KVJS vom 31.05.2010.

2. Als weiterer Bedarf wird für die Gesamtgemeinde Mahlberg die Einrichtung von zwei Kleinkindgruppen (eine Ganztagsgruppe und Ganztagsgruppe/Gruppe mit
   verlängerter   Öffnungszeit) und eine Gruppe für Kinder über drei Jahren (ggf. anfangs als Kleinkindgruppe bis zehn Kinder) festgelegt.
3. In die Bedarfsplanung werden die von Tagesmüttern angebotenen Betreuungsplätze mit aufgenommen.
4. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Fortschreibung der Bedarfsplanung eine Umfrage bei den Eltern bezüglich der für die Betreuung der Kinder gewünschten Angebotsformen durchzuführen.

    c) Ausbau des Betreuungsangebots in den Kita-Einrichtungen

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, eine Umfrage hinsichtlich des Bedarfes durchzuführen und ein Gespräch mit dem Landratsamt und der Kirche zu suchen, um die Optionen zum weiteren Vorgehen zu besprechen.


3. Kostenbeteiligung am Betrieb des Tierheims/Tierschutzverein Lahr
    hier: Erhöhung der Umlage zum 01.01.2018

    Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Erhöhung der jährlichen Pauschale von 1,00 €/Einwohner um 0,50 €/Einwohner ab dem 01.01.2018 wurde unter den folgenden Maßgaben zugestimmt:
a) Der neu abzuschließende Vertrag bzw. der Ergänzungsvertrag hat eine dreijährige Mindestlaufzeit.
b) Ein sich gegebenenfalls ergebender Überschuss bei der jährlichen internen Spitzabrechnung des Tierschutzvereins (Vergleich der tatsächlichen dem Tierschutzverein entstandenen Jahreskosten für die Vertragserfüllung und der von der Stadt Mahlberg bezahlten Jahrespauschale) wird der Stadt Mahlberg als Rücklage gutgeschrieben.
2. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. einen neuen Fundtiervertrag/Änderungsvertrag abzuschließen.
3. Im Haushalt 2018 ist der Planansatz mit 7.500 € zu veranschlagen.

4. Einführung des Ratsinformationssystems
    hier: aktueller Sachstand

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der vom Gemeinderat angeführten Verbesserungsmöglichkeiten.

5. Annahme einer zweckgebundenen Geldspende für die Hansjakob-Schule (SBBZ) vom Förderverein der Hansjakob-Schule Orschweier

Der Gemeinderat nahm die zweckgebundene Geldspende des Fördervereins der Hansjakob-Schule Orschweier in Höhe von 700 € für die Beschaffung einer Dokumentenkamera für die Hansjakob-Schule Orschweier dankend an.

6. Angebot der Ferienbetreuung an der Grundschule Mahlberg in den Sommerferien 2017
    hier: Bericht über den Stand der Anmeldungen

1. Der Gemeinderat nahm von den Anmeldezahlen Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschloss, die Ferienbetreuung in den Sommerferien 2017 trotz der geringen Anmeldezahlen dennoch durchzuführen.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a)     Genehmigungsverfahren
        1. zur Einvernehmenserteilung
        2. zur Kenntnisnahme
        Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
• Neubau Betriebsgebäude für Nutzfahrzeuge Einrichtungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 842/32, Rudolf-Hell-Straße, Mahlberg-Orschweier
• Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück Flst. Nr. 842/35, Rudolf-Hell-Str., Mahlberg-Orschweier
   Der Gemeinderat erteilte ergänzend das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung:
•  Neubau eines Wohnhauses mit Fahrradabstellplatz – Änderung der Planung für die Stellplätze und Fahrradabstellplatz auf dem Grundstück Flst Nr. 138,
   Wassergartenstr. 1, Mahlberg
    b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinformationssystem) dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.