Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 13.11.2017)

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2017:

Erweiterung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 649/4, Feldstraße 59-61, Mahlberg-Orschweier
hier: 4. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ der Gemarkung Mahlberg-Orschweier

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ der Gemarkung Mahlberg-Orschweier beauftragt.

2. Die Kosten des Verfahrens sowie evtl. geforderter bzw. benötigter Gutachten trägt der Antragsteller zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 500,00 €. Die Kostentragung ist noch vor dem Aufstellungsbeschluss mittels städtebaulichem Vertrag zu sichern.


Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kernstadt“ (DSP) der Stadt Mahlberg
hier:     Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung über Sanierungsmaßnahmen
Objekt: Karl-Kromer-Straße 19, Flst. Nr. 117

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die von der STEG ausgearbeitete Modernisierungs-/Erneuerungserhebung für das Objekt „Karl-Kromer-Straße 19“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Stadt Mahlberg gewährt dem Eigentümer des Objekts „Karl-Kromer-Straße 19“, Flst. Nr. 117, einen Zuschuss aus Sanierungsfördermitteln zur Deckung der förderfähigen Baukosten.

3. Der Höchstbetrag der Zuwendung, der auch bei Eintritt von Kostenerhöhungen gilt, wird bei vertragsgemäßer Durchführung aller Arbeiten festgelegt auf max. 40.000 € (30 % aus dem nachgewiesenen und berücksichtigungsfähigen Gesamtaufwand von 312.000,00 €; hier: max. Förderobergrenze mit 40.000 €).

4. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach entsprechender Prüfung durch die STEG auf der Grundlage der noch abzuschließenden Vereinbarung üer Erneuerungsmaßnahmen.

5. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die erforderliche Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen zu unterzeichnen.


Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2017:

Vergnügungssteuer
hier: evtl. Spende an Vereine und Einrichtungen zur Bekämpfung der Spielsucht

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat beschloss, dass im Jahr 2017 außerplanmäßig ein Spendenbetrag als freiwillige Leistung für die Glückspielsuchtberatung bzw. Präventionsarbeit bei pathologischem Glücksspiel ausbezahlt wird.

2. Jeweils eine Spende in Höhe von 2.200,00 € erhalten die AGJ Lahr, Fachverband und der Baden-württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation.

3. Die Deckung eines außerplanmäßigen Spendenbetrages erfolgt aus den sich abzeichnenden Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer 2017.

2. Aufstellung des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“
   a) Behandlung der Bedenken und Anregungen
   b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nimmt der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Stellung.

2. Der Satzungsentwurf des Bebauungsplans „Orschweier-Nord“ wird entsprechend der Anlage als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.


3. Energiebezug bzw. –belieferung mit Strom und Gas für die Jahre 2019/2020
   hier: Verlängerung der bestehenden Lieferverträge im Rahmen der Bündelausschreibung gt-service

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat spricht sich für die Verlängerung der bestehenden Gaslieferverträge zur Heizungsversorgung der städtischen Liegenschaften um 1 weiteres Jahr, auf Grund des Empfehlungsschreibens (Email) der Gt-Service vom 28.09.2017 aus, bzw. die bestehenden Verträge werden jetzt nicht gekündigt.

2. Der Gemeinderat spricht sich für die Verlängerung der bestehenden Stromlieferungsverträge zur Versorgung der städtischen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung um 1 weiteres Jahr, auf Grund des Empfehlungsschreibens (Email) der Gt-Service vom 28.09.2017 aus bzw. die bestehenden Verträge werden jetzt nicht gekündigt.


4. Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Bahnbrücken in der Baulast der Stadt Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nahm vom Bericht des Büro Hampf Consult, Offenburg über das Ergebnis der Prüfung der drei Bahnbrücken „Schmiedewegbrücke“, „Feldstraßenbrücke“ und „Fußgängerbrücke Bahnhof“, welche sich in der Baulast der Stadt Mahlberg befinden, Kenntnis.

2. Der Gemeinderat nahm die aktuelle Kostenschätzung zur Kenntnis.

3. Der Gemeinderat beauftragte das Büro Hampf Consult, Offenburg, das weitere Verfahren mit der Verwaltung abzustimmen und die Antragsunterlagen für die Brückensanierungen fertig zu stellen.

4. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis über die Prüfungen der Vereinbarungen (Erdungen Bahnbrücken) durch den Rechtsanwalt Herrn Wurster (W2K) zur Kenntnis.


5. Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der Stadthalle aufgrund der Brandverhütungsschau

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zur Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung an die Fa. Motz, Zell a. H. mit einer Brutto-Vergabesumme in Höhe von 32.946,33 €.

2. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch die Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer.

6. Ausbaggern des Kapuzinerbaches im Zuge der Gewässerunterhaltung
   hier: Vergabe der Arbeiten bzw. Auftragserteilung

1. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zum abschnittsweisen Ausbaggern des Kapuzinerbachs entsprechend den Planungsvorgaben und dem LV des Büros Zink Ingenieure an die Fa. Singler GmbH, Kippenheim mit einer Brutto-Vergabesumme von 62.829,62 €.

2. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 5.000 € werden gedeckt durch die Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer.

7. Festlegung des Standorts für die Stahlplatte mit Pfeifenlogo

Der Gemeinderat beschloss den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten
   a) Genehmigungsverfahren
      1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
•  Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Flst. Nr. 4598, Im Stiegele 28, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen und die Befreiung hinsichtlich der Unterschreitung des geforderten Abstandes des Anschnittes des Schleppgaubendaches unterhalb des Hauptfirstes von 1 m nicht auszusprechen.
• Neubau einer Produktionshalle für eine Beschichtungsanlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 1159, 1931/8, 1931/11, Bahnhofstraße 14-18, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und beschloss, den Bebauungsplan „Buck-Lückenmatt“ dahingehend zu ändern, dass das Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Insbesondere betrifft dies:
• die Überschreitung der Grundflächenzahl
• die abweichende Bauweise
• die max. zulässige Gebäudehöhe
• Errichtung Trinkwasserhochbehälter auf dem Grundstück Flst. Nr. 1895, an der Schiffengass, Mahlberg
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
  2. zur Kenntnisnahme
  b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
  c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.