Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 15.12.2014

1. Ehrung langjähriger Gemeinde- / Ortschaftsräte durch den Gemeindetag

Für ihre langjährige kommunalpolitische Tätigkeit wurden folgende Gemeinde- und Ortschaftsräte mit der Ehrennadel und der Ehrenstele des Gemeinderats ausgezeichnet:

Für 10-jährige Tätigkeit:
• Rolf Baum
• Andreas Ruder

Bürgermeister Benz dankte den Gemeindesräten für ihr langes kommunalpolitisches Wirken und das Engagement für die Stadt und das Allgemeinwohl.

2. Billigung des Betriebsplans für den Gemeindewald 2015

Der Gemeinderat beschloss, den Stadtwald Mahlberg am dem 01.01.2015 als „Betrieb gewerblicher Art“ zu führen.
Außerdem wurde der von der Unteren Forstbehörde des Landratsamts Ortenaukreis ausgearbeitete Betriebsplan für das Fortwirtschaftsjahr (FWJ) 2015 – Verwaltungshaushalt - mit dem ausgewiesenen Defizit in Höhe von 22.840 € gebilligt.

3. Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark DYN A5“

Nachdem der Zweckverbandsversammlung des „Industrie- und Gewerbepark DYN A5“ am 14.10.2014 gegen die Stimme der Stadt Mahlberg beschlossen hat, eine erste Beteiligungsrunde zum Bebauungsplanentwurf “Industrie-und Gewerbepark DYN A5“ durchzuführen, wurde nun die Stadt Mahlberg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Ziel der Stadt Mahlberg ist es, am Ende des Verfahrens einen rechtssicheren Bebauungsplan zu erhalten, der insbesondere eine gute städtebauliche Begründung und Rechtfertigung aufweist und einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Hierzu bedarf es aus Sicht der Stadt Mahlberg noch gutachterlicher Untersuchungen, insbesondere zum Thema Staub. Auch soll in einer gutachterlichen Untersuchung das Thema der steigenden Feinstaubemission durch den Ausbau und den damit verbundenen zunehmenden Schienenverkehr auf der Rheintalbahn aufgearbeitet werden.
Die Stadt Mahlberg spricht sich zudem dagegen aus, zur Umsetzung der vorgegebenen Lärmkontigentierung den Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen in den Bebauungsplänen „Mittel-Lachenfeld/Rotacker“, „Mittel-Lachenfeld/Aldi“ und „Bengst“ der Gemarkung Orschweier zukünftig festzuschreiben, also die Bebauungspläne entsprechend zu ändern.

4. 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bengst“ in Ettenheim
   hier: Beteiligung und Anhörung als Träger öffentlicher Belange

Seitens der Stadt Mahlberg bestehen keine Bedenken und Anregungen gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bengst“ in Ettenheim.

5. Lärmaktionsplan der Stadt Ettenheim
   hier: Beteiligung und Anhörung als Träger öffentlicher Belange

Seitens der Stadt Mahlberg bestehen keine Bedenken und Anregungen gegen den Lärmaktionsplan der Stadt Ettenheim.

6. Neukalkulation und Neufestlegung der Abwassergebühren für das Jahr 2015
   hier: Bevorratungsbeschluss

Der Gemeinderat hat beschlossen, für das Jahr 2015 die Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) neu zu kalkulieren und festzulegen.
Es wurde ein „Bevorratungsbeschluss“ gefasst, so dass eine rückwirkende Gebührenerhöhung zum 01.01.2015 möglich ist. Dieser Bevorratungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen, damit die Gebührenschuldner der Abwassergebühr hiervon Kenntnis erlangen.

7. Bericht über die Kontrolle der Bäume im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze (Baumkontrolle 2014)

Der städtische Bauhof prüft jährlich mindestens zweimal durch Augenscheinnahme sämtliche öffentlichen Bäume und Gehölzpflanzungen auf deren Verkehrssicherheit. Zu kritischen Fällen wird einmal im Jahr der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau, Herr Dr. Herdt aus Offenburg herangezogen.
Bei der Begehung am 21.10.2014 wurde an 16 Standorten Fällungsempfehlungen für insgesamt 21 Bäume (davon 10 in Mahlberg und 11 in Orschweier) abgegeben. Die zu fällenden Bäume weisen entweder irreparable Schäden, Morschungen, Pilzbefall oder akute Bruchgefahr auf, sodass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung erfolgen muss.
Insbesondere im Bereich des Keinschuh-Pfades weisen die alten Obstbäume so starke Schädigungen auf, dass drei Bäume zur sofortigen Fällung anstehen, bei den übrigen wird durch eine bewusste Kappung und Rückschnitt der Äste versucht, die bestehenden Habitate in und an den Bäumen so lange wie möglich zu erhalten und gleichzeitig durch Neuanpflanzungen den Baumbestand zu verjüngen.
Insgesamt befindet sich aber der Baumbestand in Mahlberg und Orschweier in einem guten und vitalen Zustand.
Bei Neuanpflanzungen wird auf eine standortgerechte Typenauswahl Wert gelegt. Dadurch lassen sich künftige Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen deutlich verringern.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
• Wiederaufbau einer Lagerhalle, Flst.Nr. 649/4, Feldstraße 59-61, Orschweier
• Neubau eines Wohnhauses und Garage, Flst.Nr. 2020, Im Hopfenfeld 3, Orschweier
  Befreiung von der vorgeschriebenen Firstrichtung

Ferner hat der Gemeinderat folgende Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO zur Kenntnis genommen:
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst.Nr. 4867/16, Altenmahlberg 3, Mahlberg
• Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst.Nr. 4782, Saturnweg 6, Mahlberg