Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 09.04.2018)

1. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
   
Bürgermeister Benz gibt folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.02.2018:

Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken der Gemarkung Orschweier

Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb zweier landwirtschaftlicher Grundstücke der Gemarkung Orschweier im Gewann „Ziegelackern“ zu, wobei einem die Angebotsabgabe (bis zum Betrag von 8.000 €) nur im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens möglich ist.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.03.2018:

Verleihung der Bürgermedaille 2018

Der Gemeinderat beschloss, 2 verdienten Mahlberger Bürgern die Bürgermedaille auf Grund des Vorschlags der Verwaltung zu verleihen. Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Ehrungsfeierlichkeiten am Donnerstag, den 19.04.2018.


2. Haushaltsplan 2018
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Planzahlen des fortgeschriebenen Entwurfs des Haushalts 2018 wurden zur Kenntnis genommen.

2. Im Rahmen der Beratung des fortgeschriebenen Entwurfs des Haushalts 2018 erfolgten folgende weiteren Festlegungen bzgl. der Einzelplanansätze für den

1. Verwaltungshaushalt 2018
• Der Gemeinderat beschloss den Teilplanansatz „Gemeindeorgane – Aus- und Fortbildung“ mit 13.000 € beizubehalten.

2. Vermögenshaushalts 2018:
• Der Gemeinderat beschloss den Teilplanansatz „Freiwillige Feuerwehr – Erd- und Betonpflasterarbeiten Parkplatz“ in Höhe von 11.200,00 € zu streichen.
• Der Gemeinderat beschloss den Teilplanansatz „Grundschule Mahlberg – Anlegung weiterer PKW-Abstellplätze an der Schule“ in Höhe von 15.000,00 € zu streichen.
• Der Gemeinderat beschloss den Teilplanansatz „Gemeindestraßen – Ausbau Apfelweg“ in Höhe von 204.600,00 € zu streichen.
• Der Gemeinderat beschloss den Teilplanansatz „Gemeindestraßen – Ausbau Industriestraße-Nord“ in Höhe von 436.600 € zu streichen.
In der Folge müssen dann auch die veranschlagten Positionen im Bereich Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung gestrichen werden.
• Der Gemeinderat beschloss den Teilplanansatz „Ortsverwaltung – Kamera Storchennest einschl. Halterung/Befestigung“ in Höhe von 2.800,00 € zu streichen.

3. Verkehrsschau 2018
hier: Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat beschließt, das Straßenbauamt mit der Prüfung der Möglichkeit einer Vollsignalisierung in Absprache mit dem Regierungspräsidium zu beauftragen.

2. Der Gemeinderat genehmigt das Anbringen der Hinweisbeschilderung an folgenden 3 Standorten in Abstimmung mit dem Straßenbauamt (Nr. 1-2) bzw. dem Bautechnischen Amt der Stadt Mahlberg (Nr.3)

1.1. an der Kreuzung „Schmiedeweg“/“Eisenbahnstraße“ (K5345) (ggf. an der Straßenlaterne über dem Fußgängerüberweg)
1.2. am Kreisverkehr beim Edeka Markt (K5345)
1.3. an der T-Kreuzung „Schmiedeweg“/“Apfelweg“ (für den Fall, dass doch ein LKW in den Schmiedeweg fährt)

3. Der Gemeinderat nimmt von der Ablehnung der Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Friedhofsausfahrt Kenntnis und unterstützt die Anbringung des Zusatzzeichens 1000-32 StVO und die Markierung einer Radfahrerfurt mit Markierung von zwei Radfahrerpiktogrammen.

4. Der Gemeinderat beschließt, das Aufbringen einer Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) entlang der Straße mit Beginn am Anwesen „Brunnenstraße 32“ bis zum Hydranten GG-25.

5. Der Gemeinderat beschließt, keine Verkehrsspiegel in der „Industriestraße“ gegenüber der Ein- und Ausfahrt Parkplätze Fa. Logo Etiketten anzubringen.

6. Der Gemeinderat beschließt, keine Beschilderung der Feldwege (Freigabe nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr) im Berg vorzunehmen.

7. Der Gemeinderat nimmt von der Ablehnung der Anlegung eines Fußgängerüberweges in der „Stauferstraße“ Kenntnis und bedauert, dass sie Grundvoraussetzungen für das Anlegen eines Fußgängerüberweges im näheren Bereich der „Stauferstraße“ zur „Karl-Kromer-Straße“ als vom Landratsamt nicht erfüllt angesehen werden. Der Elternbeirat der Grundschule und die Grundschule Mahlberg ist hierüber zu informieren.

8. Der Gemeinderat beschließt, alle Umlaufsperren bis auf je 1 je Standort abzubauen.

4. Annahme einer Geldspende der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau für die 800- Jahr- Feier

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau anlässlich der Feierlichkeiten 800 Jahr Mahlberg in Höhe von 30.000,00 € dankend an.

2. Die gewünschte Spendenbescheinigung im Wert von 30.000,00 € ist der Regionalstiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau auszufertigen.

5. 8. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nimmt der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung.

2. Der Satzungsentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

3. Die Grundstückseigentümer sind über das Mitteilungsblatt über die Änderung zu informieren. Den Eigentümern, die auch die geänderten Vorgaben des Bebauungsplanes nicht einhalten, wird eine Frist zum Rückbau bis zum 30.10.2018 eingeräumt.


6. Feststellung und Anerkennung der Schlussabrechnung für die Baumaßnahme „Sanierung und Ausbau des Seewegs“

Der Gemeinderat stellt die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme „Sanierung und Ausbau des Seewegs“ mit einem Abrechnungsgesamtbetrag in brutto 266.459,75 € fest und erkennt diese an. Gleichzeitig nimmt er zur Kenntnis, dass sich der Abrechnungsbetrag noch um 8.200 € aufgrund einer Kürzung, gegen welche Einspruch von der bauausführenden Firma erhoben wurde, erhöhen kann.

7. Festlegung des zukünftigen Standorts der Stahlplatte mit dem „Pfeifenlogo“

Der Gemeinderat traf den Grundsatzbeschluss, dass die Stahlplatte mit Pfeifenlogo an das Oberrheinische Tabakmuseum versetzt werden soll. Der genaue Standort auf dem Museumsgelände wird später bestimmt.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten
 a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Neubau einer DHH mit 2 Wohneinheiten, Befreiung von Baugrenzüberschreitung durch Balkonanlage um 1 m auf einer Länge von 3,50 m auf dem Grundstück Flst. Nr. 4871, Römerstraße 48, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des westlichen Baufensters von 1 m auf 3,50 m Länge mit der Terrasse bzw. den Balkonen und der Überschreitung der Grundflächenzahl um 1 m² (1 %).

• Neubau einer DHH mit 2 Wohneinheiten, Befreiung von Baugrenzüberschreitung durch Balkonanlage um 1 m auf einer Länge von 3,50 m auf dem Grundstück Flst.Nr. 4871/1, Römerstraße 48/1, Mahlberg
Der Gemeinderat beschließt dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des westlichen Baufensters von 1 m auf 3,50 m Länge mit der Terrasse bzw. den Balkonen.

2. Zur Kenntnisnahme
• Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Carport und überdachtem Stellplatz auf dem Grundstück Flst.Nr. 218/27, Hinter den Höfen 4, Mahlberg
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
• Neubau von zwei drei Familienhäuser und einem Ferienhaus mit 6 Appartement auf den Grundstücken Flst.Nr. 4951, 4951/1, 4951/2, Römerstraße in Mahlberg
Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Bauvorhaben für die beiden südlichen Dreifamilienwohnhäuser in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des westlichen Baufensters je Haus um 2 m x 4 m mit der Terrasse bzw. den Balkonen.

Hinsichtlich dem nördlichen Ferienhaus beschließt der Gemeinderat, dass derzeit hierzu keine Einvernehmenserteilung erfolgen kann bis zur abschließenden Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis. Gleichzeitig ist von der Baurechtsbehörde zu klären, ob im Vorfeld abgesichert werden kann, dass die Apartments tatsächlich für ein Ferienwohnen genutzt werden.

b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen


Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.