Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 13.10.2014

1. Stadtsanierung „Kernstadt“ Mahlberg
Hier: Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2015

Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, für das Programmjahr 2015 einen Aufstockungsantrag für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Mahlberg „Kernstadt“ zu stellen. Das Sanierungsprogramm wurde im Jahr 2010 begonnen und läuft noch bis 2018. Der bewilligte Förderrahmen beläuft sich momentan auf 4,5 Mio €; es wird nun eine Aufstockung auf 5,4 Mio € beantragt.

2. Sanierung, Renovierung und Rückbau Rathaus II
a) Billigung der Nachträge für die Maler- und Gipserarbeiten
b) Zustimmung zur Neuanlegung bzw. –pflasterung der Hoffläche zur „Radbrunnengasse“

Der Gemeinderat hat die vorgelegten Nachträge für die zusätzlichen bzw. weiteren Maler- und Gipserarbeiten, die im Rahmen der Sanierung und Renovierung des Rathauses II (Rathausplatz 3) an der Außenfassade notwendig wurden, gebilligt.

Auch wurde der Neuanlegung bzw. Neupflasterung der Hoffläche des Gebäudes zur „Radbrunenngasse“ hin zugestimmt. Die Neuanlegung ist durch starke Verwerfungen des Pflasterbelags aufgrund von Wurzeln notwendig geworden.

3. Sanierung und Modernisierung der Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier
a) Umsetzung von Maßnahmen zum Einsatz von regenerativen Energien
b) Festlegung der Art der Heizung

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Zuge der Modernisierung der Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier regenerative Energien einzusetzen. So ist geplant, die Energieversorgung für die Heizung / Lüftung und die Warmwasserbereitung über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und eine Solaranlage zu regeln. Durch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des kleinen Saals kann ein Teil des Stromverbrauchs solar abgedeckt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer CO2-freien Energieversorgung.
Auch entschied sich der Gemeinderat für den Anbau einer Terrasse mit einer Glasüberdachung mit innenliegender Beschattung an den kleinen Saal, um diesen im Sommer flexibler nutzen zu können.

4. 4. Änderung des Bebauungsplans „Speckenfeld-Nord“
hier: Änderung- bzw. Einleitungsbeschluss

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Speckenfeld-Nord“ im Rahmen des 4. Änderungsverfahren zu ändern.
Folgende Änderungen werden im Bebauungsplan berücksichtigt:

a)    Die öffentlichen Verkehrsflächen werden an die aktuellen Planungen des Kreisverkehrs und des Rad- und Fußweges angepasst.
b)    Es werden die planerischen Voraussetzungen für eine spätere Ausführung einer Halte- und Informationsbucht am nördlichen Ortseingang von Mahlberg geschaffen.
c)    Der Rad- und Fußweg der Stadt Mahlberg im Bereich des Plangebiets wird den aktuellen Planungen angepasst.

Nächster Schritt ist die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Der Termin der Bürgerinformationsveranstaltung wird noch bekannt gegeben.