Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 29.01.2018)

1. Aufstellung des Bebauungsplans „Industriestraße-Nord"
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:
1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Stellung.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Industriestraße-Nord“ wurde als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

2. 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Speckenfeld“
   a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
   b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Stellung.

2. Der Satzungsentwurf des Bebauungsplans „Speckenfeld, 2. Änderung und 1. Erweiterung“ wurde als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.


3. Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“
a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die zum Offenlageentwurf des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ abgegebenen Stellungnahmen, entsprechend der Vorlage der Verwaltung, gebilligt bzw. berücksichtigt.

2. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wurde in der zur Verfügung gestellten Fassung mit den dazugehörigen Unterlagen festgestellt.

3. Die Mitglieder der Stadt Mahlberg im gemeinsamen Ausschuss wurden angewiesen, entsprechend dem Beschlussvorschlag in der Verbandsversammlung abzustimmen.


4. Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes „Industrie und Gewerbepark DYN A5“
a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b) Billigung des Bebauungsplanentwurfs (2. Entwurf)
c) Beschluss zur erneuten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der 1. Offenlage, insbesondere zu den Einwendungen der Stadt Mahlberg, zur Kenntnis.

2. Das Ergebnis der Abwägung und die Stellungnahme zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen wurden abgelehnt.

3. Der 2. Offenlageentwurf wurde nicht gebilligt, da die Belange der Stadt Mahlberg hierin nicht berücksichtigt sind. Die Ablehnung des 2. Offenlageentwurfs in der vorgelegten Form begründet sich in der Nichtberücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Mahlberg, wie sie der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2017 beschlossen hat.

4. Vor der 2. Offenlage ist ein Gespräch mit der Fa. Rettenmaier zu führen.


5. 2. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hier: Erweiterung des Gewerbegebiets „Speckenfeld-Nord“

Der Gemeinderat beschloss:

Die Stadt Mahlberg beantragte für die anstehende 2. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung einer Erweiterung des Gewebegebiets „Speckenfeld-Nord“ um ca. 1,5 ha nach Westen.


6. Behandlung von Bauangelegenheiten
   Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Aufbau eines Schleppdaches auf dem Grundstück Flst.Nr. 103, Hauptstraße 13, 77972 Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

• Nutzungsänderung der innen liegenden Garage und Kellerräume zu einer Einliegerwohnung. Erweiterung des Treppenhauses sowie der beiden bestehenden Wohneinheiten im Keller- und Zwischengeschoss. Verkleinerung der Wohneinheit im Zwischengeschoss zur Schaffung eines Treppenaufgangs ins EG,  eines Gemeinschafts-, Heiz- und Abstellraums. Aufstockung und damit verbunden eine Erweiterung des Gebäudes um eine weitere Wohneinheit mit separatem, barrierefreiem Zugang auf dem Grundstück Flst. Nr. 74/1, Hinter den Höfen 17, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss, dass dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form derzeit kein Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden kann, da es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und in seiner Dimension nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und unangemessen im Vergleich zur Umgebungsbebauung ist. Darüber hinaus ist die Stellplatzsituation nicht funktional gelöst und es ist deshalb nachzuarbeiten. Darüber hinaus wird die Vorlage von Querschnitten und Lageplänen mit der Eintragung von Aufmessungen zur Umgebungsbebauung und deren Höhe gefordert.

• Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Flst. Nr. 4871, Römerstraße 48, Mahlberg
Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

• Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Flst. Nr. 4871/1, Römerstraße 48/1, Mahlberg
Wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

• Abbruch und Neubau Wohnhause auf dem Grundstück Flst. Nr. 10/1, Bromergasse 4, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hintere Gasse“ hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl um 3,14 m² bzw. 2 %. Gleichzeitig erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung und erteilte den Hinweis, dass die Stellplatzsituation so wie ausgewiesen auch funktionieren muss.

2. Zur Kenntnisnahme
• Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 2838/1, Im Speckenfeld 4, Mahlberg
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
a)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
b)    Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.