Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 23.02.2015

1. Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen an den Bestandsgleisen der Rheintalbahn

Der Gemeinderat nahm den Bericht der DB Projektbau zur Lärmsanierung im Streckenabschnitt Mahlberg-Orschweier zur Kenntnis.
Der Bund stellt jährlich 120 Mio. € für aktive und/oder passive Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Bahnstrecke zur Verfügung. Grundsätzlich berechtigt und förderfähig ist derjenige, dessen Wohnhaus vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 01.04.1974 gebaut wurde, bzw. dessen Wohnhaus im Bereich eines Bebauungsplans liegt, der vor dem 01.04.2974 rechtskräftig wurde. Diese grundsätzliche Berechtigung wird dann durch ein Ingenieurbüro im Einzelfall überprüft. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch auf Lärmsanierungsmaßnahmen aus diesem Programm besteht nicht.

Die Untersuchung in Mahlberg und Orschweier hat ergeben, dass in Mahlberg aufgrund der zu großen Entfernung von der Bahnstrecke keine Lärmschutzmaßnahmen gefördert werden können.

In Orschweier sind dagegen sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen möglich. Aktiver Lärmschutz bedeutet den Bau einer Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie in Orschweier auf einer Länge von 1.135 m. Die Lärmschutzwand hätte eine Höhe von 3 m ab Gleisoberkante und mit einer mittleren Lärmreduzierung von 3 dB (A) ist zu rechnen. Höhere Lärmschutzwände werden durch das Lärmsanierungsprogramm nicht gefördert. Allerdings liegt der Eigenanteil an den Baukosten, den die Stadt Mahlberg zu tragen hätte, bei ca. 864.000 €.

Passive Lärmschutzmaßnahmen sind Maßnahmen an den Gebäuden selbst, insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern.
In Orschweier sind nach Aussage der DB Projektbau insgesamt 117 Wohneinheiten förderfähig, wobei ein Eigenanteil von 25 % der Kosten von den Antragstellern zu tragen ist.
Der Gemeinderatssitzung vorangegangen war eine Bürgerinformationsveranstaltung zum gleichen Thema, an der ca. 30 interessierte Bürger aus Mahlberg und Orschweier teilnahmen.
Der Gemeinderat traf folgende Beschlüsse:

• Die Stadt Mahlberg beteiligt sich derzeit nicht finanziell an den Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden.
• Mit einer abschließenden Entscheidung, ob ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen akzeptiert werden, wird zugewartet, bis der Projektbeirat in Sachen Ausbau der Rheintalbahn mit dem 3. + 4. Gleis eine Empfehlung an den Bundestag abgegeben und die Stadt Mahlberg Kenntnis davon hat.
• Der Ortschaftsrat ist noch anzuhören.

2. Bericht über die Inbetriebnahme des gärtnergepflegten Grabfelds und die Kostensituation für die Grabnutzungsberechtigten

Der Gemeinderat nahm den Bericht über die Inbetriebnahme des gärtnergepflegten Grabfeldes und die Kostensituation für die Grabnutzungsberechtigten zur Kenntnis.
Zu den Einzelheiten wird auf den Pressetext und die Kostenübersicht zum Thema „Gärtnergepflegtes Grabfeld“ in diesem Mitteilungsblatt verwiesen.

3. Feststellung und Anerkennung der Jahresrechnung 2013

Die Jahresrechnung 2013 wurde vom Gemeinderat festgestellt und anerkannt.
Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2013 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2013 beschlossen.

Veranschlagt waren 
Einnahmen und Ausgaben von je                         12.027.500,00 €
davon im Verwaltungshaushalt                             10.072.700,00 €
und im Vermögenshaushalt                                    1.954.800,00 €

Die Jahresrechnung 2013 schließt ab in
Einnahmen und Ausgaben von je                 11.454.032,52 €
davon im Verwaltungshaushalt                       9.776.557,15 €
und im Vermögenshaushalt                            1.677.475,37 €

Das Rechnungsjahr 2013 schließt mit einem Fehlbetrag
in Höhe von                                                       47.369,29 €.

Dieser Fehlbetrag wird durch eine Rücklagenentnahme in gleicher Höhe abgedeckt.

Die Zuführungsrate des Verwaltungshausalts an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 813.599,40 € und liegt damit über der gemäß Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Mindest-zuführung, die mindestens so hoch sein muss, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann.
Die Pro-Kopf-Verschuldung bezüglich der Darlehensverpflichtungen im Kämmereihaushalt beläuft sich zum 31.12.2013 auf insgesamt 391,07 €/Einwohner. Bei der Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung wurde die Einwohnerzahl zum 30.06.2013 mit 4.764 Einwohner berücksichtigt.

4. Umsetzung des Nutzungskonzepts „Fabrikantenvilla“
hier: Bericht über die Vergabe der beschränkt ausgeschriebenen Gewerke durch den Bauausschuss

Der Gemeinderat hat die vom Bauausschuss am 19.02.2015 beschlossenen Auftragserteilungen für die beschränkt ausgeschriebenen nachfolgend genannten Gewerke zur Kenntnis genommen:

• Blechnerarbeiten an die Fa. BeRu, Ettenheim zum Angebotspreis von 4.558,39 €
• Fliesenarbeiten an die Fa. Fliesen Hubert, Schwanau zum Angebotspreis von 15.675,01 €
• Lieferung und Einbau Rollstuhlhebebühne an die Fa. Aufzugtechnik Süd, Freiburg zum Angebotspreis von 21.177,24 €
• Herstellung und Montage der Klappläden an die Fa. Kölble, Mahlberg zum Angebotspreis von 10.504,13 €
• Restaurierung Holzböden an die Fa. Erny, Seelbach zum Angebotspreis von 14.345,01 €
• Schlosserarbeiten an die Fa. Schaudel, Ettenheim zum Angebotspreis von 15.768,69 €
• Flachdachabdichtung an die Fa. Gießler, Lahr zum Angebotspreis von 4.568,40 €
• Außenanlagen an die Fa. Jakober, Lahr zum Angebotspreis von 29.900,83 €
• Endreinigung an die Fa. Langlotz, Friesenheim zum Angebotspreis von 1.350,46 €

Erfreulich ist, dass die Vergabesumme der o.g. Gewerke um 40.770,06 € günstiger ausgefallen ist, als die Kostenschätzung dies vorsah.

5. Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet „Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg“
hier: Stellungnahme der Stadt Mahlberg zur öffentlichen Auslegung des Managementplans

Die Stadt Mahlberg hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Natura 2000-Managementplan.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass für einen Schutz der Fledermauspopulationen eine genaue Kartierung der tatsächlichen Lebensräume unverzichtbar ist und diese Kartierung auch entsprechend gefordert wird. Ansonsten ist eine sinnvolle und planmäßige Waldbewirtschaftung für die betroffenen Kommunen nicht möglich bzw. durchführbar.

6. Billigung der allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung

Der Gemeinderat beschloss die „Allgemeinen Bestimmungen der Stadt Mahlberg über die Stellplatzablösung“ und stimmte dem Mustervertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatz-Ablösevertrag) und der Höhe der Stellplatzablöse von 5.000 € je Stellplatz zu.

Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen (Stellplatzpflicht) gem. § 37 Abs. 1 und 4 Landesbauordnung (LBO) kann abgelöst werden, wenn ein Bauvorhaben im Gebiet der Stadt Mahlberg verwirklicht werden soll und wenn die Herstellung von Stellplätzen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Die Ablösung kann auf Teile der Stellplatzpflicht beschränkt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Nachtragspläne- Bromergasse 33, Flst. Nr. 2500/63, 77972 Mahlberg
• Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses als 2. Wohneinheit, Errichtung zweier Gauben, In der Breite 8, Flst. Nr. 1991, 77972 Mahlberg-Orschweier