Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 10.07.2017)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 10. Juli 2017

1. Betrieb der kath. Kindertagesstätten
hier: Zustimmung zur Festlegung der Elternbeiträge für die Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019

Der Gemeinderat erteilte die Zustimmung zu der in der Kuratoriumssitzung am 22.06.2017 beschlossenen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre wie folgt:

Kindergartenjahr 2017/2018

  Kinder unter 3 Jahren

 

Kinder über 3 Jahren
  HAT
Krippe/AM
vormittags

Krippe
durchgehend
GT Krippe
ganztags
RG
vor- und
nachmittags

durchgehend
GT
ganztags
Je Kind aus
1-Kind-Familie
266 € 320 € 506 € 138 € 151 € 320 €
Je Kind aus
2-Kind-Familie
198 € 238 € 376 € 105 € 115 € 238 €
Je Kind aus
3-Kind-Familie
134 € 161 € 255 € 69 € 76 € 161 €
Je Kind ab
4-Kind-Familie
53 € 64 € 101 € 23 € 25 € 64 €



Kindergartenjahr 2018/2019

  Kinder unter 3 Jahren Kinder über 3 Jahren
  HAT
Krippe/AM
vormittags

Krippe
durchgehend
GT Krippe
ganztags
RG
vor- und nachmittags

durchgehend
GT
ganztags
Je Kind aus 1-Kind-Familie 289 € 347 € 549 € 141 € 155 € 347 €
Je Kind aus 2-Kind-Familie 215 € 258 € 409 € 108 € 119 € 258 €
Je Kind aus 3-Kind-Familie 146 € 175 € 277 € 72 € 79 € 175 €
Je Kind ab 4-Kind-Famlie 58 € 69 € 110 € 24 € 26 € 69 €


2.    7. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ der Gemarkung Mahlberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nimmt der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Stellung.

2. Der Satzungsentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

3. 8. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
    hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Für den gesamten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ geändert (Aufstellungsbeschluss).

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Mahlberg.

4. Es ist eine Ortsbesichtigung in Sachen Einfriedigung und Einzäunung mit dem Gemeinderat durchzuführen.

4. Umbau, Modernisierung und Renovierung der Praxisräume im EG des Anwesens „Karl-Kromer-Str. 17“
    hier: Auftragserteilung bzw. Bericht über die Submissionsergebnisse
a)    Abbrucharbeiten
b)    Sanitärinstallationsarbeiten
c)    Elektroarbeiten

Auf Grund der vom Büro Schlager & Partner Lahr sowie dem Büro Werndl GmbH, Oberkirch, eingereichten Vergabevorschlägen werden die Rückbau-, Elektroninstallations-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten für den „Umbau, die Modernisierung und die Renovierung der Praxisräume im EG des Anwesens Karl-Kromer-Straße 17“ an die preisgünstigsten Bieter wie folgt vergeben:

Rückbauarbeiten:
Firma
Kiesel GmbH
Lindenstr. 25
77972 Mahlberg            Bruttoangebotspreis von 15.941,24 €

Elektroinstallationsarbeiten:
Firma
Elektro Felix Motz
Im Gröbernfeld 4
77736 Zell am Harmersbach        Bruttoangebotspreis von 30.571,65 €

Sanitär- und Lüftungsarbeiten:
Firma
Mehner GmbH
Hauptstr. 52a
77933 Lahr-Mietersheim        Bruttoangebotspreis von 22.809,92 €

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a) Genehmigungsverfahren
        1. zur Einvernehmenserteilung
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB für folgende Bauvorhaben:
•    Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. 2545/9, Eisenbahnstr. 42, Mahlberg
•    Abbruch eines Schuppens und Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 2545/45, Rosengarten 3, Mahlberg
•    Nachträglicher Bauantrag für eine 1967/68 erstellte Garage sowie Aufstockung im ersten Obergeschoss im rückwärtigen Bereich des Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 147, Hinter den Höfen 7, Mahlberg

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des nordwestlichen Baufensters um 25 cm für folgendes Bauvorhaben:
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Gerätebox auf dem Grundstück Flst. Nr. 4851, Marsweg 3, Mahlberg

Der Gemeinderat versagte das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB aufgrund des Verstoßes gegen wesentliche Grundzüge der Planung für folgendes Bauvorhaben und beschloss gleichzeitig, dem Bauherrn die Möglichkeit einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplans unter Kostenübernahmeerklärung zu stellen:
•    Erweiterung einer Lagerhalle auf dem Grundstück, Flst. Nr. 649/4, Feldstr. 59-61, Mahlberg-Orschweier
        2. zur Kenntnisnahme
    b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c)    Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus & Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.