Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 26. September 2017

1.        Versorgungs- und Notfallkonzept bei Stromausfällen
           a) Vorstellung der Bestandsaufnahme
           b) Entwicklung eines Konzepts zur Umsetzung

 Der Gemeinderat nahm von der Bestandsaufnahme und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen Kenntnis und beauftragte die Verwaltung damit, die Kosten für die umzusetzenden Maßnahmen bzw. die empfohlenen
 Investitionen jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einzubringen.

 

2.        Neubau Hochbehälter für den Eigenbetrieb Wasserwerk
           hier:   Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage mit einer Schmutzwasserleitung

           1. Der Gemeinderat nahm vom Vortrag des Büros Zink Ingenieure, Lauf, Kenntnis.
           2. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, mit der Gemeinde Kippenheim eine Vereinbarung zu treffen, hinsichtlich des
               Anschlusses der Schmutzwasserleitung für den Hochbehälter an das Kanalnetz der Gemeinde Kippenheim.
           3. Der Gemeinde Kippenheim ist die Zusage zu erteilen, dass am Hochbehälter der Stadt Mahlberg ein Anschluss für die
               Notwasserversorgung der Gemeinde Kippenheim vorgesehen wird bzw. hergestellt werden kann.

 

3.         Durchführung notwendiger Kanalbau- und Kanalisationsarbeiten nach dem Generalentwässerungsplan sowie
            Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in der Ortsdurchfahrt Mahlberg (K 5345)
            a) Bericht über das Ergebnis der Untersuchung der Hausanschlüsse
            b) aktuelle Kostensituation
            c) Festlegung von Bauabschnitten

           1. Der Gemeinderat nahm vom Bericht des Büros Zink Ingenieure, Lauf über das Ergebnis der Prüfung und der
               Untersuchung der Hausanschlussleitungen im Zuge der Ortsdurchfahrt Mahlberg der K 5345 nach deren Befahrung
               Kenntnis.
           2. Der Gemeinderat nahm von der aktuellen Kostensituation und der fortgeschriebenen Kostenschätzung Kenntnis
               (ca. 5 Mio. € Gesamtaufwand).
           3. Der Gemeinderat nahm von der Vorstellung möglicher Bauabschnitte Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die
               Abschnittsbildung im Rahmen der Informationsveranstaltung am 04.10.2017 mit den Anwohnern bzw. der
               Einwohnerschaft zu besprechen.

 

4.        Aufstellung des Bebauungsplans „Bromergasse-West“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
           a) Billigung des Entwurfs zur Offenlage
           b) Beschluss über die Offenlage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
 

           Der Gemeinderat beschloss:
           1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bromergasse-West“ wurde in der vorgelegten Fassung (Stand vom 11.09.2017)
               gebilligt.
           2. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes hat eine öffentliche Auslegung nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
               BauGB zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
               beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 
6.        Behandlung von Bauangelegenheiten
            a) Genehmigungsverfahren
                 1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
                     - Umbau und Sanierung eines Zweifamilienhauses und Anbau eines Bades im Erdgeschoss auf dem Grundstück
                        Flst. Nr. 117, Karl-Kromer-Str. 19, Mahlberg

                        Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach
                        § 36 BauGB und das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zu erteilen.
                     - Neubau Balkon, Garage und Taubenhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 4882, Römerstr. 26, Mahlberg

                        Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
                        BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“
                        hinsichtlich der Überschreitung des westlichen Baufensters um 2,50 m auf einer Länge von 4,50 m zu erteilen.
                        Gleichzeitig missbilligte er den Vorgang des Entstehens der Bauten und stellte es dem Landratsamt Ortenaukreis
                        anheim, dies mittels Bußgeld zu sanktionieren. Ebenso sprach er sich gegen das Taubenhaus als gebiets-
                        unverträgliche Nutzung aus.
                   2. zur Kenntnisnahme
            b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
                 Neubau von Schüttmulden mit Überdachung zur Materiallagerung auf dem Grundstück Flst. Nr. 2505, Seeweg 36,
                 Mahlberg

                 Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
            c)  Bauvoranfragen