Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 27.07.2015

01. Neukalkulation der Bestattungsgebühren
a) Vorstellung der überarbeiteten Gebührenkalkulation
b) Festlegung der neuen Gebührensätze für die Bestattungsgebühren
c) Neufassung der Bestattungsgebührenordnung

Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2015 die neue Friedhofssatzung beschlossen.
Auf der Grundlage der neuen Satzung bzw. der neuen Satzungsregelungen sowie der Tatsache, dass bei den Friedhofsgebühren derzeit ein Kostendeckungsgrad von unter 30 % erreicht wird, wurde das Büro Schneider & Zajonz mit der Erstellung einer Gebührenneukalkulation beauftragt.
Nachdem im Frühjahr 2015 die Kalkulation bereits dem Gemeinderat vorgestellt wurde, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung an der Gebührenkalkulation nachzuarbeiten. Die Nacharbeiten sind zwischenzeitlich durch das Büro Schneider & Zajonz zum Abschluss gebracht worden.
Der Gemeinderat hat die neuen Bestattungsgebühren wie folgt festgelegt:

a) Grabnutzungsgebühren: 30 % Kostendeckungsgrad
b) Bestattungsgebühren:    40 % Kostendeckungsgrad
c) Nutzung der Aussegnungshalle/Kühlzelle:              40 % Kostendeckungsgrad
d) Verwaltungs- und weitere Benutzungsgebühren: 100 % Kostendeckungsgrad.

Nachfolgend werden die neuen Bestattungsgebühren veröffentlicht (siehe Pdf-Datei unten).

Gleichfalls beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Bestattungsgebührenordnung, die die o. g. Gebührensätze zum Inhalt hat.

02. Renovierung des Lehrerzimmers an der Hansjakob-Schule (Förderschule) in Orschweier

Der Gemeinderat stimmte der geplanten Renovierung sowie der Neumöbelierung des Lehrerzimmers an der Hansjakob-Schule (Förderschule) in Orschweier zu. Die Kosten in Höhe von rd. 15.500 € werden gedeckt, durch 5.000 € die bereits im Vermögenshaushalt bereit gestellt sind. Die restlichen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rd. 10.500 € werden gedeckt durch die bereitgestellten Mittel für die Sanierung der Mehrzweckhalle Orschweier, die im Jahr 2015 nicht benötigt werden.

In den Schulferien werden die Renovierungsarbeiten durchgeführt und die Neumöbelierung des Lehrerzimmers vorgenommen.

03. Beteiligung am Betrieb der Trainingsklasse ab dem Schuljahr 2015/2016

Die Stadt Mahlberg beteiligt sich seit dem Jahr 2010 am Betrieb einer Trainingsklasse die im Schulhaus in Grafenhausen untergebracht ist. Bedingt durch eine anderweitige Nutzung des Schulhauses ist es notwendig andere Räumlichkeiten für den Betrieb der Trainingsklasse zu nutzen. Dies führt dazu, dass die Kosten für die Unterbringung steigen werden.

Die Stadt Mahlberg hat bisher pro Schuljahr 1.416,00 € aufgewendet. Ab dem Schuljahr würde 2015/2016 der Kostenanteil der Stadt Mahlberg auf 3.073,50 € steigen.

In der Trainingsklasse werden Schüler-/innen beschult, die in den bisherigen Klassen verhaltensauffällig waren und einer besonderen pädagogischen Betreuung bedürfen.

Die Schulleitung der Werkrealschule sowie der Grundschule Mahlberg sehen die Trainings-klasse als sehr erfolgreich an und haben sich für den Weiterbetrieb und somit die Kostenbeteiligung der Stadt am Betrieb der Trainingsklasse ausgesprochen.

Der Gemeinderat beschloss sich auch weiterhin am Betrieb der Trainingsklasse zu beteiligen und ab dem Schuljahr 2015/2016 jährlich rd. 3.100,00 € hierfür bereit zu stellen.

4. 4. Änderung des Bebauungsplans „Speckenfeld-Nord“
     a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
     b) Satzungsbeschluss

Bereits am 13.10.2014 hat der Gemeinderat den Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Speckenfeld-Nord“ im Rahmen des 4. Änderungsverfahrens beschlossen.

Gegenstand der Änderung ist die planerische Übernahme des Kreisverkehrsplatzes und die Anlegung des Rad- und Fußweges am nördlichen Ortseingang bis zur Straße „Im Speckenfeld“.

Der Gemeinderat hat entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Hinweisen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange Stellung genommen.

Der Gemeinderat beschloss: den Satzungsentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Speckenfeld-Nord“ als Satzung zu beschließen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (Bekanntmachung erfolgt in diesem Mitteilungsblatt an anderer Stelle)

05. 12. Änderung des Bebauungsplans „Buck-Lückenmatt“, Orschweier
       hier: Einleitungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Im Jahre 1976 wurde der Bebauungsplans „Buck-Lückenmatt“ der Gemarkung Orschweier aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden 11 Änderungsverfahren durchgeführt.

Mit der 12. Änderung soll ein Grundstückseigentümer die Möglichkeit erhalten zwei Vollgeschosse ausbauen zu können.

Der Gemeinderat beschloss für das Grundstück Flst. Nr. 1942 den Bebauungsplan „Buck-Lückenmatt“ zu ändern. Verfahrenstechnisch wird mit dem Einleitungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB das Änderungsverfahren zur 12. Änderung eröffnet.

Der Einleitungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (In diesem Mitteilungsblatt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß den Bestimmungen über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen).

06. Behandlung von Bauangelegenheiten
      Genehmigungsverfahren
      Zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen

Der Gemeinderat erteilt zu folgenden Baugesuchen das gemeindliche Einvernehmen:

•    Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Wirtschaftsgebäude  zu einer weiteren Wohnung, Schloßstraße 18, Flst. Nr. 65 und 66, 77972 Mahlberg
Dem Bauvorhaben wird in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Mahlberg sind für die zusätzliche Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Sollte durch die Herstellung der notwendigen Stellplätze Veränderungen an den Erschließungsanlagen notwendig sein, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Beauftragung erfolgt über die Stadt Mahlberg.

•    Errichtung einer Garage in Stahlbeton-Fertigbauweise, Industriestraße 10, Flst.Nr. 2549/8, 77972 Mahlberg
Dem Bauvorhaben wird in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Hinsichtlich der Ausführung der Garage mit einem Satteldach wird eine Befreiung erteilt.
Sollten durch die Herstellung der notwendigen Garagenzufahrt Veränderungen an den Erschließungsanlagen notwendig sein, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Beauftragung erfolgt über die Stadt Mahlberg.
Es wird aus verkehrlichen Gründen ein Stauraum vor der Garage von 5,50 m gefordert, da die Industriestraße stark von Schwerlastverkehr befahren wird.

•    Erweiterung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Lagerzwecken, Im Egenloch 1, Flst.Nr. 1728, 1730, 1731, 77972 Mahlberg
Dem Bauvorhaben wird in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen erteilt.