Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 26. September 2017
1. Versorgungs- und Notfallkonzept bei Stromausfällen
a) Vorstellung der Bestandsaufnahme
b) Entwicklung eines Konzepts zur Umsetzung
Der Gemeinderat nahm von der Bestandsaufnahme und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen Kenntnis und beauftragte die Verwaltung damit, die Kosten für die umzusetzenden Maßnahmen bzw. die empfohlenen
Investitionen jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einzubringen.
2. Neubau Hochbehälter für den Eigenbetrieb Wasserwerk
hier: Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage mit einer Schmutzwasserleitung
1. Der Gemeinderat nahm vom Vortrag des Büros Zink Ingenieure, Lauf, Kenntnis.
2. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, mit der Gemeinde Kippenheim eine Vereinbarung zu treffen, hinsichtlich des
Anschlusses der Schmutzwasserleitung für den Hochbehälter an das Kanalnetz der Gemeinde Kippenheim.
3. Der Gemeinde Kippenheim ist die Zusage zu erteilen, dass am Hochbehälter der Stadt Mahlberg ein Anschluss für die
Notwasserversorgung der Gemeinde Kippenheim vorgesehen wird bzw. hergestellt werden kann.
3. Durchführung notwendiger Kanalbau- und Kanalisationsarbeiten nach dem Generalentwässerungsplan sowie
Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in der Ortsdurchfahrt Mahlberg (K 5345)
a) Bericht über das Ergebnis der Untersuchung der Hausanschlüsse
b) aktuelle Kostensituation
c) Festlegung von Bauabschnitten
1. Der Gemeinderat nahm vom Bericht des Büros Zink Ingenieure, Lauf über das Ergebnis der Prüfung und der
Untersuchung der Hausanschlussleitungen im Zuge der Ortsdurchfahrt Mahlberg der K 5345 nach deren Befahrung
Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nahm von der aktuellen Kostensituation und der fortgeschriebenen Kostenschätzung Kenntnis
(ca. 5 Mio. € Gesamtaufwand).
3. Der Gemeinderat nahm von der Vorstellung möglicher Bauabschnitte Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die
Abschnittsbildung im Rahmen der Informationsveranstaltung am 04.10.2017 mit den Anwohnern bzw. der
Einwohnerschaft zu besprechen.
4. Aufstellung des Bebauungsplans „Bromergasse-West“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
a) Billigung des Entwurfs zur Offenlage
b) Beschluss über die Offenlage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Bromergasse-West“ wurde in der vorgelegten Fassung (Stand vom 11.09.2017)
gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes hat eine öffentliche Auslegung nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
6. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
- Umbau und Sanierung eines Zweifamilienhauses und Anbau eines Bades im Erdgeschoss auf dem Grundstück
Flst. Nr. 117, Karl-Kromer-Str. 19, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 BauGB und das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zu erteilen.
- Neubau Balkon, Garage und Taubenhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 4882, Römerstr. 26, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“
hinsichtlich der Überschreitung des westlichen Baufensters um 2,50 m auf einer Länge von 4,50 m zu erteilen.
Gleichzeitig missbilligte er den Vorgang des Entstehens der Bauten und stellte es dem Landratsamt Ortenaukreis
anheim, dies mittels Bußgeld zu sanktionieren. Ebenso sprach er sich gegen das Taubenhaus als gebiets-
unverträgliche Nutzung aus.
2. zur Kenntnisnahme
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
Neubau von Schüttmulden mit Überdachung zur Materiallagerung auf dem Grundstück Flst. Nr. 2505, Seeweg 36,
Mahlberg
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
c) Bauvoranfragen