Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 03.06.2019)

1.    Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Es wurden folgende Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben:

Aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 15.04.2019, 06.05.2019 und 20.05.2019:


Neubaugebiet „Orschweier-Nord“
hier: Vergabe von Bauplätzen

Der Gemeinderat beschloss, alle städtischen Grundstücke bis auf vier Stück an Bauplatzinteressenten aus Mahlberg und Orschweier bzw. mit Bezug zu Mahlberg und Orschweier zu vergeben.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.04.2019:

Ausschreibung einer Stelle im Bereich Rechnungsamt/Steueramt/ Liegenschaftsverwaltung
Der Gemeinderat beschloss die Stelle Liegenschafts-/Steueramt als 100 % Stelle unbefristet auszuschreiben. Die Stelle wurde auch bereits ausgeschrieben.


Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.05.2019:

Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens“ (NKHR) zum 01.01.2020
a) Sachstandsbericht
b) Vergabe bzw. Auftragserteilung für die Bewertung der Straßen in Mahlberg und Orschweier

1. Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Stand zur Einführung des NKHR zum 01.01.2020 zustimmend Kenntnis.

2. Auf der Grundlage des eingereichten Angebots zum 02.05.2019, wurde die Firma „eagle eya technolgies GmbH“ in Berlin mit der Ausführung der Straßenbewertung von Mahlberg und Orschweier, mit der Brutto-Auftragssumme von 41.436,99 €, beauftragt.

2. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmungserteilung
•    Neubau einer Garage für zwei PKW auf dem Grundstück Flst. Nr. 70, Hinter den Höfen, Mahlberg
     Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben.
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Geräteraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 4948, Burgblick 1, Mahlberg
      Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem
      Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des nördlichen Baufensters mit der Terrasse von nur 2,50 x 4,50 m.
•    Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 4876, Römerstraße 38, Mahlberg
      Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober
      und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich:
     1.    Überschreitung des südlichen Baufensters durch die südl. DHH auf einer Länge von 13 m um bis zu 2 m und
     2.    die Überschreitung westliches Baufenster mit den beiden Balkonen um 1 m x 4 m.
     Die Unterschreitung der Firsthöhe wurde nicht befreit. Hierzu ist eine Umplanung vorzunehmen. Keine Befreiung erteilt wurde auch hinsichtlich der
     Überschreitung des östlichen Baufensters mit der Eingangsüberdachung. Hierzu ist ebenfalls eine Umplanung vorzunehmen.

2.    Zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
•    Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 4715, Seeweg 39, Mahlberg
b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO


3. Annahme von Sachspenden vom Förderverein der Schulen Mahlberg für die Grundschule Mahlberg mit Außenstelle Orschweier
Der Gemeinderat nahm die Sachspende vom Förderverein der Schulen Mahlberg für die Grundschule Mahlberg mit der Außenstelle Orschweier im Wert von 1.495,04 € dankend an.

4. Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für die Anschaffung und Installation von Motorrad-Displays
hier: Antragstellung auf Programmaufnahme

Der Gemeinderat beschloss, für die Anschaffung und Installation von 2 Motorradlärm-Displays keinen Antrag auf Förderung zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.