Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 28.08.2017)

1. Teilnahme am Projekt „Verlängerung des Oberrhein-Römerradweges“

   Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat spricht sich für die Teilnahme am Projekt „Verlängerung des Oberrhein-Römerradwegs“ von Riegel bis Offenburg aus.

2. Die für das Jahr 2017 benötigten Finanzmittel bzw. die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.797,00 € können gedeckt werden durch sich abzeichnende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

3. Im Haushaltsplan 2018 sind die Finanzmittel für die Fertigstellung des Imagefilms in Höhe von 547,40 € zzgl. der Beschaffungskosten für Flyer und Broschüre mit 124,00 € sowie der Betreuungskosten für den Internetauftritt und die Wegbeschilderung von 50,00 € bereitzustellen bzw. im Haushaltsplan aufzunehmen (ca. 720,00 – 750,00 €).

4. In den Haushaltsjahren 2019 ff. sind im Verwaltungshaushalt die jährlichen Kosten von ca. 50 – 100,00 € bereitzustellen.

2. Kommunaldarlehen Stadt Mahlberg
   a) Bericht über den Gesamtdarlehensstand zum 01.01.2017
   b) Festlegung und Abwicklung der im Jahr 2017 erforderlichen Darlehensumschuldungen
   c) Vollmachtserteilung an die Verwaltung

Der Gemeinderat beschloss:

a) Der Bericht über den Gesamtdarlehensstand der Stadt Mahlberg zum 01.01.2017 wurde zur Kenntnis genommen.

b) Das von der Stadt Mahlberg bei der DG HYP Hamburg in Anspruch genommene Kommunaldarlehen valutiert nach Ablauf der Zinsbindung zum 01.09.2017 noch mit 247.574,94 € und wird nach Ablauf der Zinsbindung zum 01.09.2017 zurückbezahlt.

c) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Darlehensrestbetrag bzgl. dem von der DG HYP Hamburg gewährten Darlehen nach vorheriger Einholung entsprechender Vergleichsangebote mit dem bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau zum 22.12.2017 auslaufenden Darlehen (Darlehensrestbetrag 222.445,65 €) zu bündeln und im 4. Quartal 2017 umzuschulden.

d) Der Gemeinderat ist über die geplante Darlehensumschuldung Ende November zu informieren und die Umschuldung ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

   
3. Umbau/Modernisierung und Renovierung der Praxisräume im EG des Anwesens „Karl-Kromer-Str. 17“
   hier: Bericht über die Submissionsergebnisse und die Auftragserteilung
a) Trockenbau
b) Fliesen- und Estricharbeiten
c) Schreiner- und Glaserarbeiten
d) Malerarbeiten
e) Bodenbelagsarbeiten

Aufgrund der vom Büro Schlager & Partner, Lahr eingereichten Vergabevorschläge wurden die Trockenbau- und Innenputzarbeiten, Fliesen- und Estricharbeiten, Schreiner-/Glaserarbeiten (inkl. Ertüchtigung Fenster und Türen), Malerarbeiten, und Bodenbelagsarbeiten an die preisgünstigsten Bieter im Rahmen der bürgermeisterlichen Kompetenzen (bis 15.000,00 € laut Hauptsatzung) bzw. im Rahmen einer Eilentscheidung wie folgt vergeben:

a) Trockenbau- und Innenputzarbeiten: Firma H & M Bautechnik GmbH, Endingen zum Bruttoangebotspreis von 9.382,79 €

b) Fliesen und Estricharbeiten: Firma Björn Beyer Fliesenlegerbetrieb,Kappel-Grafenhausen zum Bruttoangebotspreis von 3.219,25 €

c) Schreiner / Glaserarbeiten (inkl. Ertüchtigung Fenster und Türen): Firma Schreinerei Martin Kölble, Mahlberg    zum Bruttoangebotspreis von 13.417,01 €

d) Malerarbeiten: Firma Ottmar Oberle, Schwanau zum Bruttoangebotspreis von 16.893,24 €

e) Bodenbelagsarbeiten Firma Uwe Fehrenbach Kappel-Grafenhausen zum Bruttoangebotspreis von 11.347,60 €

Der Gemeinderat nahm vom Submissionsergebnis und der Vergabe zustimmend Kenntnis.

4. Behandlung von Bauangelegenheiten
   a)     Genehmigungsverfahren

    1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen

•    Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 33, Hinter den Gärten 6, Mahlberg-Orschweier

      Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den
      Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinter den Gärten“ hinsichtlich:
1. Garage:
a.) Befreiung von dem vorgeschriebenen Stauraum von 6 m auf 2,10 m Stauraum vor der Garage unter der Maßgabe dass eine automatische Türöffnung eingebaut wird.
b.) Befreiung vom Zufahrtsverbot westlich des Grundstücks auf ca. 6 m Länge
c.) Nichteinhaltung des im Bebauungsplan als vorzugweise festgesetzten Garagenfensters
d.) Befreiung von der max. Höhe der Garage von 2,50 m um 0,42 m (Gesamthöhe 2,92 m)
2. Befreiung von der vorgeschriebenen Ost-West-Firstrichtung in Nord-Süd-Ausrichtung
3. Überschreitung des nördlichen und westlichen Baufensters durch Dachvorsprünge in Höhe von 0,90 m

Neubau Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 1553/3, Schloßstr. 28/1, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 4752, Siriusweg 4, Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich:
1. Überschreitung Baufenster mit dem Eingangsvordach um 1,30 m auf 4,12 m Länge.
2. Überschreitung Baufenster mit der Dachrinne um 0,30 m nördlich auf einer Länge von 12,10 m.
3. Überschreitung Baufenster mit dem Küchenerker um 0,50 m nördlich auf 2,80 m Länge und westlich auf ca. 4 m Länge.
4. Überschreitung der maximal zulässigen Einfahrtsbreite von 6 m um 0,30 m auf 6,30 m.

   2. zur Kenntnisnahme
      b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
      c) Bauvoranfragen


5. 5. Änderung des Bebauungsplans „Stiegele“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat beschloss:

1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stiegele“ beschließt der Gemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplans dergestalt, dass auf dem städtischen Grundstück Flst. Nr. 4617 ein Baufenster ausgewiesen wird, um somit die Errichtung eines Bäckereiverkaufspavillons zu ermöglichen (Aufstellungsbeschluss).

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Mahlberg.

6.     Annahme Sachspenden für das Oberrheinische Tabakmuseum
    a) Zigarre von Frau Lilienthal, Lahr
    b) Aktenmaterial, Reval Hostessenkostüm und Langspielplatte von Herrn Blattmann, Ettenheim

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nahm die Sachspenden für das Oberrheinische Tabakmuseum wie folgt dankend an:

a) Zigarre aus dem Jahr 1938 von Frau Lilienthal, Lahr im Wert von 250,00 €
b) Aktenmaterial der Firma Landolin Rest, Münchweier, ein Reval Hostessenkostüm aus den 70er Jahren und eine Langspielplatte aus dem Jahr 1975 von Herrn Blattmann, Ettenheim im Wert von rd. 1.225,00 €

2. Die gewünschte Spendenbescheinigung bezüglich der Sachspende von Herrn Blattmann im Wert von 1.225,00 € ist von der Stadtkasse auszufertigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinformationssystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.