Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 24.11.2014

1. Ehrung langjähriger Gemeinde- / Ortschaftsräte durch den Gemeindetag

Für ihre langjährige kommunalpolitische Tätigkeit wurden folgende Gemeinde- und Ortschaftsräte mit der Ehrennadel und der Ehrenstele des Gemeinderats ausgezeichnet:
Für 30-jährige Tätigkeit:
• Jürgen Weber

Für 20-jährige Tätigkeit:
• Maria Frey
• Markus Kromer

Für 10-jährige Tätigkeit:
• Jochen Baum
• Rolf Baum
• Dieter Beck
• Andreas Ruder

Die Gemeinderäte Rolf Baum und Andreas Ruder waren aus beruflichen bzw. privaten Gründen entschuldigt.
Bürgermeister Benz dankte den Gemeinde- und Ortschaftsräten für ihr langes kommunalpolitisches Wirken und das Engagement für die Stadt und das Allgemeinwohl.
In den Jahren ihrer Amtszeit wurden Investitionen in einem Gesamtumfang von über 15 Millionen Euro getätigt und zugleich der Schuldenstand der Stadt von über 4 Millionen Euro auf nun aktuell 1,8 Millionen Euro gesenkt. Ebenfalls wurden in den vergangenen 20 Jahren keine neuen Schulden gemacht.

2. Neugestaltung bzw. Sanierung des Schulhofs der Grundschule / Werkrealschulaußenstelle Mahlberg

Der Gemeinderat billigte die von der Schulleiterin der Grundschule, Frau Herrmann und Herr Steiner vom Ingenieurbüro Zink, Lauf vorgestellte Planung zur Neugestaltung bzw. Sanierung des Schulhofs.
Vorgesehen ist, den Schulhof neu zu asphaltieren sowie die Randbereiche neu zu gestalten, um auch eine bessere Entwässerung des Platzes zu erreichen. Danach soll der Schulhof durch das Aufbringen von entsprechenden farblichen Markierungen für Spiele und eines Verkehrsgartens aufgewertet werden. Die Kosten für die Bemalung bzw. Markierungen belaufen sich auf ca. 11.000 €, die vom Förderverein der Schulen dankenswerterweise übernommen werden.
Die Sanierungskosten für den ca. 1.000 m² großen Schulhof belaufen sich auf ca. 95.000 €, die Mittel werden im Haushalt 2015 bereitgestellt.

3. Umsetzung des Nutzungskonzepts „Fabrikantenvilla“
hier: Bericht über die Vergabe der Gewerke

Der Gemeinderat hat die vom Bauausschuss am 12.11.2014 beschlossenen Auftragserteilungen für die beschränkt ausgeschriebenen nachfolgend genannten Gewerke zur Kenntnis genommen:
• Gerüstarbeiten an die Fa. Limes Gerüstbau zum Angebotspreis von 5.032,36 €
• Rohbau- und Abbrucharbeiten an die Fa. Kromer, Mahlberg zum Angebotspreis von 31.003,31 €
• Zimmerarbeiten an die Fa. Freischlad, Lahr zum Angebotspreis von 8.175,29 €
• Verglasungsarbeiten an die Fa. Bühler, Friesenheim zum Angebotspreis von 29.783,32 €
• Putz- und Trockenbauarbeiten an die Fa. Cebulla, Ettenheim zum Angebotspreis von 22.568,05 €
• Malerarbeiten innen an die Fa. Ottmar Oberle, Schwanau zum Angebotspreis von 25.342,00 €
• Malerarbeiten außen an die Fa. Ottmar Oberle, Schwanau zum Angebotspreis von 11.006,01 €
• Heizungsbauarbeiten an die Fa. Jäger GmbH, Ettenheim zum Angebotspreis von 12.818,10 €
• Sanitärarbeiten an die Fa. Warda, Mahlberg zum Angebotspreis von 24.703,65 €
• Elektroarbeiten an Fa. Elektro Künstle, Schwanau zum Angebotspreis von 25.558,19 €

Erfreulich ist, dass die Vergabesummen der o.g. Gewerke um 38.830,52 € günstiger ausgefallen ist, als die Kostenschätzung dies vorsah.

4. Sanierung , Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau des historischen Rathauses sowie Sanierung und Rückbau der temporären Verwaltungsräume in den Wohnungen im Rathaus II

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Pflaster- und Erdarbeiten im Hof des Rathauses II an die Fa. Kern, Mahlberg (Angebotssumme 14.515 €) sowie die Vergabe der Sockelputzarbeiten (Angebotssumme insgesamt 16.874) am Rathaus I (Rathausplatz 7) und Rathaus II (Rathausplatz 3) an die Fa. Klaus Schwarzwälder, Lahr.

5. Annahme einer Geldspende in Höhe von 250 €

Der Gemeinderat nahm eine Geldspende der Fa. Ehret GmbH, Mahlberg für die Freiwillige Feuerwehr Mahlberg in Höhe von 250 € dankend an.

6. Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich „Bromergasse-West“
hier: Einleitungsbeschluss nach § 1 Abs.3 BauGB

Der Gemeinderat beschloss für folgende Grundstücke Flst.Nrn. 2481 -Hotel/Restaurant „Löwen“, 2482/1, 2482/2, 2480/26, 2480/20, 2483/1 -„Knopffabrik“ und 2483/2 den Bebauungsplan "Bromergasse-West" aufzustellen (Einleitungsbeschluss).

7. 5. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“
hier: Behandlung der Bedenken und Anregungen, Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat den Satzungsentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ als Satzung beschlossen. Durch die Änderung wird der bisher noch fehlende Gehweg östlich des Ritterwegs ausgewiesen. Dadurch wird das Baufenster sowie die Garagenstellfläche für die anliegenden Grundstücke um 1,5 m nach innen versetzt.

8. Erhebung der Vergnügungssteuer
hier: Festlegung bzw. Erhöhung des Steuersatzes und Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Der Gemeinderat beschloss die Vergnügungssteuersatzung durch eine Erhöhung des Steuersatzes zum 01.01.2015 wie folgt zu ändern:
§ 7
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Geräts (§ 2 Abs.1) mit Gewinnmöglichkeit
a) Aufgestellt in einer Spielhalle oder eine ähnlichen Unternehmen im Sinnen von § 33 i oder § 60 Abs.3 der Gewerbeordnung 20 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 85,00 €.
b) Aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 20 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 35,00 €.

9. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Radackern IV“ der Gemarkung Ettenheim
hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschloss, keine Bedenken und Anregungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans und den Bebauungsplanvorentwurf „ Gewerbegebiet Radackern IV“ vorzubringen.

10. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
1. Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und einem Technikcontainer, Flst.Nr. 4444, Unditzhof
2. Neubau einer Überdachung einer bestehenden Doppelgarage und einer Zufahrt sowie Bau eines Carports, Bahnhofstraße 3, Flst.Nrn. 1955 und 1955/1

Das gemeindliche Einvernehmen wurde für folgendes Bauvorhaben aufgrund gravierender Abweichungen vom Bebauungsplan versagt:

• Neubau eines Bürogebäudes mit Waschanlage, Flst.Nr. 1018/14, im Bengst 22-26
hier: Änderungsbauantrag für die erweiterte Nutzung als Busparkplatz