Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 24.07.2017)

1. Vorstellung des Konzepts zur Schaffung von Räumlichkeiten für Flüchtlingsunterbringung für den sozialen Wohnraum

Der Gemeinderat nahm von der Präsentation des Architekten, Herrn Bernd Billharz, Ettenheim, der das Konzept der Ettenheimer Neubauten im Marbach vorstellte, Kenntnis.

2. Angelegenheiten des Zweckverbands DYN A 5
   I.     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2017
   II.    Feststellung des Jahresabschlusses 2016
   III.    Bauanträge zur Kenntnisnahme:
a) Neubau eines Betriebsgebäudes für Nutzfahrzeuge-Einrichtungen, „Rudolf-Hell-Straße“
b) Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Büroräumen, „Rudolf-Hell-Straße“
IV. Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark DYN A 5“
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffenhtlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
b) Billigung des Bebauungsplanentwurfs
c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 ABs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

I. Das Protokoll wurde genehmigt.
II. Der Jahresabschluss 2016 wurde entsprechend der Beilage der Zweckverbandsverwaltung festgestellt bzw. gebilligt.
III. Die Bauanträge zur Bebauung der Grundstücke „Rudolf-Hell-Straße 10“ und „Rudolf-Hell-Straße 18“ wurden zur Kenntnis genommen (der Gemeinderat hat hierüber bereits beraten).
IV. a)
Dem Beschlussvorschlag der Zweckverbandsverwaltung, der das Abwägungsergebnis nach der frühzeitigen Beteiligung dokumentiert, wurde nicht zugestimmt; die Abwägung berücksichtigt nicht die von der Stadt Mahlberg mit Schreiben vom 16.12.2014 vorgebrachten Bedenken und Anregungen und die von ihr aufgeworfenen Fragen zum Bebauungsplanvorentwurf und zu den Gutachten.

Des Weiteren wurden die mit Schreiben der Stadt Mahlberg vom 04.03.2015 aufgeworfenen Fragen, die Aufgabenstellung und das Gutachten von iMA Richter & Röckle zur Luftschadstoffbelastung (TA-Luft) betreffend nicht ausreichend geprüft und schon gar nicht ausreichend beantwortet.

b)+c)
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wurde nicht gebilligt und eine Überarbeitung wird gefordert. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die entsprechende Begründung zu erarbeiten.

3. Entwicklung und Erschließung des Neubaugebiets „Orschweier-Nord“
a) Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans
b) Beschluss über die Offenlage und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Orschweier-Nord“

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat fasste folgende Einzelbeschlüsse zum vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“:
1.1. Der Gemeinderat beschloss entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Ziffer B 3.2.3 der örtlichen Bauvorschriften „Die Einfriedungen privater Grundstücke mit Mauern, Plastikzäunen oder eingeflochtener Plastikfolie ist unzulässig“ zu streichen.
1.2. Der Gemeinderat beschloss entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates als Dachform das Mansarddach mit aufzunehmen. Zusätzlich und ausschließlich wurde für diese Dachform eine maximale Dachneigung von bis zu 70 ° (nur für diese Dachform) festgelegt.
1.3. Der Gemeinderat beschloss entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates hinsichtlich der Ausgestaltung der Lärmschutzwand die Variante III – Gabionewand. Darüber hinaus soll diese begrünt werden.
1.4. Der Gemeinderat beschloss die Veränderung der Zufahrtssituation von der Bachstraße her kommend dergestalt, dass bis zum Beginn der bestehenden Garage auf dem Flst. Nr. 1697/6 der Einfahrtsbereich noch als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ wurde in der vorgelegten Fassung, unter Berücksichtigung der Beschlussfassung unter Ziff. 1, gebilligt.

3. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung (vgl. Anlage 2) nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragen wurden, Stellung.

4. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes hat eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Öffentlichkeit und auch die Eigentümer bisheriger Flächen im Plangebiet sind zusätzlich über eine Bürgerinformationsveranstaltung über den Planungsstand zu informieren.

4. Feierlichkeiten zum 800-jährigen Jubiläum der Stadt Mahlberg im Jahr 2018
a) Vorstellung des Veranstaltungskonzeptes
b) Bericht über den Stand der Vorbereitungen
c) Darstellung der Kostensituation

1. Der Gemeinderat nahm vom Veranstaltungskonzept im Jubiläumsjahr 2018 und den beiden geplanten Veranstaltungen Kenntnis.

2. Der Gemeinderat nahm den Bericht über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Kenntnis.

3. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der aktuellen Kostenschätzung und billigt die sich derzeit abzeichnenden höheren Kosten. Im Haushaltsplan 2018 sind die restlichen Finanzmittel bereitzustellen.

4. Der Gemeinderat sprach den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Fachgruppen sehr engagieren, Dank und Anerkennung aus.

5. Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum ab dem Schuljahr 2017/2018

Der Gemeinderat beschloss im neuen Schuljahr 2017/2018 ab Beginn des neuen Schuljahres, 11.08.2017, bis zum Ende des Schulunterrichts vor den Herbstferien, 27.10.2017, eine Betreuung dienstag- und donnerstagmittags im Jugendzentrum, zwischen der sechsten Schulstunde und dem Nachmittagsunterricht, anzubieten.

6. Aufstellung des Bebauungsplans „Mittel-Lachenfeld/Aldi“
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:
1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung (vgl. Anlage 1) zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung zu nehmen.

2. Der Satzungsentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mittel-Lachenfeld/Aldi“ wird entsprechend der Anlage als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten

    a) Genehmigungsverfahren
       1. zur Einvernehmenserteilung

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB für folgendes Bauvorhaben und kritisierte den Verfahrensgang und den Ablauf:
• Errichtung/Neubau einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und einem Technikcontainer auf dem Grundstück Flst. Nr. 4444, Unditzhof 1, Malberg -
   Tekturantrag Verschiebung nach Norden und Westen
        2. zur Kenntnisnahme
    b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinformationssystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.