Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats

Gemeinderatssitzung vom 14.09.2015
1. Stadtsanierung Mahlberg „Kernstadt“
Aufstockungsantrag auf Erhöhung des Förderrahmens

Die Stadt Mahlberg ist seit 2010 im Stadtsanierungsprogramm und erhält Zuschussmittel aus dem „Denkmalschutzprogramm West“. Der ursprüngliche Förderrahmen belief sich auf 1.666.667 €.
Im Jahr 2013 wurde ein Antrag auf Erhöhung des Förderrahmens bzw. auf Aufstockung der Zuschussmittel vom Regierungspräsidium bewilligt. Der erhöhte Förderrahmen beläuft sich nunmehr auf 4.500.00,00 €.
Einem Aufstockungsantrag für das Jahr 2015 wurde nicht stattgegeben.
Der Gemeinderat hat beschlossen:

1. Die Stadt stellt für das Programmjahr 2016 erneut einen Aufstockungsantrag für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Mahlberg „Kernstadt“ (DSP).

2. Die STEG, Stadtentwicklung GmbH wird beauftragt, den Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2016 auszufertigen, so dass die fristgerechte Einreichung beim Regierungspräsidium Freiburg erfolgen kann.
Der Aufstockungsantrag ist zwischenzeitlich beim Regierungspräsidium zur Bewilligung vorgelegt worden.

2. Generalentwässerungsplan für die Kernstadt Mahlberg und den Stadtteil Orschweier

Derzeit existieren sowohl für die Kernstadt Mahlberg als auch für den Stadtteil Orschweier keine aktuellen Generalentwässerungspläne. Die Generalentwässerungspläne sind eine Bestandsaufnahme der Ist-Situation, die Oberflächenentwässerung betreffend, eine Analyse der Schwachstellen und er beinhaltet Vorschläge, wie die Schwachstellen bautechnisch behoben werden können.
Bereits im Frühjahr 2010 hat das Büro Zink Ingenieure den Auftrag erhalten, für den Stadtteil Orschweier einen neuen Generalentwässerungsplan aufzustellen; für die Kernstadt Mahlberg wurde dies ebenfalls bereits vor Jahren in Auftrag gegeben. Nach etlichen Jahren der Vorbereitung und der Abstimmung, konnte das Büro Zink Ingenieure nunmehr dem Gemeinderat die Generalentwässerungspläne für die Kernstadt und den Stadtteil Orschweier vorlegen und diese detailliert vorstellen.
Auf der Grundlage der gesetzlich vorgegebenen zu kalkulierenden Regenwassermengen, hat das Büro Zink eine Vorschlagsliste mit Prioritäten erarbeitet, wo und wie die Schwachstellen in der Regenwasserkanalisation behoben werden können.
Die Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 3,1 Mio. €, wovon 1,4 Mio. € auf die Kernstadt und 1,7 Mio. € auf den Stadtteil Orschweier entfallen.
Der Gemeinderat traf folgenden Beschluss:

a) Der Gemeinderat nahm von der Präsentation des Generalentwässerungsplans und deren Inhalt für die Kernstadt und den Stadtteil Orschweier Kenntnis.

b) Die vorgelegten Generalentwässerungspläne mit ihren Aussageinhalten werden als Grundlage für die Antragstellung auf Genehmigung beim Landratsamt gebilligt.

c) Im Zuge der Haushaltsplanberatungen ist über die Umsetzung evtl. Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenentwässerungssituation zu beraten und ggf. sind die dementsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

d) Der Ortschaftsrat ist zum Generalentwässerungsplan für den Stadtteil Orschweier zu hören.

3. Außengelände der „Fabrikantenvilla“
hier: Pflanzung von 2 Bäumen zur Gestaltung

Der Gemeinderat vertagte eine Entscheidung hierzu, da zuerst über die Gestaltung der Grünfläche südlich der „Fabrikantenvilla“ und östlich des Oberrheinischen Tabakmuseums entschieden werden soll.

4. 2. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans „Speckenfeld“ der Gemarkung Mahlberg
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 BauGB

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Speckenfeld“ der Gemarkung Mahlberg ist im gleichnamigen Bebauungsplan seit März 1973 rechtskräftig festgesetzt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wurde im November 1984 bestandskräftig.
Im Flächennutzungsplan ist die westlich an das Gewerbegebiet „Speckenfeld“ angrenzende Fläche ebenfalls als GE-Fläche ausgewiesen.

Die Stadt Mahlberg möchte nunmehr die im Flächennutzungsplan festgelegte Gewerbefläche mit einem Bebauungsplan überplanen bzw. den bestehenden Bebauungsplan nach Westen erweitern, so dass die Flächen deckungsgleich sind mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan.
Der Gemeinderat beschloss:
a) Für das Grundstück Flst.Nr. 2560 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.Nrn. 2569, 2571, 2572/1, 2625, 2624, 2623 und 2622 wird der Bebauungsplan „Speckenfeld“ erweitert bzw. ein separater Bebauungsplan aufgestellt.

b) Der Einleitungsbeschluss zur Änderung bzw. Erweiterung sowie Aufstellung des Bebauungsplans ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Dies wird in einem der nächsten Mitteilungsblätter erfolgen.

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
Genehmigungsverfahren zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen ohne Keller und in Holzbauweise mit Carport, Römerstraße 39, Flst. Nr. 4910/2, Mahlberg

Dem Bauvorhaben wurde in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

• Errichtung einer Dachgaube und eines Vordachs, Eisenbahnstraße 8, Flst. Nr. 180, Mahlberg

Bei diesem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen erteilt, mit der Maßgabe, dass die Stadtgestaltungssatzung, die Verblendung der Gaube bzw. das Material betreffend, eingehalten werden muss.

• Neubau einer Verkaufshalle mit Bürogebäude, Carl-Benz-Straße, Flst. Nr. 1103/3, Orschweier

Dem Bauvorhaben wurde in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Kenntnisgabeverfahren
• Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst.Nr. 4867/20, Altenmahlberg 2, Mahlberg

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens zur Kenntnis.