Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 23.10.2017)

1. Durchführung notwendiger Kanalbau- und Kanalisationsarbeiten nach dem Generalentwässerungsplan sowie Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in der Ortsdurchfahr Mahlberg (K 5345)
hier: zeitliche Abwicklung der Gesamtmaßnahme

1. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Gesamtbaumaßnahme mit so wenig wie möglich Bauabschnitten abzuwickeln. Die Umsetzung und Durchführung der Gesamtbaumaßnahme steht jedoch unter dem Vorbehalt der Finanzierung, wobei über die Mittelbereitstellung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen entschieden wird.

2. Das Büro Zink Ingenieure ist mit folgenden Aufgaben zu betrauen bzw. hat folgende Aufträge abzuarbeiten:

a) Aufteilung der Gesamtbruttokosten auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk und den ordentlichen Haushalt (Regenwasser, Schmutzwasser, Straßen, Gehwege)
b) Kosten ermitteln für die Baurealisierung in weniger Bauabschnitte (weniger Aufwand für Baustelleneinrichtungen und geringe Baupreissteigerung)
c) Planung erarbeiten für den Vollausbau des Gehweges, sodass die Verkehrssicherheit verbessert wird durch:
- durchgehende abgesenkte Bordsteine
- breiterer Gehweg und Straßenverengungen
- behindertengerechte Bushaltestellen

3. Das Büro Zink Ingenieure hat zu prüfen und zu untersuchen ob die geplanten Bauabschnitte VI und VII wegen der Bezuschussung in den anderen Bauabschnitt baulich vorgezogen werden können.

2. Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum ab dem Schuljahr 2017/2018
hier: Fortführung der Betreuung nach den Herbstferien

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum nach den Herbstferien bis zum 31.03.2017 donnerstags fortzuführen.

3. Anmeldung von Themen zur Verkehrsschau 2018

Der Gemeinderat beschloss, folgende Themen für den Stadtteil Mahlberg für die nächste Verkehrsschau anzumelden:

1. Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt am Friedhof
2. Parkverbot/Bodenmarkierung „Brunnenstraße“, gegenüberliegende Seite des Neubaus „Kern“.
3. Anbringung Verkehrsspiegel gegenüber Ausfahrt Firmengelände Logo-Etiketten, „Industriestraße“.
4. Hinweisbeschilderung für die Anlieferung der Fa. Rodermund.

4. Annahme Sachspenden von den Eheleuten Maria und Erwin Kromer, Mahlberg
   hier: Mobiliar für die Obdachlosen-/Flüchtlingsunterbringung

Der Gemeinderat beschloss, die Sachspenden, d.h. Mobiliar für die Obdachlosen-/Flüchtlingsunterbringungen von den Eheleuten Maria und Erwin Kromer, Mahlberg im Wert von 150,00 € dankend anzunehmen.

5. Festsetzung der Brennholzpreise für die Einschlagsaison 2017/2018

Der Gemeinderat beschloss folgende Preise:

1. Bürgergabholz 2018
1a) Das Bürgergabholz wird auch im Rechnungsjahr 2018 für die Bürgergabholzberechtigten bereitgestellt obwohl im Stadtwald in den vergangenen Jahren teilweise ein Defizit erwirtschaftet wurde.
1b) Die Werbungskosten für das Bürgergabholz und die Brennholzpreise für die Einschlagsaison/Rechnungsjahr 2017/2018 werden gegenüber dem Vorjahr unverändert wie folgt festgesetzt:

Bürgergabholz                2018
                          €
Bergwald Mahlberg/Orschweier        57,00 €/Ster
Auewald Mahlberg            52,00 €/Ster

2.    Brennholzpreise
2a)    Brennholz
    Buche                    67,00 €/Ster
    Eiche                    67,00 €/Ster
    Hartlaubholz (u.a. Ahorn, Esche)    64,00 €/Ster
    2b)     Brennholz in langer Form
        Buche                    54,00 €/Fm
        Eiche                    54,00 €/Fm
        Hartlaubholz (u.a. Ahorn, Esche)    48,00 €/Fm

3.    Das Brennholz wird im Rahmen der verfügbaren Einschlagsmenge bereitgestellt.

6.    Behandlung von Bauangelegenheiten
    a)     Genehmigungsverfahren
        1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
•    Umbau/Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses
Nachtrag Änderungen im EG und Änderungen Fassade auf dem Grundstück Flst. Nr. 15, Bromergasse 16, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen der Stadtgestaltungssatzung hinsichtlich der Errichtung eines Vordaches zur Straßenfront hin und beschloss, dass das Vordach zum Rossmarkt hin, auf die Ausmaße des Laubenganges zurückzunehmen ist. Gleichzeitig erteilte er das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung.
        2. zur Kenntnisnahme
    b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
    c)    Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus & Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.