Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 26.06.2017)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 26.06.2017

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Benz gibt folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2017

6. Änderung des Bebauungsplans „Schmiedeweg-Nord“
a) Antrag der Ehel. Bürkle, Straußwirtschaft
b) generelle Überarbeitung und Anpassung des Bebauungsplanes (ggf. Teilaufhebung)

Der Gemeinderat beschloss

1. Dem Antrag von Herrn Richard Bürkle auf Änderung des Bebauungsplanes dergestalt, dass das Baufenster auf den Grundstücken Flst. Nrn. 2732/1 und 2733 Richtung Norden vergrößert wird, wird entsprochen.

2. Die Ehel. Bürkle haben über einen städtebaulichen Vertrag die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu tragen.

3. Mit allen Eigentümern von Grundstücken im Bebauungsplangebiet ist ein Gespräch zu führen.

Annahme einer Geldspende zum 85. Geburtstag für soziale Zwecke

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg nimmt die zweckgebundene Geldspende in Höhe von 100,00 € dankend an.

2. Der Spendenbetrag wird dem Katholischen Kindergarten St. Anna zur Verfügung gestellt.

Aus der Sitzung vom 24.04.2017

Neubaugebiet „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“
hier: Festsetzungen über Art und Maß von Einfriedungen

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss:

1. Grundsätzlich soll Nachbarrecht bei den Einfriedungen zur Anwendung kommen.

2. Zur öffentlichen Straße und öffentl. Flächen sollen maximale Höhen vorgeschrieben werden.

3. Es soll Vorgaben zu den verwendeten Materialien geben.

4. Es soll geprüft werden, ob die Grundstückseigentümer, die sich nicht an die Vorgaben gehalten haben, für den evtl. zu erbringenden Ausgleich über das Ökokonto finanziell beteiligt werden können.

5. Die Verwaltung soll für eine der nächsten Sitzungen einen Vorschlag erarbeiten.

Antrag des SCO auf Bezuschussung der Flutlichtanlage

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nimmt von dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfung vom 03.08.2015 Kenntnis.

2. Dem Sportclub Orschweier wird für die Maßnahme „Austausch Flutlichtmast“ ein Zuschuss auf der Grundlage der Richtlinien der Stadt Mahlberg zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen in Aussicht gestellt.

3. Der voraussichtliche Zuschuss beläuft sich auf 25 % der um Zuschüsse Dritter gekürzten Investitionskosten, wobei Voraussetzung für die Zuschussbewilligung die Einreichung eines entsprechenden Zuschussantrags gem. Ziffer 3.4 ff der Richtlinien der Stadt Mahlberg zur Förderung der örtlichen Vereine ist, wonach insbesondere drei Vergleichsangebot die vergleichbar sind eingeholt werden müssen.

4. Der Gemeinderat wird nach Eingang der Zuschussantragsunterlagen über die Höhe des Zuschusses separat Beschluss fassen, wobei der dann festgelegte Zuschussbetrag auch bei Kostenerhöhung gilt.

5. Sofern sich die tatsächlichen, anrechnungsfähigen Gesamtkosten um mehr als 10 % reduzieren, so wird der Zuschussbetrag in gleicher prozentualer Höhe reduziert.

6. Die nach den Richtlinien der Stadt Mahlberg zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen vorgegebenen Einzelmaßgaben sind Bestandteil der Zuschussbewilligung.

Aus der Sitzung vom 08.05.2017

Anpachtung der Pkw-Parkplätze an der Schlossauffahrt/auf dem Schloßareal

1. Der Gemeinderat beschloss, dass die Stadt Mahlberg von den Eigentümern die Stellplätze an der Schlossauffahrt bzw. auf dem Grundstück Flst. Nr. 10  anpachtet.

2. Der Gemeinderat beschloss, dass ein langfristiger Pachtvertrag (bis 20 Jahre) abgeschlossen werden soll.

3. Der Gemeinderat beschloss, dass der Pachtpreis pro Stellplatz und Monat mit 15,00 € festgelegt wird.


Aus der Sitzung vom 29.05.2017

Erwerb des Grundstücks Flst. Nr. 347 der Gemarkung Orschweier zur Anlegung bzw. Erweiterung des Lärmschutzwalls östlich der Rheintalbahn

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat stimmt der Anlegung eines Lärmschutzwalles auf dem Grundstück Flst. Nr. 347 der Gemarkung Orschweier zu.

2. Im Rahmen eines Grundstückstauschs wird vom Grundstückseigentümer Flst. Nr. 347 das Grundstück Flst. Nr. 347 mit 2.251 qm erworben; als Gegenleistung erhält der Grundstückseigentümer das Grundstück Flst. Nr. 169/4 mit ebenfalls 2.251 qm sowie eine Teilfläche von ca. 750 qm des Grundstücks Flst. Nr. 169.

3. Die Vermessungskosten sowie die anfallenden Notariats- und Grundbuchvollzugskosten trägt die Stadt Mahlberg.

4. Das Büro Zink Ingenieure wird beauftragt, die Antragsunterlagen für die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zu erstellen. Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

2. Entwicklung und Struktur der Geschäftsstellen der Sparkasse Offenburg/Ortenau
   Der Gemeinderat nahm von den Planungen der Sparkasse zur Schließung der Geschäftsstelle Mahlberg zum 31.12.2017 und der Ankündigung eine SB Geschäftsstelle mit Geldautomat und Kontoauszugsdrucker für ca. 2 Jahre einzurichten, Kenntnis. Der Gemeinderat hat die Vertreter der Sparkasse die SB-Geschäftsstelle auf den neuesten technischen Stand zu bringen.

3. Erlass einer Markt- und Gebührensatzung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die in § 13 der Satzung festgelegten Gebührensätze mit der Ergänzung des § 13 Abs. 2, nach der die Stromkosten der Laubenbetreiber nach Verbrauch in Rechnung gestellt werden.

2. Der Gemeinderat beschloss die Markt- und Gebührensatzung.

3. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

4. Die betreffenden Vereine, Privatpersonen und sonstigen Institutionen sind über die Markt- und Gebührensatzung zu informieren.
   
4. Erwerb der Wohnmodulanlage im Stadtteil Orschweier zur Flüchtlingsunterbringung

Der Gemeinderat beschloss die Wohnmodulanlage des Kreises „Im Bengst“ im Stadtteil Orschweier für 486.133,73 € zu erwerben. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (160.000 €), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (118.000 €), dem Kommunalinvestitionspaket (5.000 €) dem Entfall der beabsichtigten Baumaßnahme zum Ausbau des „Apfelweges“ in Höhe von 60.000 € und einer Rücklagenentnahme in Höhe von 143.000 €.
Herr Architekt Billharz aus Ettenheim ist anzufragen hinsichtlich der Konzeptvorstellung des Neubaus von Ettenheim.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus & Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.