Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 26.11.2018)

1. Erweiterung des Lärmschutzwalls östlich der Rheintalbahn
hier: Auftragserteilung der Erd- und Bauarbeiten an die Firma Schleith

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg erteilt der Firma Schleith GmbH, Waldshut-Tiengen den Auftrag für die Durchführung der Erd- und Bauarbeiten zur „Erweiterung des Lärmschutzwalls östlich der Rheintalbahn“ zum Angebotspreis von 66.462,49 € brutto.

2. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe der 1. Abschlagszahlung in Höhe von ca. 35.000 € brutto zu, welche durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden kann.

3. Die Restzahlung aus dem Auftrag in Höhe von ca. 32.000 € wird im Haushaltsplanentwurf 2019 veranschlagt.

2. Bürgermeisterwahl 2018 vom 23.09.2018
a) Bekanntgabe des Wahlprüfungsergebnisses
b) Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Dietmar Benz auf die neue Amtsperiode

1. Der Gemeinderat nahm den Wahlprüfungsbescheid für die Bürgermeisterwahl vom 15.10.2018 zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beschloss die Wahl des Mitglieds aus der Mitte des Gemeinderats zur Verpflichtung von Herrn Dietmar Benz für die weitere Amtszeit vom 01.12.2018 – 30.11.2026 offen durchzuführen.

3. Der Gemeinderat wählte aus seiner Mitte den 1. Bürgermeisterstellvertreter Markus Kromer zur Verpflichtung von Herrn Dietmar Benz für die weitere Amtszeit vom 01.12.2018 bis 30.11.2026, welche anschließend durchgeführt wurde.

3. Jahresausschreibung der Straßen-, Erd-, Entwässerungs- und Betonarbeiten hier: Auftragserteilung

Die Unterhaltungsarbeiten „Jahresausschreibung der Straßen-, Erd-, Entwässerungs- und Betonarbeiten“ für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden an die preisgünstige Bieterin, die Firma Trenkle, Kippenheim zum Bruttogesamtangebotspreis von 149.374,75 € vergeben.

4. Ferienbetreuung an der Grundschule Mahlberg in den Sommerferien 2019

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat beschließt, 2019 erneut die Ferienbetreuung in den Sommerferien anzubieten.

2. Für die Ferienbetreuung 2019 gelten folgende Rahmenbedingungen:

• Zeitraum 29.07. – 02.08.2019 und 05.08. – 09.08.2019 (erste beide Ferienwochen)
• Uhrzeit: täglich von 7.30 – 13.30 Uhr; ohne Mittagessensangebot
• Eigenanteil der Eltern je Kind und Woche: 75,00 €
• Die Anmeldung bzw. Teilnahme ist nur wochenweise möglich
• Eine verbindliche Anmeldung der Kinder hat bis Ende Januar 2019 zu erfolgen

3. Das Angebot wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kippenheim unterbreitet. Das evtl. Defizit wird von der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kippenheim im Verhältnis 50:50 -wie 2018- aufgeteilt.

5. Vergabe der Beschaffung eines neuen Servers für das Rathaus
hier: Auftragserteilung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Auftrag für die Lieferung und die Installation des neuen Servers wird an die Firma Himmelsbach Computer GmbH Systemhaus, Seelbach zum Bruttoangebotspreis von 20.771,45 € erteilt.

2. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen.

6. Annahme von Sachspenden vom Förderverein der Schulen Mahlberg für die Grundschule Mahlberg mit Außenstelle Orschweier

Der Gemeinderat nahm die Sachspenden vom Förderverein der Schulen Mahlberg für die Grundschule Mahlberg mit Außenstelle Orschweier entsprechend der Zusammenstellung Gerätebestellung im Wert von 3.551,95 € dankend an.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 2549/11, Kreuzweg 2, Mahlberg
Der Gemeinderat erteilte einstimmig dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Speckenfeld“ hinsichtlich:
- der Überschreitung der zulässigen Höhe der Garage von 2,50 m um 11 cm auf 2,61 m
- der Dachform Walmdach
- der geringfügigen Verdrehung des Gebäudes um 4 ° in Hauptrichtung
- der Überschreitung der zulässigen Höhe des Hauptgebäudes von 3,50 m um 11 cm auf 3,61 m

2. Zur Kenntnisnahme
• Wohnhausanbau auf dem Grundstück Flst.Nr 580/15, Birkenweg 4, Mahlberg
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.