Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 22.10.2018)

1. Kalkulation der Abwassergebühren 2018
a) Billigung der Gebührenkalkulation
b) Beschlussfassung über die Abwassergebührensätze

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der dem Gemeinderat und dem Ortschaftsrat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand September 2018 wird zugestimmt.

2. Die Stadt Mahlberg beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3. Die Stadt Mahlberg wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

4. Bei der Gebührenmessung wurden die Kosten und Erlöse im Jahr 2018 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenmessung die Haushaltsplanansätze des Jahres 2018 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagenkapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 4 % berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurden in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).

Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB        18,0 %
laufende Kosten Kläranlage                               1,2 %
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung   27,0 %
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung     0 %
kalkulatorische Kosten Regenwasserbeseitigung    50,0 %
kalkulatorische Kosten Kläranlage                          5 %

7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wurde zugestimmt.

8. Die Betriebsergebnisse der Vorjahre werden im Jahr 2018 wie folgt ausgeglichen:

Schmutzwasserbeseitigung:
Der Restbetrag der Kostenüberdeckung 2013 mit 10.981,30 €

Niederschlagswasserbeseitigung:
Der Restbetrag der Kostenunterdeckung 2014 in Höhe von 8.262,97 €.
Die Kostenunterdeckung 2015 in Höhe von 38.046,33 €. Ein Teilbetrag der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 23.806,98 €.

9. Der Gebührensatz beträgt für das Haushaltsjahr 2018:
- Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung:        0,98 €/m³
- Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung:        0,32 €/m²

2. Verwaltungsgebühren der Stadt Mahlberg
a) Vorstellung und Billigung der Gebührenkalkulation
b) Beschlussfassung über die Verwaltungsgebührensätze
c) Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg beabsichtigt weiterhin Gebühren für Verwaltungshandlungen zu erheben.

2. Der Gebührenmessung liegen die personal-, Sach- und Gemeinkosten zugrunde. Personalkosten nach den tatsächlichen Kosten des an der jeweiligen öffentlichen Leistung beteiligten Mitarbeiters. Sachkosten nach den vom Gemeindetag Baden-Württemberg ermittelten ansatzfähigen Kosten von 13.000 € für einen Büroarbeitsplatz. Und die Gemeinkosten nach den von der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermitteln pauschalen Zuschlägen für die Verwaltungskosten und fachbereichsinternen Kosten.

3. Die Arbeitsplatzkosten werden durch Addition der Personal-, Sach- und Gemeinkosten individuell für jeden Mitarbeiter ermittelt.

4. Den gebührenfähigen Gesamtkosten wurde zugestimmt.

5. Der vorgelegten Gebührenkalkulation Stand Februar 2018 wurde zugestimmt.

6. Der Entwurf für die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wurde als Satzung beschlossen bzw. gebilligt.

Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

3. Städtebauförderung für das Programmjahr 2019
hier: Billigung und Beschlussfassung der Antragsunterlagen auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Stadtteil Orschweier

Der Gemeinderat beschloss:

1. Für den Stadtteil Orschweier ist die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Programmjahr 2019 zu beantragen.

2. Die Antragsunterlagen für die Antragsstellung zur Aufnahme in ein Programm der Städtebaulichen Erneuerung im Stadtteil Orschweier inkl. Gemeindeentwicklungskonzept für das Programmjahr 2019 wurden gebilligt.

3. Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets orientiert sich an der vorgeschlagenen Variante 2.

4. Auftragserteilung zur Durchführung von Unterhaltung- und Pflegearbeiten am Kapuzinerbach

Der Gemeinderat erteilte der Firma Lässle Straßen- und Pflasterbau, Schwanau, den Auftrag zur Durchführung von Unterhaltungs- und Pflegearbeiten am Kapuzinerbach zum Angebotspreis von 18.581,57 € brutto.


5. Annahme von Sachspenden für das Oberrheinische Tabakmuseum
a) Spindelpresse von Herrn Manfred Eichhorn, Friesenheim
b) Bruyèrepfeifen und weitere Exponate von Frau Karin Kälber, Pforzheim
c) Hornkappen und weitere Trachtenteile von Frau Erika Stulz, Kippenheim

Der Gemeinderat nahm die Sachspende für das Oberrheinische Tabakmuseum wie folgt danken an:

a) 1 Spindelpresse für Zigarrenformbretter (Höhe ca. 80cm, Gewicht ca. 40 kg) von Herrn Manfred Eichhorn, Friesenheim – Heiligenzell im Wert von insgesamt 180,00 €

b) 2 Bruyèrepfeifen, 1 x Pfeifentabak, 29 gefüllte Zigarilloschachteln, 38 gefüllte Zigarettenpäckchen, 8 Kunstoffdosen mit Schnupftabak, 2 Schnupftabakflaschen (Porzellan und Steingut mit Salzglasur), ein Zigarrenschneider der Firma Donatus aus Solingen und 2 Pfeifenstopfer von Frau Karin Kälber, Pforzheim im Wert von insgesamt 365,00 €.

c) 3 Hornkappen, diverse Schultertücher, 2 Herrenkurzmäntel, diverse Schürzen, 1 Fellkragen, 1 Herrenhose, 1 Herrenweste, 1 Paar Damenhandschuhe fingerlos, 1 schwarze Witwenkappe aus Samt, 1 Damenkappe braun, div. Kleinteile von Frau Erika Stulz, Kippenheim – Schmieheim im Wert von insgesamt 885,00 €

6. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Errichtung eines Gartenhauses am Teich auf dem Flst.Nr. 2650, Kreuzweg 13, Mahlberg
Der Gemeinderat versagte das Einvernehmen für das Bauvorhaben
• Abbruch Dach und OG, sowie Sanierung und Aufstockung des vorhandenen Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 49, Gundgasse 8, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB für dieses Bauvorhaben.
2. Zur Kenntnisnahme
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

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