Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 19.02.2018)

1. Benennung der Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Industriestraße-Nord“

Der Gemeinderat beschloss, die neue Erschließungsstraße „Im Rittpfad“ zu benennen. Die Straßenbenennung gilt für die Haupterschließungsstraße als auch für die nach Osten abgehende Stichstraße.

2. Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum ab dem Schuljahr 2017/2018 hier: Fortführung der Betreuung ab April

1. Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Betreuung der Werkrealschüler im Jugendzentrum ab dem 01.04.2018 bis zum 19.07.2018 (letzter Donnerstag vor Schuljahresende) donnerstags fortzuführen bzw. wieder zu unterbreiten.

2. Der Gemeinderat beschließt, dass für künftige Schuljahre stets an beiden Nachmittagen, an welchen für die Werkrealschüler Nachmittagsunterricht besteht, probeweise das Angebot im Jugendzentrum bis zu den Herbstferien angeboten wird und anschließend die Verwaltung über das weitere Angebot selbständig anhand der Nachfrage bzw. Besucherzahlen entscheidet.

3. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters

1. Der Wahl des Feuerwehrkommandanten Rolf Ackermann wird zugestimmt.

2. Der Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Thomas Obergföll wird zugestimmt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, Herrn Rolf Ackermann zum Kommandanten der Feuerwehr Mahlberg zu bestellen.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, Herrn Thomas Obergföll zum stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Mahlberg zu bestellen.

4. Anlegung einer Rasenfläche südlich des Hauptspielfeldes des TuS Mahlberg hier: Auftragserteilung

Der Firma Hubert Kopf, Lahr wird auf der Grundlage des Angebots vom 22.01.2018 und des vom Ingenieurbüro Zink, Offenburg eingereichten Vergabevermerks über die Wertung der Angebote und des Vergabevorschlags der Auftrag zur Durchführung der Baumaßnahme „Anlegung einer Rasenfläche südlich des Hauptspielfeldes des TuS Mahlberg“, mit der Brutto-Auftragssumme von 26.209,99 € erteilt.

5. Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V.

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den mit dem Tierschutzverein Lahr und Umgebung e.V. bestehenden Fundtiervertrag rückwirkend ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 zu verlängern.

2. Als Fundtierpauschale ist für den Verlängerungszeitraum der Betrag von 1,50 €/Einwohner zu vereinbaren.

6. Umbau/ Modernisierung und Renovierung der Praxisräume im EG des Anwesens „Karl-Kromer-Straße 17“
hier: Feststellung und Anerkennung der Schlussabrechnung

Der Gemeinderat stellt die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme „Umbau/ Modernisierung und Renovierung der Praxisräume“ im EG des Anwesens „Karl-Kromer-Straße 17“ mit einem Abrechnungsgesamtbetrag von 170.513,79 € fest und erkennt diese an.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten
    a) Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
Umbau und Sanierung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 117, Karl-Kromer-Str. 19 in Mahlberg
• Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und das gemeindliche Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zu erteilen.

Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 2545/10, Eisenbahnstraße in Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. In die Baugenehmigung soll mit aufgenommen werden, dass der Bauherr das Carport so zu errichten hat, dass bei evtl. notwendigen Arbeiten an den SW- oder RW-Kanälen, ein Abbau des Carports auf eigene Kosten möglich ist und geduldet wird.

2. Zur Kenntnisnahme
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen
Neubau eines Mehrfamilienhauses, Abriss eines Wohngebäudes und Scheune auf dem Grundstück Flst. Nr. 18, Lindenhof 15, Mahlberg-Orschweier
• Der Gemeinderat beschließt dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
• Die erforderliche Stellplatzzahl gem. Stellplatzsatzung der Stadt Mahlberg von 2 Stellplätzen je Wohneinheit ist einzuhalten.
• Als Höhe wird gefordert, dass der Neubau höhenmäßig das südliche Haus nicht überschreiten darf.
• Es wird darauf hingewiesen, dass die Frage der gesicherten Erschließung zu klären und das Denkmalamt zu beteiligen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unt der Rubrik Rathaus und Service / Kommunalpolitik / Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.