Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 18.08.2014

1.   Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage des Lärmaktionsplans
hier: Klage gegen die DB-Netze vor dem Verwaltungsgericht Freiburg

Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg wegen der Umsetzung des büG (besonders überwachten Gleises) durch die DB Netz AG aufgrund des Lärmaktionsplans Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einzulegen.
 

2.   Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
      hier: Genehmigungsfähigkeit der Gewerbegebietsflächen für die Betriebs
erweiterung der Firma Rodermund sowie des neuen Wohngebiets südlich der Ortsrandbebauung auf Gemarkung Mahlberg

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung für die beiden Flächen im Rahmen der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung einzuholen, sobald die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.
Die Genehmigung der Erweiterungsfläche der Fa. Rodermund wurde bisher abgelehnt, da sich diese in einem Überschwemmungsgebiet befindet, das ein 100-jähriges Hochwasser berücksichtigt. Um das Vorhaben zu realisieren müssen ca. 4.000 m³ Retensionsfläche als Ersatz geschaffen werden. Dies könnte durch einen naturnahen Ausbau des Kapuzinerbaches mit einer Verbreiterung des Bachquerschnitts erreicht werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, für hierfür die Kosten zu ermitteln und Grunderwerbsverhandlungen zu führen.
Die neue Wohnbaufläche südlich der Ortsrandbebauung auf Gemarkung Mahlberg befindet sich derzeit noch in einem regionalen Grünzug; der Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans befindet sich derzeit in der Offenlage, sodass über einen Wegfall des Grünzugs momentan noch keine Aussage getroffen werden kann. Würde der Grünzug gestrichen, wäre die geplante Wohnbaufläche genehmigungsfähig.
Die Verwaltung wurde ferner beauftragt nach Vorlage der Generalentwässerungspläne, ein Hochwasserschutzkonzept für Mahlberg und Orschweier erarbeiten zu lassen und dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.
 

3.   Nachwahl bzw. –besetzung von beratenden Mitgliedern in den Marktausschuss bzw. in den Bauausschuss „Fabrikantenvilla“

Der Gemeinderat beschloss Frau Monika Kusnik als beratendes Mitglied in den Marktausschuss zu berufen.
Ebenfalls wurde beschlossen, Frau Martina Schmidt als Vertreterin des Förderkreises Oberrheinisches Tabakmuseum als beratendes Mitglied in den Bauausschuss „Fabrikantenvilla“ zu berufen.
 

4.   Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung für das Kindergartenjahr 2014/2015

Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/2015 auf der Grundlage der maßgebenden Betriebserlaubnisse der KVJS und der durch das Bauvorhaben „Neubau/Ausbau einer zweigruppigen Kindertagesstätte am bestehenden Kita-Gebäude Mahlberg“ für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zusätzlich zur Verfügung stehenden 20 Betreuungsplätze beschlossen.
In die Bedarfsplanung werden zudem die von den 3 Tagesmüttern angebotenen 12 Betreuungsplätze (davon 8 U3-Plätze) aufgenommen.
 

5.   5. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“

Der Gemeinderat hat den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Träger öffentlicher Belange anzuhören und den Entwurf offenzulegen. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger findet am Donnerstag, 18.09.2014 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Geplant ist die Anlegung eines Rad- und Gehwegs auf der Ostseite des Ritterwegs; dadurch werden das Baufenster und das Garagenbaufenster der östlich gelegenen Grundstücke um 1,50 m nach Osten verschoben.

6.   Mitgliedschaft in der WRO (Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau)
      Hier: Öffentliche Betrauung (interner Organisationsakt) für die WRO zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse


Die WRO wurde von der Stadt Mahlberg mit Wirkung zum 01.09.2014 mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, im Wege eines öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt) beauftragt.
Der Landkreis Ortenaukreis und zahlreiche Kommunen aus dem Ortenaukreis sowie angrenzende Kreise sind Gesellschafter der gemeinsamen Gesellschaft „WRO Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau GmbH“. Die Stadt Mahlberg ist seit 01.07.2005 Mitglied.
Die WRO hat von den Gesellschaftern die freiwillige Aufgabe der Wirtschaftsförderung im Interesse der Allgemeinheit übernommen. Unternehmensgegenstand ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Region Offenburg/Ortenau durch eine gezielte Förderung der Wirtschaft, insbesondere mittels eines regionalen Standortmarketings, die Entwicklung und Betreuung des vorhandenen Unternehmensbestandes, die Ansprache und Betreuung ansiedlungswilliger Unternehmen, die Information, Kooperation und Koordination in allen Bereichen der regionalen Wirtschaftsförderung sowie die Förderung der regionalen Identität.
 

7.   Bebauungsplan „Bachgasse Nord und Meerlach 1. Änderung“ Gemeinde Kippenheim
      Hier: Stellungnahme zur Offenlage


Seitens der Stadt Mahlberg bestehen keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans „Bachgasse Nord und Meerlach“ der Gemeinde Kippenheim.

8.   Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat stimmte den folgenden Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen:
a)    Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Flst.Nr. 4910, Römerstraße 35
b)    Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Flst.Nr. 2545/67, Sportplatzstraße 9 I und 9 II (unter Auflagen)